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   BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19   

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https://dejure.org/2020,43405
BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19 (https://dejure.org/2020,43405)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2020 - X ZR 85/19 (https://dejure.org/2020,43405)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2020 - X ZR 85/19 (https://dejure.org/2020,43405)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Fensterflügel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Fensterflügel

    Art 69 Abs 1 EuPatÜbk, § 14 PatG, § 145 PatG, § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 322 Abs 1 ZPO
    Patentverletzungsklage: Zulässigkeit einer zweiten auf dasselbe Patent gestützten Klage; Bedeutung von Funktions- und Zweckangaben für den Patentgegenstand - Fensterflügel

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beziehen der Funktion auf den Herstellungsvorgang eines geschützten Erzeugnisses hinsichtlich Erforderlichkeit der Verwirklichung der Funktion auch in dem fertigen Erzeugnis; Schutzfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Flügel für ein Fenster oder eine Tür mit ...

  • rewis.io

    Patentverletzungsklage: Zulässigkeit einer zweiten auf dasselbe Patent gestützten Klage; Bedeutung von Funktions- und Zweckangaben für den Patentgegenstand - Fensterflügel

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 145 ; BGB § 242
    Beziehen der Funktion auf den Herstellungsvorgang eines geschützten Erzeugnisses hinsichtlich Erforderlichkeit der Verwirklichung der Funktion auch in dem fertigen Erzeugnis; Schutzfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Flügel für ein Fenster oder eine Tür mit ...

  • datenbank.nwb.de

    Fensterflügel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Einer erneute Klage aus demselben Patent ist zulässig, wenn die Handlung nicht identisch, sondern gleichartig ist / § 145 PatG

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Wie weit geht die Konzentrationsmaxime bei weiterer Klage wegen eines anderen Patents?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Angriff einer gleichartigen Handlung durch dasselbe Patent

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 247
  • GRUR 2021, 462
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 140/11

    Beschränkung der Revisionszulassung auf die Zulässigkeit der Klage:

    Auszug aus BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann die Revision auf die Frage der Zulässigkeit der Klage beschränkt werden, da es sich insoweit um einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs handelt, über den vorab durch Zwischenurteil gemäß § 280 ZPO entschieden werden kann (BGH, Urteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 359/81, NJW 1983, 2084, 2085; Beschluss vom 17. April 2012 - VI ZR 140/11, NJW-RR 2012, 759 Rn. 3).

    Insbesondere ist eine beschränkte Revisionszulassung regelmäßig dann anzunehmen, wenn sich die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Rechtsfrage nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbständigen Teil des Streitstoffs stellt (BGH, NJW-RR 2012, 759 Rn. 4).

    Der Umstand, dass eine beschränkte Revisionszulassung ins Leere geht, steht einer wirksamen Beschränkung zwar nicht entgegen, wenn das Berufungsgericht diesen Gesichtspunkt ersichtlich übersehen hat, etwa deshalb, weil es nicht berücksichtigt hat, dass eine Revision gemäß § 565 und § 513 Abs. 2 ZPO nicht darauf gestützt werden kann, dass das Berufungsgericht seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat (BGH, NJW-RR 2012, 759 Rn. 6).

  • BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16

    Richten eines Patentanspruchs als Sachanspruch auf eine Vorrichtung zur

    Auszug aus BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19
    Funktions- und Zweckangaben definieren den durch das Patent geschützten Gegenstand regelmäßig lediglich dahin, dass er geeignet sein muss, für die im Patentanspruch genannte Funktion und den dort genannten Zweck verwendet zu werden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. April 2018 - X ZR 50/16, GRUR 2018, 1128 Rn. 12 - Gurtstraffer).

    b) Zwar definieren nach der Rechtsprechung des Senats Funktions- und Zweckangaben den durch das Patent geschützten Gegenstand regelmäßig lediglich dahin, dass er geeignet sein muss, für die im Patentanspruch genannte Funktion und den dort genannten Zweck verwendet zu werden (st. Rspr., zuletzt: BGH, Urteil vom 24. April 2018 - X ZR 50/16, GRUR 2018, 1128 Rn. 12 - Gurtstraffer).

  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

    Auszug aus BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19
    Der Zulässigkeit einer zweiten Patentverletzungsklage kann die Rechtshängigkeit einer auf dasselbe Patent gestützten ersten Verletzungsklage oder die Rechtskraft eines in einem vorherigen Verletzungsrechtsstreit zwischen den Parteien ergangenen, auf die Verletzung desselben Patents gestützten Urteils entgegenstehen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 21. Februar 2012 - X ZR 111/09, GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II).

    Ist in dem ersten Verletzungsverfahren insoweit bereits durch rechtskräftiges Urteil entschieden worden, kann zudem die Rechtskraft des Urteils nach § 322 Abs. 1 ZPO der Zulässigkeit der zweiten auf dasselbe Patent gestützten Verletzungsklage als negative Prozessvoraussetzung entgegenstehen (BGH, Urteil vom 21. Februar 2012 - X ZR 111/09, GRUR 2012, 485 Rn. 10 - Rohrreinigungsdüse II).

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann es gegen die Grundsätze von Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung verstoßen, wenn der Patentinhaber im Einspruchsverfahren erklärt, für eine bestimmte Ausführungsform keinen Patentschutz zu begehren, im Verletzungsstreitverfahren aber gleichwohl gegenüber einem am Einspruchsverfahren Beteiligten Ansprüche aus dem Patent wegen dieser Ausführungsform geltend macht, wenn seine Erklärung Grundlage für die Erteilung des Patents oder dessen Fassung war und wenn der in Anspruch Genommene auf die Redlichkeit und Zuverlässigkeit des Patentinhabers vertrauen durfte (BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - X ZR 73/95, NJW 1997, 3377, 3379 f. - Weichvorrichtung II).
  • BGH, 25.08.2015 - X ZB 5/14

    Patentanwaltskosten: Festsetzung gegen den Auftraggeber - Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19
    bb) Aber auch eine analoge Anwendung von § 145 PatG kommt in einem solchen Fall nicht in Betracht, da es bereits an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (zu den Voraussetzungen einer Rechtsanalogie allgemein etwa BGH, Beschluss vom 25. August 2015 - X ZB 5/14, GRUR 2015, 1253 Rn. 19 - Festsetzung der Patentanwaltsvergütung; Beschluss vom 14. April 2020 - X ZB 2/18, GRUR 2020, 781 Rn. 14 - EPA-Vertreter).
  • BGH, 14.04.2020 - X ZB 2/18

    Kostenerstattung für EPA-Vertreter in Patentstreitsache - EPA-Vertreter

    Auszug aus BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19
    bb) Aber auch eine analoge Anwendung von § 145 PatG kommt in einem solchen Fall nicht in Betracht, da es bereits an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (zu den Voraussetzungen einer Rechtsanalogie allgemein etwa BGH, Beschluss vom 25. August 2015 - X ZB 5/14, GRUR 2015, 1253 Rn. 19 - Festsetzung der Patentanwaltsvergütung; Beschluss vom 14. April 2020 - X ZB 2/18, GRUR 2020, 781 Rn. 14 - EPA-Vertreter).
  • BGH, 25.01.2011 - X ZR 69/08

    Raffvorhang

    Auszug aus BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19
    Der Patentinhaber wird daran gehindert, die Rechte aus ihm zustehenden weiteren Patenten wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung gegenüber dem Beklagten mit einer erneuten Klage geltend zu machen, weil diese unzulässig wäre (BGH, Urteil vom 3. November 1998 - X ZR 107/87, GRUR 1989, 187, 188 - Kreiselegge II; Urteil 25. Januar 2011 - X ZR 69/08, GRUR 2011, 411 Rn. 18 - Raffvorhang).
  • BGH, 03.11.1988 - X ZR 107/87

    Begriff der Handlung

    Auszug aus BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19
    Der Patentinhaber wird daran gehindert, die Rechte aus ihm zustehenden weiteren Patenten wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung gegenüber dem Beklagten mit einer erneuten Klage geltend zu machen, weil diese unzulässig wäre (BGH, Urteil vom 3. November 1998 - X ZR 107/87, GRUR 1989, 187, 188 - Kreiselegge II; Urteil 25. Januar 2011 - X ZR 69/08, GRUR 2011, 411 Rn. 18 - Raffvorhang).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06

    Motorradreiniger

    Auszug aus BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19
    Die Revision ist deshalb uneingeschränkt zulässig, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang der Ausführungen im angefochtenen Urteil nicht mit der notwendigen Sicherheit ergibt, dass das Berufungsgericht die Revision nur beschränkt zulassen wollte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 63/06, GRUR 2009, 515 Rn. 17 - Motorradreiniger).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14

    Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der

    Auszug aus BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19
    Die Verletzungsklage ist auf dasselbe Patent gestützt, das bereits dem vorangegangenen Verletzungsstreit der Parteien zugrunde lag, und damit nicht - wie es der Wortlaut der Vorschrift vorsieht - auf ein anderes Patent (ebenso die Anwendbarkeit von § 145 PatG unter diesen Voraussetzungen verneinend: OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 249 - Lichtemittierende Vorrichtung; BeckOK PatR-Kircher, 17. Ed. [15. Juli 2020] PatG § 145 Rn. 14; Benkard/Grabinski/Zülch, PatG, 11. Aufl. [2015], § 145 Rn. 6; Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl. [2020], § 145 Rn. 8; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl. [2020], S. 607; Mes, PatG, 5. Aufl. [2020] § 145 Rn. 7; vgl. aber auch OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 3052 Rn. 31).
  • BGH, 13.05.2020 - VIII ZR 222/18

    Erkennbarkeit einer Beschränkung der Revisionszulassung aus den

  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 359/81

    Umfang der Prozessführungsbefugnis nach § 1629 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch

  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10

    Zulässigkeit der klageweisen Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung

  • OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18

    Reichweite der Konzentrationsmaxime bei weiterer Klage wegen eines anderen

  • BGH, 28.01.2016 - X ZR 130/13

    Teilweise Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für die

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2024 - 2 U 6/20
    Er muss mithin objektiv geeignet sein, den angegebenen Zweck oder die angegebene Funktion zu erfüllen (st. Rspr., vgl. nur BGH, GRUR 2018, 1128 Rn. 12 - Gurtstraffer; GRUR 2020, 961 Rn. 31 - FRAND-Einwand; GRUR 2021, 462 Rn. 49 - Fensterflügel; GRUR 2022, 982 Rn. 51 - SRS-Zuordnung).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 58/22

    1. Die Grundsätze zur persönlichen Verantwortlichkeit des gesetzlichen Vertreters

    Es muss jedoch dafür ausgebildet - und damit objektiv geeignet - sein, Informationen in der beschriebenen Art und Weise abzuspeichern (vgl. BGH, GRUR 2012, 475, 476 - Elektronenstrahltherapiesystem; GRUR 2018, 1128, 1129 - Gurtstraffer; GRUR 2021, 462, 465 - Fensterflügel; GRUR 2022, 982, 985 - SRS-Zuordnung).
  • BGH, 13.06.2023 - X ZR 51/21

    Schlossgehäuse

    Es kommt weder auf die tatsächliche Verwendung einer Sache an, noch welcher Verwendung sie dient (vgl. nur BGH, Urteil vom 3. November 2020 - X ZR 85/19, GRUR 2021, 462Rn. 49 - Fensterflügel; Urteil vom 24. April 2018 - X ZR 50/16, GRUR 2018, 1128Rn. 12 - Gurtstraffer).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2021 - 15 U 25/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es zwar gegen die Grundsätze von Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung verstoßen, wenn der Patentinhaber im Einspruchsverfahren erklärt, für eine bestimmte Ausführungsform keinen Patentschutz zu begehren, im Verletzungsstreitverfahren aber gleichwohl gegenüber einem am Einspruchsverfahren Beteiligten Ansprüche aus dem Patent wegen dieser Ausführungsform geltend macht, wenn seine Erklärung Grundlage für die Erteilung des Patents oder dessen Fassung war und wenn der in Anspruch Genommene auf die Redlichkeit und Zuverlässigkeit des Patentinhabers vertrauen durfte (BGH NJW 1997, 3377, 3379 f. - Weichvorrichtung II; GRUR 2021, 462 Rn. 44 - Fensterflügel).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2022 - 15 U 51/21

    Ansprüche wegen Verletzung eines aus einer Patentanmeldung abgezweigten

    Der Streitgegenstand einer Patent- bzw. Gebrauchsmusterverletzungsklage wird regelmäßig im Wesentlichen durch die üblicherweise als angegriffene Ausführungsform bezeichnete tatsächliche Ausgestaltung eines bestimmten Produkts im Hinblick auf die Merkmale des geltend gemachten Schutzanspruchs bestimmt (BGH, GRUR 2012, 485 Rn. 18 - Rohrreinigungsdüse II; GRUR 2021, 1167 Rn. 44 - Ultraschallwandler; GRUR 2021, 462 Rn. 38 - Fensterflügel; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.12.2019 - I-2 U 62/16, GRUR-RS 2019, 38883 Rn. 44 - Befestigungszwischenstück, m.w.N.).
  • BGH, 11.01.2022 - X ZR 4/20

    Nichtigkeit eines europäischen Patents: Erreichung der mit einer Zweckangabe

    Sie können vielmehr als Bestandteile des Patentanspruchs an dessen Aufgabe teilnehmen, den geschützten Gegenstand zu bestimmen und damit zugleich zu begrenzen, wenn sie das Vorrichtungselement, auf das sie sich beziehen, als ein solches definieren, das so ausgebildet sein muss, dass es die betreffende Funktion erfüllen kann (st. Rspr., zuletzt BGH, Urteil vom 3. November 2020 - X ZR 85/19, GRUR 2021, 462 Rn. 49 - Fensterflügel; Urteil vom 24. April 2018 - X ZR 50/16, GRUR 2018, 1128 Rn. 12 - Gurtstraffer).
  • BGH, 01.08.2022 - VIa ZR 110/21

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Zusammenhang mit der Geltendmachung von

    Die Rechtsfrage der Zulässigkeit des Feststellungsantrags, wegen derer das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, stellt einen rechtlich selbstständigen und abtrennbaren Teil des Streitstoffs dar, auf den die Zulassung der Revision beschränkt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2020 - X ZR 85/19, GRUR 2021, 462 Rn. 12; Beschluss vom 16. Dezember 2021 - I ZR 57/21, juris Rn. 18 f.).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 17/20

    Elektrohydraulische Pressgeräte

    Es muss jedoch dafür ausgebildet - und damit objektiv geeignet - sein, Informationen in der beschriebenen Art und Weise abzuspeichern (vgl. BGH, GRUR 2012, 475, 476 - Elektronenstrahltherapiesystem; GRUR 2018, 1128, 1129 - Gurtstraffer; GRUR 2021, 462, 465 - Fensterflügel; GRUR 2022, 982, 985 - SRS-Zuordnung).
  • BGH, 06.12.2022 - X ZR 120/20

    Verbindungsleitung - Eignung einer Verbindungsleitung zu einer direkten

    (1) Funktions- und Zweckangaben definieren den durch das Patent geschützten Gegenstand regelmäßig lediglich dahin, dass er geeignet sein muss, für die im Patentanspruch genannte Funktion und den dort genannten Zweck verwendet zu werden (BGH, Urteil vom 3. November 2020 - X ZR 85/19, GRUR 2021, 462 Rn. 49 - Fensterflügel; Urteil vom 24. April 2018 - X ZR 50/16, GRUR 2018, 1128 Rn. 12 - Gurtstraffer).
  • BGH, 09.05.2022 - VIa ZR 6/21

    Anspruch auf den sogenannten kleinen Schadensersatz im Rahmen der deliktischen

    Die Zulässigkeit des Feststellungsantrags kann in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht selbständig beurteilt werden, ohne dass ein Widerspruch zu der Entscheidung des Berufungsgerichts über den gegen die Beklagte zu 2 hilfsweise gerichteten, aus anderen Gründen erfolglosen Leistungsantrag zu befürchten wäre (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2020 - X ZR 85/19, GRUR 2021, 462 Rn. 12; Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 192/20, ZUM-RD 2021, 612 Rn. 32; Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, WM 2022, 731 Rn. 17, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).
  • LG Düsseldorf, 26.04.2022 - 4c O 26/21

    Vorrichtung zur Flüssigkeitszuführung

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2022 - 15 U 5/21

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Thermoformmaschine mit einer

  • BPatG, 20.12.2021 - 20 W (pat) 20/18
  • BPatG, 14.09.2022 - 20 W (pat) 30/20
  • LG München I, 31.05.2021 - 21 O 577/20

    Mittelbare Patentverletzung durch Nutzung eines Medienübertragungsverfahrens

  • LG München I, 31.05.2021 - 21 O 517/20

    Voxer IP LLC, 660 Mission, St San, Francisco, 94105 Kalifornien, Vereinigte

  • BPatG, 17.11.2022 - 35 W (pat) 403/21
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