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   BGH, 12.04.2018 - V ZB 208/17   

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https://dejure.org/2018,12198
BGH, 12.04.2018 - V ZB 208/17 (https://dejure.org/2018,12198)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2018 - V ZB 208/17 (https://dejure.org/2018,12198)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2018 - V ZB 208/17 (https://dejure.org/2018,12198)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Abschiebungshaftantrags bei Fehlen von konkreten Angaben zur Dauer der Haft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit eines Abschiebungshaftantrags bei Fehlen von konkreten Angaben zur Dauer der Haft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZB 208/17
    Weder hat die Behörde ihre Darlegungen ergänzt noch hat das Amtsgericht das Vorliegen der an sich seitens der Behörde nach § 417 Abs. 2 FamFG vorzutragenden Tatsachen aufgrund eigener Ermittlungen von Amts wegen (§ 26 FamFG) in dem Beschluss festgestellt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 22).
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZB 208/17
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZB 208/17
    - V ZB 67/13, InfAuslR 2014, 99 Rn. 9; Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 22/16, juris Rn. 6) unzureichend.
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16

    Anforderungen an die Angaben zur notwendigen Haftdauer im Rahmen der Begründung

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZB 208/17
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 67/13

    Abschiebungshaftverfahren: Beschwerdebefugnis einer vom Ausländer benannten

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZB 208/17
    - V ZB 67/13, InfAuslR 2014, 99 Rn. 9; Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 22/16, juris Rn. 6) unzureichend.
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZB 208/17
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 22/16

    Abschiebehaft: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags; Haftdauer

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZB 208/17
    - V ZB 67/13, InfAuslR 2014, 99 Rn. 9; Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 22/16, juris Rn. 6) unzureichend.
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 112/19

    Abschiebungshaft - und die Anforderungen an den Haftantrag

    Die Ausführungen der beteiligten Behörde lassen danach nicht erkennen, warum eine Haftdauer von sechs Wochen erforderlich ist, und sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, für die Begründung der beantragten Haft unzureichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 9, und vom 12. April 2018 - V ZB 208/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 49/19

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen bei Vorliegen eines Haftgrundes

    Diese allgemein gehaltenen Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, zur Begründung der beantragten Haftdauer von sechs Wochen unzureichend (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2018 - V ZB 208/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 6/20

    Abschiebungshaft: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags hinsichtlich

    Die Ausführungen der beteiligten Behörde sind damit vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, für die Begründung der beantragten Haft unzureichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2018 - V ZB 208/17, juris Rn. 6 mwN; vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 9).
  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 27/22

    Erforderlichkeit eines zulässigen Haftantrags für die Haftanordnung zur Sicherung

    Die Ausführungen der beteiligten Behörde lassen danach nicht erkennen, warum eine Haftdauer von gut sieben Wochen erforderlich ist, und sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, auch angesichts der besonderen Situation der Corona-Pandemie ohne nähere Erläuterung für die Begründung der beantragten Haft unzureichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2018 - V ZB 208/17, juris Rn. 6 mwN; vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 9; vom 25. April 2022 - XIII ZB 55/20, juris Rn. 9).
  • BGH, 25.01.2022 - XIII ZB 108/19

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags i.R.d. Anordnung der Haft zur

    Vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, sind sie für die Begründung der beantragten Haft unzureichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2018 - V ZB 208/17, juris Rn. 6, vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 9, und vom 25. August 2020 - XIII ZB 112/19, juris Rn. 9; jew. mwN).
  • BGH, 23.06.2020 - XIII ZB 107/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als eine in jeder Lage des Verfahrens von

    Die Ausführungen der beteiligten Behörde lassen nicht erkennen, warum eine Haftdauer von drei Monaten erforderlich ist, und sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, für die Begründung der beantragten Haft unzureichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 9, und vom 12. April 2018 - V ZB 208/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 78/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Fehlender zulässiger Haftantrag

    Diese Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, für die Begründung der beantragten Haft unzureichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2018 - V ZB 208/17, juris Rn. 6 und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 49/19, juris Rn. 9 mwN).
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