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   BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21   

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https://dejure.org/2021,49404
BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21 (https://dejure.org/2021,49404)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2021 - 5 StR 236/21 (https://dejure.org/2021,49404)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 5 StR 236/21 (https://dejure.org/2021,49404)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB
    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug durch Abschluss von Lebensversicherungsverträgen bei geplanter Vortäuschung des Todesfalles (Gefährdungsschaden; Eingehungsbetrug; Erfüllungsbetrug; wirtschaftliche Betrachtung; Bezifferung; Versuch; unmittelbares Ansetzen; Bandenabrede ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 263 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Eingehungsbetrug: Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages mit dem Plan der Vortäuschung des eigenen Todes zur Erlangung der Versicherungssumme

  • IWW

    § 5 Abs. 1 VerschG, § ... 264 StPO, § 30 Abs. 2 StGB, § 263 Abs. 5 StGB, § 30 Abs. 2 Variante 3 StGB, § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 283 Abs. 6 StGB, §§ 154, 154a StPO, § 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB, § 263 StGB, § 154a Abs. 2 StPO, § 145 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 22 StGB, § 74c Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GVG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Kognitionspflicht eines Strafgerichts

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264
    Anforderungen an die Kognitionspflicht eines Strafgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freisprüche vom Vorwurf mehrerer Versicherungsbetrugstaten durch Vortäuschen eines Bootsunfalls in Schleswig-Holstein aufgehoben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vorgetäuschte Bootsunfall - als Versicherungsbetrug

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    (Versuchter) Betrug durch Abschluss einer Lebensversicherung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 409
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21
    aa) Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass in Fällen wie dem vorliegenden ein Eingehungsbetrug in Betracht kommt, wenn über die Zahlungswilligkeit und die Absicht, den Versicherungsfall alsbald vorzuspiegeln, getäuscht wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 143 ff. mwN).

    Die Möglichkeit, dass in derartigen Fällen gleichwohl ein Eingehungsbetrug in Frage kommt, hat das Bundesverfassungsgericht aber nicht ausgeschlossen (BVerfG, aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. April 2012 - 3 StR 552/08).

    Die besonderen Schwierigkeiten bei der Bestimmung eines derartigen Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug können Anlass dazu geben, die Verfolgung nach § 154a Abs. 2 StPO auf andere Gesichtspunkte zu beschränken (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2012 - 3 StR 552/08).

    Beim Erfüllungsbetrug zum Nachteil einer Lebensversicherung durch Vortäuschen des Versicherungsfalls hat der Bundesgerichtshof ein unmittelbares Ansetzen verneint, sofern für die Auszahlung der Versicherungssumme noch wesentliche Zwischenschritte erforderlich waren, wie etwa auch das Besorgen erforderlicher Dokumente für den Todesnachweis (BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 172).

  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 193/15

    Schwerer Bandendiebstahl (Begriff der Bande)

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21
    Die Begrenzung auf einen kurzen Zeitraum, eine einheitliche Handlungsweise und auf bestimmte Geschädigte stellt die Annahme einer Bandenabrede nicht in Frage (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 431/92, BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Bande 1; vom 11. September 1996 - 3 StR 252/96, NStZ 1997, 90, 91; Beschluss vom 3. Juni 2015 - 4 StR 193/15, 14 15 NStZ 2015, 647, 648 mwN).

    Ebenso wenig ist bei einer solchen Vorgehensweise ein gewerbsmäßiges Handeln ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 4 StR 193/15, aaO).

    Eine gegen eine Bandentat sprechende Beschränkung auf wenige, von vornherein - d.h. im Zeitpunkt der Bandenabrede - individuell bestimmte Taten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 4 StR 193/15, aaO) ist den bisherigen Feststellungen des Landgerichts nicht zu entnehmen (vgl. vielmehr den Brief des Angeklagten H. an seine Mutter vom 11. Juli 2018; vgl. zur Erforderlichkeit der "offenen Abrede" auch BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 683/18, NStZ-RR 2019, 310 mwN).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21
    Diese Entscheidung ist vom Bundesverfassungsgericht allerdings aufgehoben worden, weil es an einer ausreichenden Beschreibung und Bezifferung des Vermögensschadens gefehlt habe und die Annahme einer bereits bei Vertragsschluss bestehenden Verlustwahrscheinlichkeit aufgrund unredlichen Verhaltens auch wegen intensiver polizeilicher Überwachung lediglich ein abstraktes Risiko, aber keinen konkreten Vermögensschaden beschreibe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 und 2 BvR 1857/10, BVerfGE 130, 1 Rn. 178 f.; vgl. zur Problematik auch Kraatz JR 2012, 329; Thielmann StraFo 2010, 412; Waßmer HRRS 2012, 368).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21
    Eine Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325).
  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21
    aa) Insoweit gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20, BGHSt 65, 15 mwN): Versucht ist eine Tat, wenn der Täter nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Tat ansetzt (§ 22 StGB).
  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21
    Die Verabredung eines Verbrechens nach § 30 Abs. 2 Variante 3 StGB erfordert die Willenseinigung von jedenfalls zwei tatsächlich zur Tatbegehung entschlossenen Personen, an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens mittäterschaftlich mitzuwirken (BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96 mwN).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 282/20

    Freispruch des früheren Oberbürgermeisters von Hannover und Verurteilung dessen

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21
    Die zu den Freispruchsfällen getroffenen Feststellungen sind aufzuheben, weil sie die Angeklagten belasten und diese sie mangels Beschwer nicht angreifen konnten (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2021 - 6 StR 282/20, StV 2021, 716 mwN).
  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 1857/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung restlicher

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21
    Diese Entscheidung ist vom Bundesverfassungsgericht allerdings aufgehoben worden, weil es an einer ausreichenden Beschreibung und Bezifferung des Vermögensschadens gefehlt habe und die Annahme einer bereits bei Vertragsschluss bestehenden Verlustwahrscheinlichkeit aufgrund unredlichen Verhaltens auch wegen intensiver polizeilicher Überwachung lediglich ein abstraktes Risiko, aber keinen konkreten Vermögensschaden beschreibe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 und 2 BvR 1857/10, BVerfGE 130, 1 Rn. 178 f.; vgl. zur Problematik auch Kraatz JR 2012, 329; Thielmann StraFo 2010, 412; Waßmer HRRS 2012, 368).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21
    Dass andere Schlüsse vielleicht näher gelegen hätten (vgl. dazu im Einzelnen die Revisionsbegründungsschrift der Staatsanwaltschaft Kiel), begründet keinen Rechtsfehler (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 mwN).
  • BGH, 10.06.2021 - 5 StR 377/20

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen einer gefahrenabwehrrechtlich zulässigen

    Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21
    a) Die dem zugrunde liegende Beweiswürdigung hält eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfangs (vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Juni 2021 - 5 StR 377/20 mwN) rechtlicher Überprüfung stand.
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18

    Bandendiebstahl (Begriff der Bandenabrede: Verabredung zu einer unbestimmten

  • BGH, 30.09.2020 - 5 StR 99/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht (prozessuale Tat als Gegenstand der Prüfung);

  • BGH, 29.04.2021 - 5 StR 476/20

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; faktische

  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96

    Folge des Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme einer

  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 431/92

    Fortsetzungzusammenhang bei mehreren Einbruchsdiebstählen - Vorliegen eines

  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23

    Bewertung des Veranlassens einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat eines

    a) Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB) erfordert, dass der Täter eine Handlung vornimmt, die nach dem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne Zwischenschritte unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll; dies kann schon gegeben sein, bevor der Täter eine der Beschreibung des gesetzlichen Tatbestandes entsprechende Handlung vornimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 236/21, NStZ 2022, 409, 412; vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447, 448 mwN).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "Jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht, wobei auf die strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Tatbestände Bedacht zu nehmen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 236/21 Rn. 27; Beschlüsse vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20, BGHSt 65, 15 Rn. 4 ff. und vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11 Rn. 8; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 22 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21

    Suspendierter Homburger Oberbürgermeister

    Die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse müssen nur möglich sein; dass - wie von der Revision im Einzelnen aufgezeigt - bei der aufgezeigten Beweislage auch andere Schlüsse möglich gewesen wären, begründet keinen revisionsrechtlich beachtlichen Rechtsfehler (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 236/21 mwN).
  • BGH, 26.10.2023 - 4 StR 102/23

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages; Behauptung einer relevanten belastenden

    Der Unrechtsgehalt der Tat muss ohne Rücksicht auf die dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte Bewertung ausgeschöpft werden, soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. April 2023 - 4 StR 429/22 Rn. 16 mwN; Urteil vom 15. Dezember 2022 - 3 StR 295/22 Rn. 12 mwN; Urteil vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 236/21 Rn. 10 mwN).
  • OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23

    Zwangsprostitution; Versuch; Vorbereitung; Beginn; Zum Versuchsbeginn bei der

    Voraussetzung für die Annahme eines Versuchs sei, dass der Täter aus seiner Sicht die Schwelle des " jetzt geht"s los " überschritten habe (vgl. BGH, aaO; Beschl. v. 19.05.2021 - 6 StR 28/21 ; Urteil v. 08.12.2021 - 5 StR 236/21 ; Urteil v. 17.03.2021 - 4 StR 223/21 -, zitiert nach juris, jeweils mwN).
  • BGH, 04.10.2023 - 6 StR 258/23

    Schuldspruch wegen Betruges in tateinheitlich zusammentreffenden Fällen;

    Für die Wertbestimmung wären dabei insbesondere die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Ausführung des Tatplans sowie die zu einer Sperrung des Terminals führenden Sicherungsmechanismen seitens des Zahlungsdienstleisters von Bedeutung gewesen (vgl. zum Abschluss von Versicherungsverträgen BGH, Urteil vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 236/21, NStZ 2022, 409, 411; BVerfGE 130, 1, 48; krit. Schladitz wistra 2022, 108, 110 f.; Kraatz JR 2012, 329, 330 f.).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    b) Der Umstand, dass der Angeklagte ursprünglich eine Vorratsmenge von jeweils 100 Gramm Amphetamin und Marihuana erworben hatte, ist auch von der Anklageschrift umfasst (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2022 - 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349 Rn. 9; vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 236/21, NStZ 2022, 409 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 20. Mai 2021 - 3 StR 443/20, StV 2022, 69 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Körperverletzungsvorsatz); Mord (Versuch:

    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2022 - 3 StR 295/22 Rn. 12; Urteil vom 8. Dezember 2021 ? 5 StR 236/21, NStZ 2022, 409 Rn. 10; Urteil vom 21. April 2022 ? 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349 Rn. 9, jew. mwN).
  • BGH, 31.08.2023 - 4 StR 435/22

    Beweiswürdigung zum versuchten schweren sexuellen Missbrauch der eigenen Tochter

    Der Unrechtsgehalt der Tat muss ohne Rücksicht auf die dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte Bewertung ausgeschöpft werden, soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. April 2023 - 4 StR 429/22 Rn. 16 mwN; Urteil vom 15. Dezember 2022 - 3 StR 295/22 Rn. 12 mwN; Urteil vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 236/21 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 65/22

    Unmittelbares Ansetzen eines Täters zur Verwirklichung einer schweren

    Wesentliches Kriterium für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium ist, inwieweit das geschützte Rechtsgut aus Sicht des Täters konkret gefährdet ist (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 6 StR 28/21 Rn. 4 f.; Urteile vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 236/21 Rn. 27 und vom 17. März 2021 - 4 StR 223/21 Rn. 16; je mwN).
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 360/21

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff (Tatidentität;

  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens

  • BGH, 27.09.2023 - 5 StR 120/23

    Ausübung der Schreibertätigkeit als bandenmäßiges Handeltreiben mit

  • BGH, 12.04.2023 - 2 StR 228/22

    Aufhebung des Urteils mit Blick auf die Alkoholisierung des Angeklagten erfolgte

  • BGH, 12.10.2023 - 5 StR 102/23

    Verletzung der Kognitionspflicht; Beihilfe zum Handeltreiben mit

  • BayObLG, 14.12.2023 - 207 StRR 325/23

    Revision, Angeklagte, Freispruch, Beteiligung, Zeichen,

  • BGH, 24.05.2023 - 5 StR 82/23

    Kognitionspflicht (Erschöpfen des durch die Anklage abgegrenzten Prozessstoffs;

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