Rechtsprechung
BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 24 StPO
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im Zusammenhang mit der Besetzung des Vorsitzes des 2. Strafsenates (Druck durch das Präsidium) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 2 StPO
Ablehnungsgesuch gegen Richter eines Strafsenats des BGH: Auseinandersetzung der abgelehnten Richter mit dem Präsidium des BGH über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Geschäftsverteilung des Strafsenats - Wolters Kluwer
Vorschriftswidrige Besetzung eines Strafsenates aufgrund einer durch Druck des Präsidiums des BGH erzeugten fehlenden Unabhängigkeit der Richter
- rewis.io
Ablehnungsgesuch gegen Richter eines Strafsenats des BGH: Auseinandersetzung der abgelehnten Richter mit dem Präsidium des BGH über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Geschäftsverteilung des Strafsenats
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 24 Abs. 2
Vorschriftswidrige Besetzung eines Strafsenates aufgrund einer durch Druck des Präsidiums des BGH erzeugten fehlenden Unabhängigkeit der Richter - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Neues im Besetzungsstreit beim BGH - Beschleunigung über alles
Besprechungen u.ä. (5)
- De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)
Wie der BGH gegen den BGH ermittelt
- De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Machtkampf am BGH: "Mein persönliches Schicksal ist unerheblich”
- De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Von doppelten Vorsitzenden und doppelten Krisen
- zis-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Der zur Zuständigkeit genötigte Richter (RA'in Andrea Groß-Bölting; ZIS 2012, 371)
- drschmitz.info (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
BGH-Präsident sichtet nach Ablehnungsgesuchen die dienstlichen Erklärungen der Richter
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+5Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH
BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im
BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im
BGH, 09.05.2012 - 2 StR 25/12Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im
BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11Spruchgruppe des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs entscheidet in der Sache
BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes
Sonstiges (10)
- faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 25.05.2012)
Personalstreit am BGH: Offene Diskussion oder offener Rechtsbruch?
- gross-boelting.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Dienstliche Erklärung vom 14.03.12 von RiBGH Prof. Dr. Fischer
- gross-boelting.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Dienstliche Erklärung vom 15.03.12 von VRiBGH Dr. Ernemann
- gross-boelting.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Dienstliche Erklärung vom 20.03.12 von RiBGH Dr. Ott
- gross-boelting.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Dienstliche Erklärung vom 23.03.12 von RiBGH Dr. Berger
- gross-boelting.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Dienstliche Äußerung vom 28.03.12 von RiBGH Dr. Berger
- gross-boelting.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Dienstliche Erklärung vom 26.03.12 von RiBGH Dr. Eschelbach
- gross-boelting.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Selbstanzeige vom 28.03.12 von RiBGH Dr. Eschelbach
- gross-boelting.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Selbstanzeige von RiBGH Dr. Ott
- gross-boelting.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Dienstliche Erklärung vom 4.4.12 von RiBGH Prof. Dr. Krehl
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.08.2011 - 107 Js 40/11
- BGH, 24.04.2012 - 2 StR 620/11
- BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
- BGH, 12.07.2012 - 2 StR 620/11
Papierfundstellen
- StV 2012, 449
- StV 2012, 516
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11
Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
Die abgelehnten Richter hätten als Mitglieder der Spruchgruppe 2 des 2. Strafsenates mit Beschluss vom 11. Januar 2012 ( 2 StR 346/11) festgestellt, dass der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt sei und das Verfahren ausgesetzt, weil die Zuweisung des Senatsvorsitzes an den abgelehnten Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann durch den Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs mit Verfassungsrecht nicht in Einklang stehe (anders die Spruchgruppe 1 des 2. Strafsenates, vgl. Urteil vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11).Aus Presseveröffentlichungen gehe hervor, dass ein Mitglied des Senats in der mündlichen Verhandlung über die Strafsache 2 StR 346/11 am 8. Februar 2012 dem Präsidium des Bundesgerichtshofs vorgeworfen habe, in dieser Sache auf die Rechtsprechung des Senates Einfluss genommen zu haben.
Da der Beschwerdeführer auf Grund des Beratungsgeheimnisses nicht wissen könne, wie die Richter abgestimmt hätten, lehne er sämtliche Richter ab, die Mitglieder derjenigen Spruchgruppe waren, die die Entscheidungen vom 11. Januar 2012 und vom 8. Februar 2012 im Verfahren 2 StR 346/11 getroffen hätten, soweit diese nunmehr auch zur Entscheidung über die vorliegende Sache vorgesehen seien.
- BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
Besorgnis der Befangenheit in Strafvollzugssachen
Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
- BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06
Adhäsionsverfahren; Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Befangenheit; …
Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
- BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72
Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - …
Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338;… Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN). - BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11
Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
Die abgelehnten Richter hätten als Mitglieder der Spruchgruppe 2 des 2. Strafsenates mit Beschluss vom 11. Januar 2012 ( 2 StR 346/11) festgestellt, dass der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt sei und das Verfahren ausgesetzt, weil die Zuweisung des Senatsvorsitzes an den abgelehnten Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann durch den Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs mit Verfassungsrecht nicht in Einklang stehe (anders die Spruchgruppe 1 des 2. Strafsenates, vgl. Urteil vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11). - BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung
Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338;… Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN). - BVerfG, 16.02.1995 - 2 BvR 1852/94
Limbach
Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338;… Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).
- OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16
Strafvollstreckungssache: Unterbliebene Anzeige der Mitwirkung zweier miteinander …
Sie dient - ebenso wie die ihr zugrunde liegenden Vorschriften über die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, die ihrerseits einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG) sind (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2012, 2 StR 620/11, bei juris) - der Sicherung des Anspruchs der Verfahrensbeteiligten auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. - OLG Hamm, 09.01.2014 - 5 RVs 134/13
Ermessensspielraum des Vorsitzenden bei der Anordnung der Fesselung des …
Maßgeblich sind insoweit der Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten und die Vorstellungen, die sich ein geistig gesunder, bei voller Vernunft befindlicher Prozessbeteiligter bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann (vgl. BGH, StV 2012, 449). - BGH, 04.07.2012 - 2 StR 622/11
Unparteilichkeit des Richters am BGH Prof. Dr. Krehl (Anzeige von Umständen, die …
Der Senat hat - u.a. in vorliegendem Verfahren - bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 ( 2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche gegen Prof. Dr. Krehl auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen des Richters als unbegründet zurückgewiesen.
- LG Karlsruhe, 10.01.2023 - 4 KLs 730 Js 21302/17
Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme eines Richters
Maßgeblich ist also die Erwägung, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung der mitgeteilten Umstände Anlass hätte, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 09.05.2012 - 2 StR 620/11, StV 2012, 449). - BGH, 04.07.2012 - 2 StR 122/12
Unparteilichkeit des Richters am BGH Prof. Dr. Krehl (Anzeige von Umständen, die …
Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 ( 2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche gegen Prof. Dr. Krehl auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen des Richters als unbegründet zurückgewiesen. - BGH, 04.07.2012 - 2 StR 605/11
Unparteilichkeit der Richter am BGH Prof. Dr. Krehl und Prof. Dr. Fischer …
Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 ( 2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen der Richter als unbegründet zurückgewiesen. - BGH, 04.07.2012 - 2 StR 572/11
Unparteilichkeit der Richter am BGH Prof. Dr. Krehl und Prof. Dr. Fischer …
Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 ( 2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen der Richter als unbegründet zurückgewiesen. - BGH, 04.07.2012 - 2 StR 43/12
Anzeige der möglichen Befangenheit durch einen Richter des BGH
Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 ( 2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche gegen Prof. Dr. Krehl auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen des Richters als unbegründet zurückgewiesen. - BGH, 22.11.2012 - 2 StR 28/12
Ablehnungsantrag (Besorgnis der Befangenheit)
Eine unsachliche Beeinflussung der genannten Richter bei ihrer Entscheidung über die Besetzungsfrage durch das Präsidium liegt nicht vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610, 625/12, NJW 2334, 2337; BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 2 StR 620/11 und 2 StR 25/12, vom 20. Juni 2012 - 2 StR 61/12 sowie 2 StR 166/12). - OLG Stuttgart, 28.02.2019 - 4 Ws 42/19
Richterablehnung im Beschwerdeverfahren in Strafsachen: Zeitliche Zulässigkeit …
Dies ist der Fall, wenn aus der objektivierten Sicht des ablehnungsberechtigten Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger und ruhiger Prüfung aller Umstände Grund zu der Annahme besteht, dass die abgelehnten Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnehmen, die ihre Unparteilichkeit oder Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BGH…, Urteil vom 9. Februar 1951, - 3 StR 48/50, juris Rn. 5, 8; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 StR 620/11, juris Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 24 Rn. 8).