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   BGH, 03.11.2011 - IX ZR 49/09   

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https://dejure.org/2011,3106
BGH, 03.11.2011 - IX ZR 49/09 (https://dejure.org/2011,3106)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2011 - IX ZR 49/09 (https://dejure.org/2011,3106)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2011 - IX ZR 49/09 (https://dejure.org/2011,3106)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 611 BGB
    Haftung des Rechtsanwalts: Pflicht zur vorvertraglichen Aufklärung über die voraussichtlichen Kosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Information des Mandanten über die Höhe der voraussichtlichen Kosten (Gebühren) vor Abschluss des Anwaltsvertrages

  • rewis.io

    Haftung des Rechtsanwalts: Pflicht zur vorvertraglichen Aufklärung über die voraussichtlichen Kosten

  • ra.de
  • rewis.io

    Haftung des Rechtsanwalts: Pflicht zur vorvertraglichen Aufklärung über die voraussichtlichen Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 4 S. 2 Hs. 2
    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Information des Mandanten über die Höhe der voraussichtlichen Kosten (Gebühren) vor Abschluss des Anwaltsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 34 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Vorvertragliche Aufklärung über Kosten

Besprechungen u.ä. (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06

    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - IX ZR 49/09
    Sofern - wie das Berufungsgericht annimmt - ein rechtsverbindlicher Anwaltsvertrag trotz Fehlens der von den Beklagten gewünschten Einigung über die Höhe des Honorars überhaupt zustande gekommen ist, hätte Rechtsanwalt F.        vor Übernahme des Mandats den Beklagten die von diesen gewünschte Auskunft über die Höhe des Honorars - sei es als Kostenvoranschlag, sei es in anderer Form - erteilen müssen, weil er deren vorheriges Aufklärungsbedürfnis erkannt hatte (BGH, Urteil vom 2. Juli 1998 - IX ZR 63/97, NJW 1998, 3486, 3487; vom 24. Mai 2007 - IX ZR 89/06, WM 2007, 1390 Rn. 8, 10).
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - IX ZR 49/09
    Sofern - wie das Berufungsgericht annimmt - ein rechtsverbindlicher Anwaltsvertrag trotz Fehlens der von den Beklagten gewünschten Einigung über die Höhe des Honorars überhaupt zustande gekommen ist, hätte Rechtsanwalt F.        vor Übernahme des Mandats den Beklagten die von diesen gewünschte Auskunft über die Höhe des Honorars - sei es als Kostenvoranschlag, sei es in anderer Form - erteilen müssen, weil er deren vorheriges Aufklärungsbedürfnis erkannt hatte (BGH, Urteil vom 2. Juli 1998 - IX ZR 63/97, NJW 1998, 3486, 3487; vom 24. Mai 2007 - IX ZR 89/06, WM 2007, 1390 Rn. 8, 10).
  • OLG Bamberg, 05.02.2015 - 2 U 2/14

    Hinweispflicht des Rechtsanwalts gegenüber Mandanten betreffend anfallender

    Letztlich hängt eine anwaltliche Pflicht, den Auftraggeber vor Vertragsschluss über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären, entscheidend davon ab, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalles ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis erkennen konnte und musste (BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZR 210/03 - FamRZ 2006, 478; BGH, Beschluss vom 3.11.2011 - IX ZR 49/09 - BRAK-Mitt 2012, 26, zitiert nach Juris).

    Diese Frage ist jedoch, wie oben unter Ziffer 5b) ausgeführt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt (BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZR 210/03- FamRZ 2006, 478 und BGH, Urteil vom 3.11.2011 - IX ZR 49/09 - BRAK-Mitt 2012, 26).

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