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   BGH, 07.05.2004 - 2 ARs 153/04, 2 AR 73/04   

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https://dejure.org/2004,4036
BGH, 07.05.2004 - 2 ARs 153/04, 2 AR 73/04 (https://dejure.org/2004,4036)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2004 - 2 ARs 153/04, 2 AR 73/04 (https://dejure.org/2004,4036)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2004 - 2 ARs 153/04, 2 AR 73/04 (https://dejure.org/2004,4036)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beantragung einer Anordnung auf Durchführung einer molekulargenetischen Untersuchung von Spurenmaterial; Zuständigkeit für die Anordnung einer Entnahme von Körperzellen und nachträglichen Untersuchung; Entnahme und Untersuchung als einheitliche Untersuchungshandlung

  • Wolters Kluwer

    Beantragung einer Anordnung auf Durchführung einer molekulargenetischen Untersuchung von Spurenmaterial; Zuständigkeit für die Anordnung einer Entnahme von Körperzellen und nachträglichen Untersuchung; Entnahme und Untersuchung als einheitliche Untersuchungshandlung

  • Judicialis

    StPO § 14; ; StPO § 81e Abs. 2; ; StPO § 81f Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 81f Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 81f Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 98 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81e Abs. 2 § 81f Abs. 1 § 162 Abs. 1
    Erforderlichkeit einer richterlichen Anordnung zur DNA-Untersuchung und Zuständigkeit hierfür

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Köln - 503 Gs 415/04
  • AG Wuppertal - 8 (A) Gs 558/03
  • BGH, 07.05.2004 - 2 ARs 153/04, 2 AR 73/04

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 689
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.03.1999 - 2 ARs 153/99

    Molekulargenetische Untersuchung (Speichelprobe,

    Auszug aus BGH, 07.05.2004 - 2 ARs 153/04
    Entnahme und Untersuchung stellen sich rechtlich als einheitliche Untersuchungshandlung dar, die auf die Gewinnung auch nur eines Erkenntnisses gerichtet ist (BGH StV 1999, 302).

    Der Umstand, dass die Untersuchung der Körperzellen in einem anderen amtsgerichtlichen Bezirk durchgeführt wird, hat keinen Einfluss auf die örtliche Zuständigkeit (OLG Düsseldorf NJW 2002, 1814; BGH StV 1999, 302 mit Verweis auf die Entscheidung des AG Bad Kreuznach NJW 1999, 303).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 3 Ws 553/01

    Molekulargenetische Untersuchung; Speichelprobe; DNA-Probe; Spurenvergleich;

    Auszug aus BGH, 07.05.2004 - 2 ARs 153/04
    Der Umstand, dass die Untersuchung der Körperzellen in einem anderen amtsgerichtlichen Bezirk durchgeführt wird, hat keinen Einfluss auf die örtliche Zuständigkeit (OLG Düsseldorf NJW 2002, 1814; BGH StV 1999, 302 mit Verweis auf die Entscheidung des AG Bad Kreuznach NJW 1999, 303).

    Bei einer Untersuchung zwecks Spurenvergleichs (§ 81e StPO) bietet auch der Auffindeort des Spurenmaterials eine größere Sachnähe zum laufenden Ermittlungsverfahren als der Sitz der in Aussicht genommenen Sachverständigeninstitution (OLG Düsseldorf NJW 2002, 1814).

  • BGH, 02.02.2000 - 2 ARs 495/99

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren

    Auszug aus BGH, 07.05.2004 - 2 ARs 153/04
    b) Für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und ihrer anschließenden molekulargenetischen Untersuchung zur Feststellung des DNA-Musters ist örtlich der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts am Entnahmeort zuständig; dies gilt auch dann, wenn die Untersuchung der Körperzellen im Bezirk eines anderen Amtsgerichts erfolgen soll (Senat NJW 2000, 1204; Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 ARs 24/2000 -).
  • BGH, 25.02.2000 - 2 ARs 24/00

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren

    Auszug aus BGH, 07.05.2004 - 2 ARs 153/04
    b) Für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und ihrer anschließenden molekulargenetischen Untersuchung zur Feststellung des DNA-Musters ist örtlich der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts am Entnahmeort zuständig; dies gilt auch dann, wenn die Untersuchung der Körperzellen im Bezirk eines anderen Amtsgerichts erfolgen soll (Senat NJW 2000, 1204; Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 ARs 24/2000 -).
  • AG Bad Kreuznach, 28.09.1998 - 1050 Js 50041/98

    Molekularische Untersuchung einer abgegebenen Speichelprobe zur Feststellung des

    Auszug aus BGH, 07.05.2004 - 2 ARs 153/04
    Der Umstand, dass die Untersuchung der Körperzellen in einem anderen amtsgerichtlichen Bezirk durchgeführt wird, hat keinen Einfluss auf die örtliche Zuständigkeit (OLG Düsseldorf NJW 2002, 1814; BGH StV 1999, 302 mit Verweis auf die Entscheidung des AG Bad Kreuznach NJW 1999, 303).
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