Rechtsprechung
BGH, 05.07.2011 - 3 StR 173/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 154 StPO; § 63 StGB; § 64 StGB
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (krankhafte geistig-seelische Störung; Störung der Impulskontrolle); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Zusammenwirken von Minderbegabung und Alkoholkonsum - Wolters Kluwer
Leiden an einer länger dauernden krankhaften geistig-seelischen Störung als Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Einbeziehung von Alkoholkonsum in die Begründung
- rewis.io
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Zusammenwirken von Minderbegabung und Alkoholkonsum
- ra.de
- rewis.io
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Zusammenwirken von Minderbegabung und Alkoholkonsum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56; StGB § 63; StGB § 64
Leiden an einer länger dauernden krankhaften geistig-seelischen Störung als Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Einbeziehung von Alkoholkonsum in die Begründung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 21.01.2011 - 21 KLs 71/10
- BGH, 05.07.2011 - 3 StR 173/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 209
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit; …
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 173/11
Voraussetzung ist jedoch, dass der Täter an einer länger dauernden krankhaften geistigseelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369). - BGH, 31.03.2011 - 1 StR 109/11
Rechtsfehlerhaft angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 173/11
All dies spricht dafür, dass der Angeklagte eine ihn treibende oder beherrschende Neigung hat, Alkohol in einem Umfang zu konsumieren, durch welchen Gesundheit, Arbeits- oder Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2010 - 3 StR 91/10; Beschluss vom 31. März 2011 - 1 StR 109/11, NStZ-RR 2011, 242). - BGH, 07.04.2010 - 3 StR 91/10
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Überzeugungsbildung; …
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 173/11
All dies spricht dafür, dass der Angeklagte eine ihn treibende oder beherrschende Neigung hat, Alkohol in einem Umfang zu konsumieren, durch welchen Gesundheit, Arbeits- oder Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2010 - 3 StR 91/10; Beschluss vom 31. März 2011 - 1 StR 109/11, NStZ-RR 2011, 242).
- BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13
Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben
bb) Ist die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf das Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Betäubungsmittelkonsum zurückzuführen, so ist regelmäßig erforderlich, dass der Täter an einer krankhaften Betäubungsmittelabhängigkeit leidet, in krankhafter Weise betäubungsmittelüberempfindlich ist oder eine länger andauernde geistig-seelische Störung hat, bei der bereits geringer Betäubungsmittelkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42). - BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16
Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren …
Ein Zustand im Sinne des § 63 StGB liegt aber - entsprechend obiger Rechtsprechung - auch vor, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (…vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374, juris Rn. 27;… vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f., juris Rn. 11;… Beschlüsse vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, juris Rn. 5; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209, juris Rn. 5;… vom 23. September 2015 - 4 StR 371/15, juris Rn. 9), wenn tragender Grund seines Zustandes mithin die länger andauernde krankhafte geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374, juris Rn. 25 f.). - BGH, 16.02.2021 - 4 StR 495/20
Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen bei Diagnose einer …
Ist die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf das Zusammenwirken einer für sich genommen nicht den Schweregrad des § 21 StGB erreichenden Persönlichkeitsstörung und des Konsums psychotroper Substanzen zurückzuführen, so kommt ein Dauerzustand im Sinne des § 63 StGB in Betracht, wenn der Täter eine länger andauernde geistig-seelische Störung hat, bei der bereits geringer Substanzkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341; Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 204 f.; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209; vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42 (Alkoholkonsum); Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385 (Betäubungsmittelkonsum); Beschluss vom 3. August 2017 - 2 StR 257/17 (Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum)).
- BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Eine auf eine frühkindliche Hirnschädigung zurückzuführende Disposition des Angeklagten, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in einen Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, genügt deshalb zur sicheren Annahme eines dauernden Zustands im Sinne des § 63 StGB nicht (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06, BGHR StGB § 63 Zustand 39; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140, 141; vgl. auch Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 - 3 StR 373/01, NStZ 2002, 142, und vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209). - BGH, 25.09.2019 - 4 StR 408/19
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Schwachsinn: Intelligenzminderung …
Dazu bedarf es einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 StR 299/17, Rn. 12; Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11). - BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17
Schuldunfähigkeit (Intelligenzminderung als schwere andere seelische Abartigkeit)
Überhaupt fehlen neben einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Beschuldigten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209 mwN) Ausführungen dazu, welchen Einfluss die Intelligenzminderung auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation hatte (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306). - BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Die Annahme des Eingangsmerkmals darf sich auch nicht auf die Feststellung der Intelligenzminderung oder eines niedrigen Intelligenzquotienten beschränken, sondern bedarf einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209 mwN).