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   BGH, 08.07.2020 - 1 StR 169/20   

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https://dejure.org/2020,23162
BGH, 08.07.2020 - 1 StR 169/20 (https://dejure.org/2020,23162)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2020 - 1 StR 169/20 (https://dejure.org/2020,23162)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 1 StR 169/20 (https://dejure.org/2020,23162)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 64 StGB, § 64 StPO, § 73a Abs. 1 StGB, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 Satz 2 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt i.R.d. Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Notwendige Erfolgsaussichtprüfung für eine Drogentherapie bei einem Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten tunesischer Staatsangehörigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 ; StGB § 67d Abs. 1 S. 1 und S. 3
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt i.R.d. Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 250 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.05.2019 - 1 StR 150/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Niedrigkeit der Beweggründe bei Tötung des

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 169/20
    Auf der anderen Seite hätte es aber einer besonderen Erörterung bedurft, ob eine vollziehbare Verpflichtung des Angeklagten zur Ausreise besteht und ob dies ggf. einem Therapieerfolg entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19 Rn. 12; vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18 Rn. 10 und vom 17. Juli 2018 - 4 StR 173/18 Rn. 8).
  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 169/20
    Auf der anderen Seite hätte es aber einer besonderen Erörterung bedurft, ob eine vollziehbare Verpflichtung des Angeklagten zur Ausreise besteht und ob dies ggf. einem Therapieerfolg entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19 Rn. 12; vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18 Rn. 10 und vom 17. Juli 2018 - 4 StR 173/18 Rn. 8).
  • BGH, 17.07.2018 - 4 StR 173/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Fehlen eines symptomatischen

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 169/20
    Auf der anderen Seite hätte es aber einer besonderen Erörterung bedurft, ob eine vollziehbare Verpflichtung des Angeklagten zur Ausreise besteht und ob dies ggf. einem Therapieerfolg entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19 Rn. 12; vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18 Rn. 10 und vom 17. Juli 2018 - 4 StR 173/18 Rn. 8).
  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 564/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (mangelnde

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 169/20
    Dabei sind neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 5 StR 564/19 Rn. 5 und vom 4. Dezember 2019 - 1 StR 433/19 Rn. 7).
  • BGH, 04.12.2019 - 1 StR 433/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (hinreichend konkrete

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 169/20
    Dabei sind neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 5 StR 564/19 Rn. 5 und vom 4. Dezember 2019 - 1 StR 433/19 Rn. 7).
  • BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Betäubungsmittelrecht: Geltung der

    Dabei sind neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 169/20; vom 8. Januar 2020 ? 5 StR 564/19 und vom 4. Dezember 2019 ? 1 StR 433/19).
  • BGH, 08.06.2021 - 2 StR 91/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Behandlung:

    Die Kammer hat jedoch nicht festgestellt, dass die Angeklagte tatsächlich vollziehbar ausreisepflichtig ist oder sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 169/20, juris Rn. 6; vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19, juris Rn. 13; vom 17. Juli 2018 - 4 StR 173/18, aaO; vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18, aaO).
  • LG Kassel, 08.03.2021 - 3640 Js 38463/18
    Die Beurteilung der konkreten Erfolgsaussichten bedarf einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände, wobei neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen sind (BGH, Beschluss vom 8.01.2020 - 5 StR 564/19 Rn. 5 - beckonline; BGH Beschluss vom 08.07.2020 - 1 StR 169/20 - beckonline).

    Die Beurteilung der konkreten Erfolgsaussichten bedarf einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände, wobei neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen sind (BGH, Beschluss vom 8.01.2020 - 5 StR 564/19 Rn. 5 - beckonline; BGH Beschluss vom 08.07.2020 - 1 StR 169/20 - beckonline).

  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 329/21

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen: erforderliche

    Dabei sind neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20 Rn. 10; vom 8. Juli 2020 - 1 StR 169/20 Rn. 4; vom 8. Januar 2020 ? 5 StR 564/19 Rn. 5 und vom 4. Dezember 2019 ? 1 StR 433/19 Rn. 7).
  • BGH, 24.08.2023 - 2 StR 252/23

    Sicherstellung von Betäubungsmitteln als ein bestimmender Strafzumessungsgrund;

    Zwar erscheint es ausweislich der Urteilsgründe nicht fernliegend, dass beispielsweise mangelnde Sprachkenntnisse des Angeklagten (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 23. November 2021 - 2 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 41, 42; vom 8. Juni 2021 - 2 StR 91/21, NStZ-RR 2022, 10, 11; Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18 Rn. 17 ff. je mwN) und/oder dessen fehlende Bleibeperspektive in Deutschland (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 169/20 Rn. 6; vom 17. Juli 2018 - 4 StR 173/18 Rn. 8 je mwN) einem Therapieerfolg im Sinne des § 64 StGB entgegenstehen; das Landgericht hat hierzu indes keine Feststellungen getroffen.
  • BGH, 01.10.2020 - 3 StR 325/20

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete

    a) Die Beurteilung der hinreichend konkreten Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB bedarf einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 169/20, juris Rn. 4; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, juris Rn. 19).
  • BGH, 12.05.2021 - 5 StR 73/21

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Die Beurteilung der konkreten Erfolgsaussichten bedarf aber einer - hier indes nicht ansatzweise ersichtlichen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 1 StR 169/20).
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