Rechtsprechung
BGH, 05.11.2009 - IX ZR 237/08 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
RVG VV Nr. 4141
- Burhoff online
Nr. 4141 VV RVG
Befriedungsgebühr; Strafverfahren, Einstellung, Abgabe Verwaltungsbehörde - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Keine Erledigungsgebühr für die anwaltliche Mitwirkung bei der Abgabe der Sache von der Staatsanwaltschaft an die Verwaltungsbehörde
- IWW
- Wolters Kluwer
Anfallen einer Zusatzgebühr im Fall einer Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch anwaltliche Mitwirkung und Weiterleitung der Sache an eine Behörde zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit
- BRAK-Mitteilungen
Vergütung - Keine Zusatzgebühr bei Abgabe des Verfahrens an die Bußgeldbehörde nach Einstellung des Strafverfahrens
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RVG VV Nr. 4141
Keine Zusatzgebühr: Abgabe an Verwaltungsbehörde keine Einstellung - Judicialis
RVG Anlage 1.4.1.5; ; RVG Anlage 1.5.1; ; RVG § 17; ; OWiG § 43 Abs. 1; ; StPO § 170 Abs. 2
- ra.de
- brak-mitteilungen.de
, S. 41 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Nr. 4141 RVG VV
Vergütung - Keine Zusatzgebühr bei Abgabe des Verfahrens an die Bußgeldbehörde nach Einstellung des Strafverfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfallen einer Zusatzgebühr im Fall einer Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch anwaltliche Mitwirkung und Weiterleitung der Sache an eine Behörde zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Verweigerung der Befriedungsgebühr
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
4141 bei anschließendem OWi-Verfahren
Besprechungen u.ä. (2)
- beck-blog (Kurzanmerkung)
Keine "zusätzliche Gebühr" bei anschließendem Bußgeldverfahren nach Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
- brak-mitteilungen.de
, S. 41 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Nr. 4141 RVG VV
Vergütung - Keine Zusatzgebühr bei Abgabe des Verfahrens an die Bußgeldbehörde nach Einstellung des Strafverfahrens
Verfahrensgang
- AG Nordenham, 28.03.2008 - 3 C 18/08
- LG Oldenburg, 11.07.2008 - 13 S 208/08
- BGH, 05.11.2009 - IX ZR 237/08
- BGH, 14.01.2010 - IX ZR 237/08
Papierfundstellen
- NJW 2010, 1209
- MDR 2010, 413
- AnwBl 2010, 140
- Rpfleger 2010, 158
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10
Verteidigergebühr: Anfall einer zusätzlichen Gebühr bei vorläufiger Einstellung …
a) Die jetzt geltende Regelung der Nr. 4141 VV RVG hat den Grundgedanken des § 84 Abs. 2 BRAGO übernommen, nämlich intensive und zeitaufwändige Tätigkeiten des Verteidigers, die zu einer Vermeidung der Hauptverhandlung und damit beim Verteidiger zum Verlust der Hauptverhandlungsgebühr führten, gebührenrechtlich zu honorieren (…BT-Drucks. 15/1971, S. 227; BGH, Urteil vom 5. November 2009 - IX ZR 237/08, NJW 2010, 1209 Rn. 10).Dieses Ziel soll durch eine adäquate Vergütung des Verteidigers bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung erreicht werden (BGH, Urteil vom 5. November 2009 - IX ZR 237/08, aaO).
- AG Wiesbaden, 27.12.2013 - 93 C 3942/13
Zu den Anforderungen des Gebührentatbestandes Nr. 4141 RVG
3 Dabei teilt das Gericht die Auffassung des BGH in seinem Urteil vom 05.11.2009 (Az. IX ZR 237/08), dass nach dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der Regelung des Gebührentatbestandes Nr. 4141 RVG vor der Novellierung die Gebühr nicht anfallen sollte, wenn nach Einstellung des Strafverfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO eine Verweisung an die Ordnungsbehörde gem. § 43 OWiG erfolgte. - OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10
Vergütung des Pflichtverteidigers: Zusätzliche Gebühr wegen Mitwirkung an der …
Für die Beurteilung kommt es daher einzig darauf an, ob ein Beitrag des Verteidigers vorliegt, der objektiv geeignet ist, das Verfahren in formeller und/oder materieller Hinsicht im Hinblick auf eine Verfahrensbeendigung außerhalb der Hauptverhandlung zu fördern (…zu den denkbaren Mitwirkungshandlungen, siehe: Burhoff, a.a.O, VV 4141, Rz 7;… Schneider/Wolf, a.a.O, VV 4141, Rz 31;… Gerold/Schmidt, a.a.O, VV 4141, Rz 6 und 7;… Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Mathias/Uher, RVG, 2. Auflage 2007, VV 4141-4142, Rz 124; BGH, Urteil vom 05.11.2009, IX ZR 237/08, zitiert nach , zur Einlassung im Ermittlungsverfahren).
- LG Wuppertal, 26.07.2011 - 16 S 10/11
Möglichkeit der Rückforderung einer durch eine Rechtsschutzversicherung bewusst …
Am 5.11.2009 fällte der Bundesgerichtshof - in anderer Sache - ein Urteil, in dem er feststellte, dass die Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG dann nicht verdient ist, wenn das Verfahren - wie hier - als Bußgeldverfahren weitergeführt wird (Az. IX ZR 237/08; NJW 2010, 1209).Denn nach der - insoweit nicht in Zweifel zu ziehenden - höchstrichterlichen Rechtsprechung bestand bereits zum Zeitpunkt der Zahlung kein Anspruch auf Erstattung der Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV RVG, da diese Gebühr aufgrund der Weiterführung des Verfahrens als Bußgeldverfahren nicht verdient war (Urteil vom 5.11.2009, Az. IX ZR 237/08, NJW 2010, 1209).
- LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10
Verteidigervergütung: Gebührenanspruch bei teilweiser Ablehnung der Eröffnung vor …
Auch dann fällt eine Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV RVG nicht an (vgl. BGH NJW 2010, 1209), denn Sinn und Zweck der Vorschrift verlangen eine endgültige Einstellung "des Verfahrens", also eine Erledigung der Sache ohne ein noch folgendes Bußgeldverfahren, da Ziel der Regelung eine Verringerung der Arbeitsbelastung der Gerichte ist. - AG München, 09.09.2010 - 155 C 5938/10
Befriedungsgebühr des Verteidigers: Entstehung bei Verfahrenseinstellung nach …
Insoweit ergibt sich die dogmatische Grundlage aus einer Entscheidung des BGH (NJW 2010, 1209, 1210) zur vergleichbaren Situation der Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Verwaltung zur Behandlung als Owi:. - AG Lemgo, 16.04.2012 - 25 Ds 542/09
Anfall einer doppelten Befriedungsgebühr gem. VV Nr. 4141 RVG bei Einstellung …
Die Vermeidung von Hauptverhandlungen zur Entlastung der Gerichte und die Honorierung der anwaltlichen Tätigkeit, die dazu führte, war also ein Leitmotiv des Gesetzgebers (BGH, Urteil vom 05.11.2009, Az.: IX ZR 237/08, zitiert nach juris, Rn. 10). - LG Verden, 29.10.2020 - 4 KLs 9/20
Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO, Umfang der …
Dieses Ziel soll durch eine adäquate Vergütung des Verteidigers bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung erreicht werden (BGH, Urteil vom 05. November 2009 - IX ZR 237/08 Rn. 10, juris). - AG Wiesbaden, 27.12.2013 - 93 V 3942/13
Befriedungsgebühr, Mitwirkung, Altfall
Dabei teilt das Gericht die Auffassung des BGH in seinem Urteil vom 05.11.2009 (Az. IX ZR 237/08), dass nach dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der Regelung des Gebührentatbestandes Nr. 4141 RVG vor der Novellierung die Gebühr nicht anfallen sollte, wenn nach Einstellung des Strafverfahrens gern.