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   BGH, 11.07.2019 - V ZR 244/17   

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https://dejure.org/2019,30458
BGH, 11.07.2019 - V ZR 244/17 (https://dejure.org/2019,30458)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2019 - V ZR 244/17 (https://dejure.org/2019,30458)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - V ZR 244/17 (https://dejure.org/2019,30458)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung hinsichtlich einer Bewilligung der Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts; Streitwertfestsetzung hinsichtlich Anträgen gegen Gesamtschuldner auf die lastenfreie Rückübertragung von Eigentum an den versteigerten Grundstücken; ...

  • rewis.io

    Schätzung des Streitwerts bei Zustimmung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 ; GKG § 39 Abs. 1 ; GKG § 45 Abs. 1
    Streitwertfestsetzung hinsichtlich einer Bewilligung der Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts; Streitwertfestsetzung hinsichtlich Anträgen gegen Gesamtschuldner auf die lastenfreie Rückübertragung von Eigentum an den versteigerten Grundstücken; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 418/02

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung mehrerer Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - V ZR 244/17
    Etwas anderes gilt aber, wenn bei der Inanspruchnahme von Streitgenossen die verfolgten Ansprüche wirtschaftlich identisch sind; hiervon ist bei gegen Gesamtschuldner gerichtete gleiche Ansprüche auszugehen, weil der Kläger die von den mehreren Beklagten geforderte Leistung aus Gründen des materiellen Rechts insgesamt nur einmal verlangen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - VI ZR 418/02, NJW-RR 2004, 638, 639).
  • BGH, 14.02.1973 - V ZR 179/72

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands für die Revisionsinstanz; Zug um

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - V ZR 244/17
    Steht jedoch fest, dass die Vormerkung erloschen ist, kann ein deutlich geringerer Betrag anzusetzen sein (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72, NJW 1973, 654, 655).
  • BGH, 16.06.2016 - V ZR 49/15

    Gegenstandswert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Antrag des Anwalts eines

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - V ZR 244/17
    Grundsätzlich ist für die verlangte Zustimmung zur Löschung der Auflassungsvormerkung von einem Viertel des Verkehrswertes des Grundstücks auszugehen (vgl. Senat Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 49/15, AGS 2017, 136).
  • BGH, 26.09.2019 - V ZR 285/18

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung;

    Bei dieser Sachlage sind die auf Herausgabe des Grundstücks, Bewilligung der Löschung der Auflassungsvormerkung und Beseitigung der Grundschuld gerichteten Klageanträge, anders als das Berufungsgericht meint, nicht mit einem mehrfachen, sondern insgesamt mit dem einfachen Grundstückswert in Höhe von 211.700 EUR zu bemessen; da die Klägerin der Sache nach lastenfreie Herausgabe des Grundstücks begehrt, übersteigt ihr Gesamtinteresse dessen Verkehrswert nicht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 11. Juli 2019 - V ZR 244/17, juris Rn. 2).
  • LG Bielefeld, 13.01.2023 - 3 O 194/22
    Für die Zeit vom 20.09.2022 bis zum 13.03.2023 wird der Streitwert für den Rechtsstreit aufgrund der Widerklage auf 1.050.000,00 EUR festgesetzt, wobei auf den Widerklageantrag zu 1), gerichtet auf Herausgabe des Grundstücks dessen Verkehrswert und für den Widerklageantrag zu 2) auf Bewilligung der Löschung der Vormerkung ein Viertel des Wertes des Grundstücks zugrunde gelegt wurde (BGH, Beschluss vom 11.07.2019 - V ZR 244/17).
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