Rechtsprechung
BGH, 08.06.2010 - IX ZR 216/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 280 BGB, § 284 ZPO, §§ 284 ff ZPO
Rechtsanwaltshaftung: Berücksichtigung neuer Beweismittel im Regressprozess gegen den Anwalt - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des Rückgriffs eines Regressrichters auf Beweismittel aus dem Haftungsprozess
- rewis.io
Rechtsanwaltshaftung: Berücksichtigung neuer Beweismittel im Regressprozess gegen den Anwalt
- ra.de
- rewis.io
Rechtsanwaltshaftung: Berücksichtigung neuer Beweismittel im Regressprozess gegen den Anwalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 544 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 2
Zulässigkeit des Rückgriffs eines Regressrichters auf Beweismittel aus dem Haftungsprozess - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 12.12.2007 - 14 O 504/05
- OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
- BGH, 08.06.2010 - IX ZR 216/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04
Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess
Auszug aus BGH, 08.06.2010 - IX ZR 216/08
Das Berufungsgericht ist zutreffend von dem Sachverhalt ausgegangen, der dem Gericht des Vorprozesses bei pflichtgemäßem Verhalten des damaligen Prozessbevollmächtigten und nunmehrigen Regressbeklagten unterbreitet und von ihm aufgeklärt worden wäre (vgl. BGHZ 133, 110, 111 f; 163, 223, 227).Maßgeblich ist insoweit, dass es nicht darauf ankommt, wie die Entscheidung tatsächlich gelautet hätte, sondern vielmehr, wie sie richtigerweise hätte ergehen müssen; der materiellen Gerechtigkeit gebührt mithin Vorrang vor der tatsächlichen Kausalität (BGHZ 163, 223, 227 f;… Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl. Rn. 1075;… Fahrendorf in Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Aufl. Rn. 901).
- BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95
Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem …
Auszug aus BGH, 08.06.2010 - IX ZR 216/08
Das Berufungsgericht ist zutreffend von dem Sachverhalt ausgegangen, der dem Gericht des Vorprozesses bei pflichtgemäßem Verhalten des damaligen Prozessbevollmächtigten und nunmehrigen Regressbeklagten unterbreitet und von ihm aufgeklärt worden wäre (vgl. BGHZ 133, 110, 111 f; 163, 223, 227).
- OLG Brandenburg, 03.11.2011 - 5 U 46/09
Rechtsanwaltsvertrag: Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung
Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin mit Beschluss vom 8. Juni 2010 (Az. IX ZR 216/08) zurückgewiesen.