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   BGH, 12.06.2018 - 3 StR 422/17   

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https://dejure.org/2018,18825
BGH, 12.06.2018 - 3 StR 422/17 (https://dejure.org/2018,18825)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2018 - 3 StR 422/17 (https://dejure.org/2018,18825)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - 3 StR 422/17 (https://dejure.org/2018,18825)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 74b Abs. 2 StGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ausnahme der Einziehung des nicht im Eigentum des Angeklagten stehenden Fahrzeugs von der Strafverfolgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnahme der Einziehung des nicht im Eigentum des Angeklagten stehenden Fahrzeugs von der Strafverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.2008 - 2 StR 501/08

    Obligatorische Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 StGB (vorbehaltene

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - 3 StR 422/17
    Der Senat kann daher offen lassen, ob er der Rechtsprechung anderer Senate des Bundesgerichtshofs folgen könnte, die bei der auf § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB aF gestützten Einziehung auch in Fällen eines im Fahrzeug verbauten "Schmuggelverstecks' eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 74b Abs. 2 StGB aF für erforderlich halten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2016 - 5 StR 275/16, wistra 2017, 100 f.) oder gar den Staat in der Vorleistungspflicht für die Vornahme milderer Maßnahmen zum Zweck der Vermeidung der Einziehung sehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71).
  • BGH, 14.09.2016 - 5 StR 275/16

    Strafverfahren: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Einziehung

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - 3 StR 422/17
    Der Senat kann daher offen lassen, ob er der Rechtsprechung anderer Senate des Bundesgerichtshofs folgen könnte, die bei der auf § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB aF gestützten Einziehung auch in Fällen eines im Fahrzeug verbauten "Schmuggelverstecks' eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 74b Abs. 2 StGB aF für erforderlich halten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2016 - 5 StR 275/16, wistra 2017, 100 f.) oder gar den Staat in der Vorleistungspflicht für die Vornahme milderer Maßnahmen zum Zweck der Vermeidung der Einziehung sehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2021 - 6 StS 5/20

    Kriegsverbrechen eines in Deutschland lebenden Syrers; Revolutionärer

    Über das bloße Löschen hinausgehende Maßnahmen der Datensicherung wie das Kopieren lediglich nicht inkriminierter Dateien auf einen neuen Datenträger oder eine Sicherung der nicht inkriminierten Dateien vor dem vollständigen Löschen der Festplatte und das anschließende Zurückkopieren der Sicherung auf diese kamen als weniger einschneidende Maßnahme i.S.d. § 74 Abs. 2 StGB aF auch in Ansehung des teils kinderpornografischen Inhalts der Dateien und des Umstandes, dass der Staat für solche Maßnahmen vorleistungspflichtig wäre, ebenfalls nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 3 StR 422/17, juris Rn. 2).
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