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   BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20   

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BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20 (https://dejure.org/2021,20359)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 (https://dejure.org/2021,20359)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - 3 StR 350/20 (https://dejure.org/2021,20359)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 66 StGB
    Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung (Schuldfähigkeit; Steuerungsfähigkeit; Veränderung der Persönlichkeit; Hemmungsvermögen); Sicherungsverwahrung (Hangtäter; eingeschliffener innerer Zustand; Anlasstaten; Vorverurteilung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB

  • IWW

    § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB, § ... 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 184b Abs. 3 StGB, § 184c Abs. 3 StGB, § 20 StGB, § 66 Abs. 2 StGB, § 176 Abs. 3 Buchst. b StGB, § 184b Abs. 2 StGB, § 184c Abs. 4 StPO, § 21 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 2, 3 Satz 2 StGB, § 63 StGB, § 66 StGB

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Schuldfähigkeit und des Hangs sowie der hangbedingten Gefährlichkeit eines Täters für die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung kinderpornografischer Schriften

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Schuldfähigkeit und des Hangs sowie der hangbedingten Gefährlichkeit eines Täters für die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung kinderpornografischer Schriften

  • rechtsportal.de

    Prüfung der Schuldfähigkeit und des Hangs sowie der hangbedingten Gefährlichkeit eines Täters für die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung kinderpornografischer Schriften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 240
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20
    In die Würdigung ist gegebenenfalls auch einzubeziehen, dass sich der Täter über längere Zeiträume straflos verhalten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1 Rn. 14; Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; für die Unterbringung nach § 63 StGB s. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19, juris Rn. 14 mwN).

    Angesichts des Ausnahmecharakters der Sicherungsverwahrung insbesondere auf der Grundlage des § 66 Abs. 2 StGB hätte die Strafkammer aber grundsätzlich alle relevanten Umstände, die sie - insoweit rechtsfehlerfrei - bei der Entscheidung über die Schuldfähigkeit erwogen hat, auch bei der Prüfung des Hangs zugrunde legen und erörtern müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1 Rn. 14).

  • BGH, 01.09.2020 - 3 StR 275/20

    Sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20
    Soweit die Strafkammer den Angeklagten in diesen Fällen und in Fall II. 4 der Urteilsgründe wegen "Erwerbs' der inkriminierten Schriften verurteilt hat, ist die Tenorierung in "Besitzverschaffung' zu ändern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2020 - 3 StR 275/20, NStZ 2021, 41; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 173; vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, juris Rn. 15).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 490/14

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers gegen Einstellungsentscheidung

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20
    Insbesondere beschwert es den Angeklagten nicht, dass die Strafkammer ihn in den Fällen II. 1 bis II. 3 der Urteilsgründe nicht zugleich wegen tateinheitlichen Einwirkens auf ein Kind im Sinne des § 176 Abs. 3 Buchst. b StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, NStZ-RR 2015, 139 f.) und/oder wegen Besitzverschaffung von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b Abs. 3 StGB aF verurteilt hat.
  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 362/20

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (unmissverständliche

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20
    In den Fällen II. 5 und 6 der Urteilsgründe ist das Landgericht nicht gehalten gewesen, sich ausdrücklich damit auseinander zu setzen, dass die 14-jährige Jugendliche dem zur Tatzeit 37 Jahre alten Angeklagten die von ihr erstellten pornografischen Bilder freiwillig übermittelte (zum sogenannten Jugendliebeprivileg nach § 184c Abs. 4 StPO s. ausführlich BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 362/20, juris Rn. 21 ff. mwN).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 234/20

    Verbreiten kinderpornografischer Schriften (Begriff des Verbreitens)

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20
    Soweit das Landgericht in Fall II. 2 der Urteilsgründe das Weiterleiten des Videos an den Bekannten rechtsfehlerfrei als Vergehen nach § 184b Abs. 2 StGB aF gewürdigt hat, ist der Schuldspruch allerdings dahin zu ändern, dass eine "Drittbesitzverschaffung' anstatt eines "Verbreitens' kinderpornografischer Schriften vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 234/20, juris Rn. 3; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris).
  • BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20
    In die Würdigung ist gegebenenfalls auch einzubeziehen, dass sich der Täter über längere Zeiträume straflos verhalten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1 Rn. 14; Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; für die Unterbringung nach § 63 StGB s. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20
    Soweit die Strafkammer den Angeklagten in diesen Fällen und in Fall II. 4 der Urteilsgründe wegen "Erwerbs' der inkriminierten Schriften verurteilt hat, ist die Tenorierung in "Besitzverschaffung' zu ändern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2020 - 3 StR 275/20, NStZ 2021, 41; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 173; vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, juris Rn. 15).
  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlender Hang)

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20
    In die Würdigung ist gegebenenfalls auch einzubeziehen, dass sich der Täter über längere Zeiträume straflos verhalten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1 Rn. 14; Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; für die Unterbringung nach § 63 StGB s. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20
    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er nicht die zur Bekämpfung seiner Triebe erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 37; vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15, NStZ 2016, 144, 145 mwN; vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 44 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 407/15

    Anforderungen an die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20
    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er nicht die zur Bekämpfung seiner Triebe erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 37; vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15, NStZ 2016, 144, 145 mwN; vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 44 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 574/18

    Fehlende Schulfähigkeit (Pädophilie als andere seelische Abartigkeit:

  • BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19

    Besitz und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen;

  • BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges:

  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 300/18

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten;

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 - BeckRS 2021, 17369; BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18 - NStZ-RR 2020, 10; BGH, Beschluss vom 25.09.2018 - 4 StR 192/18 - BeckRS 2018, 26418; BGH, Urteil vom 10.06.2010 - 4 StR 474/09 - NStZ-RR 2011, 143; BGH, Urteil vom 25.02.1988 - 4 StR 720/87 - BeckRS 1988, 31102123).

    Sein Vorliegen hat das Tatgericht - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände in eigener Verantwortung festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 - BeckRS 2021, 17369; BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18 - NStZ-RR 2020, 10; BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - 4 StR 245/17 - BeckRS 2017, 123287; BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 382/13 - NStZ-RR 2014, 271).

    Diese Würdigung bedarf in den Fällen der § 66 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 StGB, bei denen symptomatische Vortaten und neuerliche Delinquenz trotz erfolgter Einwirkung des Straf- oder Maßregelvollzugs im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 StGB fehlen, besonderer Sorgfalt (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 - BeckRS 2021, 17369; BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 29.11.2008 - 3 StR 300/18 - NStZ-RR 2019, 140; BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 382/13 - NStZ-RR 2014, 271; BGH, Beschluss vom 30.03.2010 - 3 StR 69/10 - NStZ-RR 2010, 203).

  • BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22

    Vergewaltigung (Konkurrenzen); Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer

    Zum anderen ist es zur Vermeidung von Missverständnissen geboten, die tatsächlich verwirklichte Tathandlungsvariante im Tenor zum Ausdruck zu bringen und insoweit nicht auf die gesetzliche Überschrift (s. § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO) zurückzugreifen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 28.06.2023 - 3 StR 123/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht;

    Keinen Bestand hat hinsichtlich dieser sechs Fälle zudem die jeweils tateinheitliche Verurteilung des Angeklagten wegen "Erwerbs" (gemeint: "Besitzverschaffung"; vgl. zur richtigen Tenorierung BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20, juris Rn. 15) kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b Abs. 3 Variante 2 StGB.
  • LG Münster, 06.07.2021 - 1 KLs 14/20

    Missbrauchsprozess Münster: Hauptangeklagter zu 14 Jahren Haft verurteilt

    Ein Hang liegt bei demjenigen vor, der dauerhaft zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (BGH Urteil vom 09.05.2019, Az.: 4 StR 578/18; Urteil vom 06.05.2021, Az.: 3 StR 350/20).
  • BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22

    Änderung des Schuldspruchs

    Aus Gründen der Klarstellung ergänzt der Senat den Schuldspruch um die zusätzlich verwirklichte Qualifikation nach § 176a Abs. 3 StGB a.F. (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 234/20) und ändert - auch in den Fällen II.11 bis 16 - die Tenorierung wegen "Erwerbs" der inkriminierten Schriften in "Besitzverschaffung" (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 15).
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 118/23

    Entfallen der tateinheitlichen Verurteilung wegen Verbreitens pornografischer

    Soweit die Strafkammer den Angeklagten wegen "Erwerbs" jugendpornografischer Schriften in vier Fällen verurteilt hat, ist die Tenorierung in "Besitzverschaffung" zu ändern (vgl. BGH, Urteile vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20, juris Rn. 15 mwN; vom 30. November 2022 - 3 StR 249/22, NJW 2023, 859 Rn. 16).
  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 426/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines

    aa) Eine festgestellte Sexualdevianz kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einzelfall eine schwere andere seelische Störung und eine hierdurch erheblich beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit begründen, wenn die abweichenden Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktiken auszeichnen (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 12. Mai 2022 - 4 StR 197/21 Rn. 11; Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 17; Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18 Rn. 14; jew. mwN).
  • BGH, 17.01.2023 - 4 StR 229/22

    Strafzumessung (keine Vorstrafe; Anlass und Modalität der Tat: nicht oder nur

    Ein für das Eingangsmerkmal genügender Ausprägungsgrad kann anzunehmen sein, wenn die Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktiken auszeichnen (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 6 StR 341/20, NStZ-RR 2021, 240, 241; Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 17; Beschluss vom 23. November 2022 - 4 StR 426/22 Rn. 11; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 414/17).
  • BGH, 11.01.2022 - 1 StR 447/21

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Tatumständen nur bei

    Der Täter muss aufgrund der Störung aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt haben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2021 - 1 StR 305/21 Rn. 11 mwN und vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 17 f.).
  • BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20

    Sicherungsverwahrung (Begriff des Hangs; eingeschliffener innerer Zustand;

    Das Vorliegen eines solchen Hangs hat das Tatgericht unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteile vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20, juris Rn. 20; vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 6).
  • LG München I, 25.01.2023 - 12 KLs 257 Js 217947/19

    Dissoziale Persönlichkeitsstörung als schwere andere seelische Störung und

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