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   BGH, 09.05.2003 - IXa ZB 25/03   

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https://dejure.org/2003,2364
BGH, 09.05.2003 - IXa ZB 25/03 (https://dejure.org/2003,2364)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2003 - IXa ZB 25/03 (https://dejure.org/2003,2364)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2003 - IXa ZB 25/03 (https://dejure.org/2003,2364)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 18, 63, 73 Abs. 1 Satz 2, § 83 Nr. 7
    Kein vorzeitiger Schluss einer Ausgebotsart bei gleichzeitigen Gesamt-, Gruppen und Einzelausgeboten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versteigerung mehrerer Grundstücksbruchteile nach Gesamt-, Gruppen- und Einzelausgeboten in demselben Verfahren; Verkündung des jeweils abgegebenen höchsten Gesamt- oder Gruppenausgebots durch dreimaligen Aufruf des Rechtspflegers; Versagung des Zuschlags aufgrund eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gruppenausgebot bei Zwangsversteigerung

  • Judicialis

    ZVG § 18; ; ZVG § 63; ; ZVG § 73 Abs. 1 Satz 2; ; ZVG § 83 Nr. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG §§ 18 63 73 Abs. 1 S. 2 § 83 Nr. 7
    Erteilung des Zuschlags bei Versteigerung mehrerer Grundstücksbruchteile nach Gesamt-, Gruppen- und Einzelausgeboten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung: Zuschlagsversagung wg. eines Verfahrensfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZVG §§ 18, 63, 73 Abs. 1 Satz 2, § 83 Nr. 7
    Zum verfahrensfehlerhaften Verstoß gegen den Grundsatz einheitlicher Schließung der Versteigerung bei einer Zwangsversteigerung nach Gesamt-, Gruppen- und Einzelausgeboten

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2753 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1077
  • MDR 2003, 1074
  • WM 2003, 1181
  • Rpfleger 2003, 452
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08

    Begriff des Einzelausgebots; Anforderungen an einen Verzicht auf eine

    Vor allem aber gilt es zu bedenken, dass das vorrangige Anliegen aller Versteigerungsmodalitäten darin besteht, ein möglichst hohes Meistgebot zu erreichen (BGH, Beschl. v. 9. Mai 2003, IXa ZB 25/03, NJW-RR 2003, 1077, 1078; Hintzen, aaO, Rdn. 11).

    Dabei räumt das Zwangsversteigerungsgesetz der Einzelausbietung insoweit einen Vorrang ein, als es davon ausgeht, bei dieser Art der Versteigerung werde in der Regel das höchste Gebot erzielt (BGH, Beschl. v. 9. Mai 2003, aaO; vgl. auch Senat, Beschl. v. 28. September 2006, NJW-RR 1007, 1139).

  • LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht zu

    Das ändert jedoch nichts daran, dass bei der der Regelung zugrunde liegenden typisierenden Betrachtung ein bestmöglicher Verwertungserlös regelmäßig nur unter Beibehaltung auch des Einzelausgebots zu erwarten ist (vgl. BGH NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 7]; 2003, 1077 - 1078 [juris Tz. 7]).
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