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   BGH, 09.10.2018 - EnVR 20/17   

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https://dejure.org/2018,35371
BGH, 09.10.2018 - EnVR 20/17 (https://dejure.org/2018,35371)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2018 - EnVR 20/17 (https://dejure.org/2018,35371)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - EnVR 20/17 (https://dejure.org/2018,35371)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 23 Abs. 1 ARegV, § 23 ARegV, § ... 5 ARegV, § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 ARegV, § 62 Satz 2 VwVfG, § 133, § 157 BGB, § 545 ZPO, § 88 Abs. 2 EnWG, § 23 Abs. 1 Satz 2 ARegV, § 90 Satz 1 und 2 EnWG, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags der Bundesnetzagentur mit einer Vielzahl von Netzbetreibern jeweils mit im Wesentlichen gleichem Inhalt hinsichtlich Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Genehmigung einer Investitionsmaßnahme i.R.d. Netzanbindung ...

  • rewis.io

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag der Bundesnetzagentur mit einer Vielzahl von Netzbetreibern: Freie Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht - Offshore-Anbindung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags der Bundesnetzagentur mit einer Vielzahl von Netzbetreibern jeweils mit im Wesentlichen gleichem Inhalt hinsichtlich Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Genehmigung einer Investitionsmaßnahme i.R.d. Netzanbindung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag gleichen Inhalts zwischen Bundesnetzagentur mit Vielzahl von Netzbetreibern unterliegt freier Auslegung durch Rechtsbeschwerdegericht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag gleichen Inhalts zwischen Bundesnetzagentur mit Vielzahl von Netzbetreibern unterliegt freier Auslegung durch Rechtsbeschwerdegericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 501
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.2016 - EnVR 10/15

    Genehmigung eines Investitionsbudgets für den Übertragungsnetzbetreiber für den

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - EnVR 20/17
    bb) Dem Umstand, dass § 23 Abs. 1 Satz 2 ARegV aF nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur die eigentlichen Netzanbindungsleitungen erfasst, sondern auch alle übrigen für den Netzanschluss einer Offshore-Anlage an den Verknüpfungspunkt des Übertragungsnetzes erforderlichen Maßnahmen einschließlich aller in diesem Zusammenhang für den sicheren Netzbetrieb erforderlichen, direkt zurechenbaren Einrichtungen (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2016 - EnVR 10/15, ER 2016, 266 Rn. 18), kommt vor diesem Hintergrund keine ausschlaggebende Bedeutung zu.
  • BGH, 20.06.2013 - VII ZR 82/12

    Bauvertrag: Vertragsstrafenvereinbarung durch Ankreuzen eines Ankreuzfeldes in

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - EnVR 20/17
    Ein solches Bedürfnis besteht insbesondere bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (dazu etwa BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - VII ZR 82/12, NJW 2013, 2583 Rn. 12), aber auch bei sonstigen Vereinbarungen, die in einer Vielzahl von Einzelfällen zur Anwendung gelangen (dazu BGH, Urteil vom 9. Mai 2000 - XI ZR 276/99, BGHZ 144, 245, juris Rn. 15).
  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - EnVR 20/17
    Die früher zusätzlich erforderliche Voraussetzung, dass der Anwendungsbereich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinausgeht, ist mit der Änderung von § 545 ZPO zum 1. September 2009 entfallen, weil eine Verletzung des (inländischen) Rechts nunmehr unabhängig vom räumlichen Geltungsbereich der relevanten Regelung revisionsrechtlich beachtlich ist (BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, NJW 2010, 2877 Rn. 11).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - EnVR 20/17
    a) Die Auslegung öffentlich-rechtlicher Verträge, für die kraft der Verweisung in § 62 Satz 2 VwVfG die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere also § 133 und § 157 BGB heranzuziehen sind (BVerwGE 84, 257, juris Rn. 36), ist in der Revisionsinstanz zwar grundsätzlich nur eingeschränkt überprüfbar (BVerwG, NVwZ-RR 2003, 874, juris Rn. 22).
  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99

    Rückfrage im Überweisungsverkehr

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - EnVR 20/17
    Ein solches Bedürfnis besteht insbesondere bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (dazu etwa BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - VII ZR 82/12, NJW 2013, 2583 Rn. 12), aber auch bei sonstigen Vereinbarungen, die in einer Vielzahl von Einzelfällen zur Anwendung gelangen (dazu BGH, Urteil vom 9. Mai 2000 - XI ZR 276/99, BGHZ 144, 245, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - EnVR 20/17
    a) Die Auslegung öffentlich-rechtlicher Verträge, für die kraft der Verweisung in § 62 Satz 2 VwVfG die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere also § 133 und § 157 BGB heranzuziehen sind (BVerwGE 84, 257, juris Rn. 36), ist in der Revisionsinstanz zwar grundsätzlich nur eingeschränkt überprüfbar (BVerwG, NVwZ-RR 2003, 874, juris Rn. 22).
  • BayObLG, 28.02.2024 - 101 MK 1/20

    Musterfeststellungsverfahren gegen die Sparkasse Nürnberg zu Prämiensparverträgen

    Ein Bedürfnis nach einheitlicher Auslegung besteht aber auch für vorformulierte rechtsgeschäftliche Erklärungen, die in einer Vielzahl gleichartiger Rechtsverhältnisse zur Anwendung gelangen und deshalb nicht auf die besonderen Verhältnisse des einzelnen Falles zugeschnitten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018, EnVR 20/17, NVwZ 2019, 501 Rn. 18; Möslein in beck-online.OGK, Stand: 1. Oktober 2020, BGB § 133 Rn. 101 f.).
  • BGH, 01.09.2020 - EnVR 7/19

    Baltic Cable AB II

    Die Auslegung von Willenserklärungen ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten und in der Rechtsbeschwerde nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - EnVR 20/17, RdE 2019, 65 Rn. 17 - Offshore-Anbindung).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2021 - 2 LB 3/21

    Rückzahlung aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch

    Damit kommen die für zivilrechtliche Verträge geltenden allgemeinen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB beim öffentlich-rechtlichen Vertrag ergänzend zur Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 21.89 -, juris Rn. 36; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - EnVR 20/17 -, juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 15. März 2009 - 2 LB 21/08 -, juris Rn. 50; Ellenberger, in: Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 133 Rn. 4).
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