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BGH, 11.01.1980 - V ZR 77/76 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- WM 1982, 767
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.01.1978 - V ZR 72/75
Erhöhung eines Erbbauzinses - Erbbaurecht an einem Grundstück - Zustimmung zur …
Auszug aus BGH, 11.01.1980 - V ZR 77/76
(Unabhängig davon, ob die Anpassungsklausel von der Landeszentralbank genehmigt worden ist, bestehen daher auch keine Bedenken gegen die Wirksamkeit dieser Klausel unter dem Gesichtspunkt des § 3 WährG, da es sich bei solcher Ausgestaltung um einen genehmigungsfreien Leistungsvorbehalt handelt; Senatsurteil vom 13. Januar 1978, V ZR 72/75, WM 1978, 352.). - BGH, 23.02.1979 - V ZR 106/76
Erhöhung eines Erbbauzinses - Entsprechung zwischen Erbbauzins und …
Auszug aus BGH, 11.01.1980 - V ZR 77/76
Soweit nicht § 9 a ErbbauVO eingreift oder besondere Umstände des Einzelfalles unter Billigkeitsgesichtspunkten eine andere Beurteilung rechtfertigen, sind die Vertragsparteien vielmehr auch an eine Vereinbarung solchen Inhalts gebunden, wie der Senat schon wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (u.a. Senatsurteil vom 13. Februar 1970, V ZR 33/67, BB 1970, 558 = LM ErbbauVO § 9 Nr. 5; vgl. auch das bereits zitierte Urteil vom 24. Februar 1978 sowie das Senatsurteil vom 23. Februar 1979, V ZR 106/76, WM 1979, 728). - BGH, 03.12.1976 - V ZR 60/76
Änderung des Erbbauzinses
Auszug aus BGH, 11.01.1980 - V ZR 77/76
Wie sie zutreffend darlegt, stellt die in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 ErbbauVO-ÄndG getroffene Übergangsregelung nicht darauf ab, ob vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zwischen den Vertragsparteien eine Erbbauzinserhöhung "vereinbart worden" ist, sondern ob der Erbbauzins "erhöht worden" ist (statt mehrerer Senatsurteil vom 6. Oktober 1978, V ZR 132/76, WM 1979, 163); eine Erbbauzinserhöhung kann aber nicht nur durch Erhöhungsvereinbarung, sondern je nach den Umständen des Einzelfalles auch auf anderem Wege zustande kommen (siehe dazu auch das Senatsurteil BGHZ 68, 152, 155).
- BGH, 06.10.1978 - V ZR 132/76
Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen bei Neufestsetzung des Erbbauzinses - …
Auszug aus BGH, 11.01.1980 - V ZR 77/76
Wie sie zutreffend darlegt, stellt die in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 ErbbauVO-ÄndG getroffene Übergangsregelung nicht darauf ab, ob vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zwischen den Vertragsparteien eine Erbbauzinserhöhung "vereinbart worden" ist, sondern ob der Erbbauzins "erhöht worden" ist (statt mehrerer Senatsurteil vom 6. Oktober 1978, V ZR 132/76, WM 1979, 163); eine Erbbauzinserhöhung kann aber nicht nur durch Erhöhungsvereinbarung, sondern je nach den Umständen des Einzelfalles auch auf anderem Wege zustande kommen (siehe dazu auch das Senatsurteil BGHZ 68, 152, 155). - BGH, 26.04.1961 - V ZR 183/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.01.1980 - V ZR 77/76
Hinsichtlich der Frage der "offenbaren Unbilligkeit" ist zu berücksichtigen, daß dieser Begriff mehr verlangt, als daß die Leistungsbestimmung sich nicht mehr im Rahmen billigen Ermessens hält; offenbar unbillig ist eine solche Leistungsbestimmung vielmehr nur dann, wenn sie den Grundsatz von Treu und Glauben in grober Weise verletzt und ihre Fehlsamkeit sich einem sachkundigen unbefangenen Betrachter sofort aufdrängt (Senatsurteil vom 26. April 1961, V ZR 183/59, LM BGB § 317 Nr. 8). - BGH, 20.10.1972 - V ZR 137/71
Tenor oder Begründung eines Urteils als maßgebend für eine Revisionszulassung - …
Auszug aus BGH, 11.01.1980 - V ZR 77/76
Ebensowenig vermögen die von der Revision der Beklagten angeführten Senatsurteile vom 20. Oktober 1972, V ZR 137/71, NJW 1973, 142 und vom 29. März 1974, V ZR 128/72, NJW 1974, 1186 ihre Meinung zu stützen, da es sich dabei jeweils um anders gelagerte Sachverhalte handelte. - BGH, 29.03.1974 - V ZR 128/72
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Erbbaurechtsvertrages - …
Auszug aus BGH, 11.01.1980 - V ZR 77/76
Ebensowenig vermögen die von der Revision der Beklagten angeführten Senatsurteile vom 20. Oktober 1972, V ZR 137/71, NJW 1973, 142 und vom 29. März 1974, V ZR 128/72, NJW 1974, 1186 ihre Meinung zu stützen, da es sich dabei jeweils um anders gelagerte Sachverhalte handelte. - BGH, 13.02.1970 - V ZR 33/67
Abschluss zur Erweiterung der Festlegung des Erbbauzinssatzes - Berechnung des …
Auszug aus BGH, 11.01.1980 - V ZR 77/76
Soweit nicht § 9 a ErbbauVO eingreift oder besondere Umstände des Einzelfalles unter Billigkeitsgesichtspunkten eine andere Beurteilung rechtfertigen, sind die Vertragsparteien vielmehr auch an eine Vereinbarung solchen Inhalts gebunden, wie der Senat schon wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (u.a. Senatsurteil vom 13. Februar 1970, V ZR 33/67, BB 1970, 558 = LM ErbbauVO § 9 Nr. 5; vgl. auch das bereits zitierte Urteil vom 24. Februar 1978 sowie das Senatsurteil vom 23. Februar 1979, V ZR 106/76, WM 1979, 728).
- BGH, 12.01.2001 - V ZR 372/99
Anpassung des Erbbauzinses
Dies läßt deren Verbindlichkeit entfallen (Senatsurt. v. 26. April 1961, V ZR 183/59, LM BGB § 317 Nr. 8; v. 11. Januar 1980, V ZR 77/76, WM 1982, 767). - BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90
Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten …
Voraussetzung dafür ist, daß die Leistungsbestimmung in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich dies bei unbefangener sachkundiger Prüfung sofort aufdrängt (Senatsurt. v. 26. April 1961, V ZR 183/59, LM BGB § 317 Nr. 8 und v. 11. Januar 1980, V ZR 77/76, WM 1982, 767).