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   BGH, 08.10.2013 - II ZR 269/12, II ZR 281/12   

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https://dejure.org/2013,31537
BGH, 08.10.2013 - II ZR 269/12, II ZR 281/12 (https://dejure.org/2013,31537)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2013 - II ZR 269/12, II ZR 281/12 (https://dejure.org/2013,31537)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - II ZR 269/12, II ZR 281/12 (https://dejure.org/2013,31537)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Löschung einer vermögenslosen GmbH - und ihre Prozessfähigkeit

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    ZPO §§ 50, 241, 246; FamFG § 394
    Handelsregister, Liquidator, Löschung Gesellschaft, Parteifähigkeit, Rechtsfähigkeit, Unterbrechung gemäß § 241 ZPO, Vermögenslosigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfahrensrecht: Verfahrensunterbrechung wegen Prozessunfähigkeit der Beklagten

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.1994 - XI ZR 95/93

    Vertretung einer gelöschten, aber parteifähigen GmbH

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - II ZR 269/12
    Die Löschung hat zur Folge, dass der bisherige organschaftliche Vertreter seine Vertretungsbefugnis verliert und die GmbH prozessunfähig wird (BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - XI ZR 95/93, NJW-RR 1994, 542).

    Nach § 246 Abs. 1 ZPO tritt die Unterbrechung nicht ein, wenn die Gesellschaft durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1993 - II ZR 62/92, BGHZ 121, 263, 266; Urteil vom 18. Januar 1994 - XI ZR 95/93, NJW-RR 1994, 542).

  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - II ZR 269/12
    Eine GmbH bleibt aber trotz der Löschung parteifähig, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass noch verwertbares Vermögen vorhanden ist (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2010 - II ZR 115/09, ZIP 2010, 2444 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - II ZR 269/12
    Nach § 246 Abs. 1 ZPO tritt die Unterbrechung nicht ein, wenn die Gesellschaft durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1993 - II ZR 62/92, BGHZ 121, 263, 266; Urteil vom 18. Januar 1994 - XI ZR 95/93, NJW-RR 1994, 542).
  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14

    mt-perfect - Markenrechtlicher Schutz geschäftlicher Bezeichnungen: Anforderungen

    Dieser Fall ist mit der Löschung der Klägerin eingetreten, weil die Löschung zur Folge hat, dass der bisherige organschaftliche Vertreter seine Vertretungsbefugnis verliert und die GmbH prozessunfähig wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - XI ZR 95/93, NJW-RR 1994, 542; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - II ZR 269/12, juris Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2023 - 20 W 60/23

    Amtslöschungsverfahren nach § 395 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 393 Abs. 3 bis 5 FamFG

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 ist zulässig, da er durch den mit der Amtslöschung der Gesellschaft verbundenen Verlust seines Amts als zuletzt eingetragener Geschäftsführer der Gesellschaft (zu dieser Rechtsfolge vgl. etwa Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.10.2013, Az. II ZR 269/12, zu einem Liquidator; Senat, Beschluss vom 30.06.1999, Az. 20 W 293/97, jeweils zitiert nach juris) unmittelbar durch die Entscheidung des Registergerichts, eine Amtslöschung der damaligen Amtslöschung nicht vorzunehmen, in seinen Rechten verletzt ist.
  • BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 32/19
    Jedoch hat die nach Durchführung der Abwicklung vorgenommene Löschung der als Inhaberin der angegriffenen Marke im Markenregister eingetragenen "R... GmbH, M..." aus dem Handelsregister zur Folge, dass der bisherige organschaftliche Vertreter seine Vertretungsbefugnis verliert und die GmbH dadurch mangels eines gesetzlichen Vertreters prozessunfähig wird, da sie als juristische Person nicht fähig ist, Prozesshandlungen selbst vorzunehmen, sondern nach § 35Abs. 1 GmbHG durch ihre Geschäftsführer und im Fall der Liquidation nach § 66 Abs. 1 GmbHG durch die Liquidatoren gesetzlich vertreten wird (vgl.BGH GRUR 2016, 1066 Tz. 16 -mt-perfect; NJW-RR 1994, 542; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - II ZR 269/12, juris Rn. 3).
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