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   BGH, 08.09.2011 - III ZR 142/10   

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https://dejure.org/2011,2480
BGH, 08.09.2011 - III ZR 142/10 (https://dejure.org/2011,2480)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2011 - III ZR 142/10 (https://dejure.org/2011,2480)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2011 - III ZR 142/10 (https://dejure.org/2011,2480)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 111 Abs 2 SGB 5, § 280 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 839 BGB, Art 34 GG
    Amtshaftung und Verschulden bei Vertragsverhandlungen: Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines zum Betrieb einer Rehabilitationsklinik verpachteten Grundstücks wegen der Versagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages durch einen Ersatzkassenverband

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrags für den Betrieb einer Rehabilitationsklinik als Eingriff in die Substanz eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs

  • rewis.io

    Amtshaftung und Verschulden bei Vertragsverhandlungen: Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines zum Betrieb einer Rehabilitationsklinik verpachteten Grundstücks wegen der Versagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages durch einen Ersatzkassenverband

  • ra.de
  • rewis.io

    Amtshaftung und Verschulden bei Vertragsverhandlungen: Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines zum Betrieb einer Rehabilitationsklinik verpachteten Grundstücks wegen der Versagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages durch einen Ersatzkassenverband

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 111 Abs. 2
    Versagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrags für den Betrieb einer Rehabilitationsklinik als Eingriff in die Substanz eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 261
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 63/01 R

    Abschluss eines Versorgungsvertrages - bedarfsgerechte Versorgung -

    Auszug aus BGH, 08.09.2011 - III ZR 142/10
    Das ist vor dem rechtlichen Hintergrund, dass die Arbeitsgemeinschaft keine Bedarfsprüfung vornehmen durfte (vgl. hierzu BSGE 89, 294), im Ansatz nicht zu beanstanden.

    Das Berufungsgericht hat sich mit der insoweit maßgebenden Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSGE 89, 294, 303 f) auseinandergesetzt und zutreffend wiedergegeben, von welchen Auswahlkriterien sich die Rehabilitationsträger bei der Zuweisung von Patienten leiten lassen müssen.

  • BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57

    Bausperre aus Planungsgründen

    Auszug aus BGH, 08.09.2011 - III ZR 142/10
    Soweit die Beschwerde hiergegen die Senatsurteile vom 25. Juni 1959 (III ZR 220/57, BGHZ 30, 338, 356) und vom 25. Januar 1973 (III ZR 113/70, BGHZ 60, 126, 133 f) anführt, wonach es nicht notwendig sei, dass der Betrieb, in den eingegriffen werde, bereits im Gang befindlich sei und dass die Nichtausübung einer nahe liegenden, wirtschaftlich vernünftigen und unmittelbar zu verwirklichenden Nutzungsmöglichkeit der Annahme eines Eingriffs nicht entgegenstehe, sind diese Fälle nicht vergleichbar.

    Im Urteil vom 25. Juni 1959 (aaO S. 356) wird darüber hinaus betont, dass das betreffende Grundstück - wovon vorliegend nicht gesprochen werden kann - zum Zeitpunkt des Eingriffs bereits in die Organisation des Betriebs einbezogen sein muss.

  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91

    Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung

    Auszug aus BGH, 08.09.2011 - III ZR 142/10
    Insofern ist die Situation nicht mit den Konstellationen vergleichbar, die in den von der Beschwerde herangezogenen Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 30. Mai 1978 (VI ZR 199/76, NJW 1978, 2592 f) und 1. April 1993 (I ZR 70/91, BGHZ 122, 172 ff) behandelt worden sind.
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

    Auszug aus BGH, 08.09.2011 - III ZR 142/10
    Die Beschwerde zeigt keine Fehler in der tatrichterlichen Würdigung des Berufungsgerichts auf, das in dem Entschluss der Klägerin, vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund nach Ablauf des Pachtverhältnisses eine Rehabilitationsklinik in eigener Verantwortung zu betreiben, die Wahrnehmung von Chancen und Verdienstmöglichkeiten auf dem Gebiet eines neuen Geschäftsfelds gesehen hat, zu dem die Klägerin infolge ihres Eigentums an der Immobilie zwar Zugang hatte, das aber noch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Senats zur Substanz eines von ihr innegehaltenen Gewerbebetriebs gehörte (vgl. Senatsurteile vom 7. Juni 1990 - III ZR 74/88, BGHZ 111, 349, 356 ff; vom 14. März 1996 - III ZR 224/94, BGHZ 132, 181, 186 f).
  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

    Auszug aus BGH, 08.09.2011 - III ZR 142/10
    Die Versagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrags beeinträchtigte dementsprechend zwar die durch den Betrieb einer Rehabilitationsklinik erhofften Verdienstmöglichkeiten, stellte sich aber nicht, wie die Beschwerde meint, als ein Eingriff in bereits erworbene und bestehende Rechte der Klägerin dar, der mit dem Eingriff in den Zulassungsstatus eines Kassenarztes oder Vertragsarztes (vgl. hierzu Senatsurteile vom 4. Juni 1981 - III ZR 31/80, BGHZ 81, 21, 32 f; vom 14. März 2002 - III ZR 302/00, BGHZ 150, 172, 176 f) vergleichbar wäre.
  • BGH, 14.03.1996 - III ZR 224/94

    Entschädigung für die Weigerung der Zustimmung zur Erbringung ärztlicher

    Auszug aus BGH, 08.09.2011 - III ZR 142/10
    Die Beschwerde zeigt keine Fehler in der tatrichterlichen Würdigung des Berufungsgerichts auf, das in dem Entschluss der Klägerin, vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund nach Ablauf des Pachtverhältnisses eine Rehabilitationsklinik in eigener Verantwortung zu betreiben, die Wahrnehmung von Chancen und Verdienstmöglichkeiten auf dem Gebiet eines neuen Geschäftsfelds gesehen hat, zu dem die Klägerin infolge ihres Eigentums an der Immobilie zwar Zugang hatte, das aber noch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Senats zur Substanz eines von ihr innegehaltenen Gewerbebetriebs gehörte (vgl. Senatsurteile vom 7. Juni 1990 - III ZR 74/88, BGHZ 111, 349, 356 ff; vom 14. März 1996 - III ZR 224/94, BGHZ 132, 181, 186 f).
  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 08.09.2011 - III ZR 142/10
    Die Versagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrags beeinträchtigte dementsprechend zwar die durch den Betrieb einer Rehabilitationsklinik erhofften Verdienstmöglichkeiten, stellte sich aber nicht, wie die Beschwerde meint, als ein Eingriff in bereits erworbene und bestehende Rechte der Klägerin dar, der mit dem Eingriff in den Zulassungsstatus eines Kassenarztes oder Vertragsarztes (vgl. hierzu Senatsurteile vom 4. Juni 1981 - III ZR 31/80, BGHZ 81, 21, 32 f; vom 14. März 2002 - III ZR 302/00, BGHZ 150, 172, 176 f) vergleichbar wäre.
  • BGH, 25.01.1973 - III ZR 113/70

    Versagung der Auskiesungserlaubnis im Wasserschutzgebiet als

    Auszug aus BGH, 08.09.2011 - III ZR 142/10
    Soweit die Beschwerde hiergegen die Senatsurteile vom 25. Juni 1959 (III ZR 220/57, BGHZ 30, 338, 356) und vom 25. Januar 1973 (III ZR 113/70, BGHZ 60, 126, 133 f) anführt, wonach es nicht notwendig sei, dass der Betrieb, in den eingegriffen werde, bereits im Gang befindlich sei und dass die Nichtausübung einer nahe liegenden, wirtschaftlich vernünftigen und unmittelbar zu verwirklichenden Nutzungsmöglichkeit der Annahme eines Eingriffs nicht entgegenstehe, sind diese Fälle nicht vergleichbar.
  • BGH, 24.06.2004 - III ZR 215/03

    Rechtsnatur von Schadensersatzansprüchen gegen Bedienstete einer gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 08.09.2011 - III ZR 142/10
    Wegen näherer Einzelheiten zu den Hintergründen wird auf das Senatsurteil vom 24. Juni 2004 (III ZR 215/03, NVwZ-RR 2004, 804) Bezug genommen, mit dem die Revision eines anderen Mitglieds der Arbeitsgemeinschaft gegen das Teil- und Grundurteil des Berufungsgerichts vom 10. Juli 2003 zurückgewiesen worden ist.
  • BGH, 30.05.1978 - VI ZR 199/76

    Ersatzfähigkeit von Kosten der Fütterung eines durch Frendverschulden verletztes

    Auszug aus BGH, 08.09.2011 - III ZR 142/10
    Insofern ist die Situation nicht mit den Konstellationen vergleichbar, die in den von der Beschwerde herangezogenen Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 30. Mai 1978 (VI ZR 199/76, NJW 1978, 2592 f) und 1. April 1993 (I ZR 70/91, BGHZ 122, 172 ff) behandelt worden sind.
  • BGH, 08.09.2011 - III ZR 143/10

    Versagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrags für den Betrieb einer

  • OLG München, 10.06.2010 - 1 U 2635/06

    Schadenersatzanspruch einer Klinik-GmbH wegen Nichtabschlusses eines

  • OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 1 U 176/10

    Parteifähigkeit der Börse als Anstalt des öffentlichen Rechts im Zivilprozess;

    Dieser geht es um einen - durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten - Erwerb, d. h. um die Betätigung selbst, nicht um ein gemäß Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Ergebnis gewerblicher Betätigung (vgl. hierzu die Argumentation des Bundesgerichtshofs in dem Beschluss vom 22. September 2011, III ZR 217/10, juris Rn. 6 ff. zur Beschränkung der Verdienstmöglichkeiten einer Arztpraxis sowie in dem Beschluss vom 8. September 2011, III ZR 142/10, juris Rn. 9 zur Versagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages für eine Rehabilitationsklinik).
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