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   BGH, 08.06.2004 - X ZR 7/02   

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https://dejure.org/2004,12010
BGH, 08.06.2004 - X ZR 7/02 (https://dejure.org/2004,12010)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2004 - X ZR 7/02 (https://dejure.org/2004,12010)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - X ZR 7/02 (https://dejure.org/2004,12010)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Vertrages über Arbeiten, mit denen eine Alarmanlage wieder instandgesetzt werden soll, als Werkvertrag - Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung wegen eines durch ein fehlerhaftes Sicherheitssystem bedingten Mangelfolgeschadens - Darlegungs- und ...

  • Judicialis

    BGB §§ 631 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 § 633 § 635; ZPO § 286
    Beweis der Mangelhaftigkeit einer Alarmanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 98/94

    Beweislast für Mängel vor Abnahme eines Bauwerks; Umfang des

    Auszug aus BGH, 08.06.2004 - X ZR 7/02
    Zwar schuldet der Unternehmer ein mangelfreies Werk und hat vor der Abnahme (§ 640 BGB a.F.) die mangelfreie und vollständige Erbringung der geschuldeten Werkleistung darzulegen und zu beweisen, wenn der Besteller das Vorhandensein eines Mangels substantiiert vorträgt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 24.10.1996 - VII ZR 98/94, BGH NJW-RR 1997, 347, 349; Sen.Beschl. v. 24.11.1998 - X ZR 21/96, NJW-RR 1999, 347).

    Mit Abnahme des Werks und Fehlen eines Vorbehalts trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Mangelhaftigkeit des Werks und die Ursächlichkeit des Mangels für den Schaden jedoch den Besteller (§ 640 Abs. 2 BGB a.F.; vgl. z.B. BGH, Urt. v. 24.10.1996 - VII ZR 98/94, aaO).

  • BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/96

    Fälligkeitstermin und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei einem Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 08.06.2004 - X ZR 7/02
    Zwar schuldet der Unternehmer ein mangelfreies Werk und hat vor der Abnahme (§ 640 BGB a.F.) die mangelfreie und vollständige Erbringung der geschuldeten Werkleistung darzulegen und zu beweisen, wenn der Besteller das Vorhandensein eines Mangels substantiiert vorträgt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 24.10.1996 - VII ZR 98/94, BGH NJW-RR 1997, 347, 349; Sen.Beschl. v. 24.11.1998 - X ZR 21/96, NJW-RR 1999, 347).
  • BGH, 25.06.1991 - X ZR 4/90

    Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Installierung einer

    Auszug aus BGH, 08.06.2004 - X ZR 7/02
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist insbesondere anerkannt, daß es sich bei einem durch ein mangelhaftes Sicherheitssystem bedingten Schaden um einen entfernten Mangelfolgeschaden handelt, für den unter dem Gesichtspunkt positiver Vertragsverletzung Schadensersatz verlangt werden kann (BGHZ 115, 32, 35).
  • BGH, 02.10.1997 - VII ZR 30/97

    Zulässigkeit und Rechtsfolgender Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus BGH, 08.06.2004 - X ZR 7/02
    An der Darlegung der Mangelhaftigkeit des Werks und ihrer Ursächlichkeit für den Schaden fehlt es, wenn der Schaden nicht auf eine fehlerhafte Leistung des in Anspruch genommenen Auftragnehmers zurückzuführen ist, sondern ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fällt (BGH, Urt. v. 2.10.1997 - VII ZR 30/97, BauR 1998, 172).
  • OLG Köln, 10.01.2013 - 19 U 127/12
    Mit (fingierter) Abnahme geht die Beweislast hinsichtlich des Vorliegens des Mangels sowie der Ursächlichkeit des Gewerks des Unternehmers für den eingetretenen Schaden auf den Besteller über (BGH, Urt. v. 08.06.2004, -X ZR 7/02-; zitiert nach juris), so dass die Beklagte das Vorliegen von Sachmängeln beweisen muss.
  • LG Karlsruhe, 13.02.2007 - 2 O 274/06
    Da die Werkleistung nicht abgenommen ist, verbleibt es bei der Beweislast der Beklagten für die Mangelfreiheit (vgl. BGH, BauR 1997, 129, 130 ; NJW 1994, 942, 944; BGH, Urteil vom 08.06.2004, X ZR 7/02 , zitiert nach Juris, Rn 15; a.A. Mahler, a.a.O., Rn 62).
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