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   BGH, 12.08.2011 - V ZB 113/11   

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https://dejure.org/2011,8941
BGH, 12.08.2011 - V ZB 113/11 (https://dejure.org/2011,8941)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2011 - V ZB 113/11 (https://dejure.org/2011,8941)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2011 - V ZB 113/11 (https://dejure.org/2011,8941)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 GBO, § 47 Abs 2 S 1 GBO, § 15 Abs 1 Buchst b GBVfg, § 15 Abs 1 Buchst c GBVfg
    Erwerb von Grundeigentum durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Anforderungen an die Grundbucheintragung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Unterscheidungsmerkmale neben der Bezeichnung der Beteiligten i.R.d. Eintragung einer GbR im Grundbuch

  • rewis.io

    Erwerb von Grundeigentum durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Anforderungen an die Grundbucheintragung

  • ra.de
  • rewis.io

    Erwerb von Grundeigentum durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Anforderungen an die Grundbucheintragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unterscheidungsmerkmale neben der Bezeichnung der Beteiligten i.R.d. Eintragung einer GbR im Grundbuch

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Grundeigentumskauf und Auflassung durch eine GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 86
  • NZM 2012, 132
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

    Auszug aus BGH, 12.08.2011 - V ZB 113/11
    Hierbei handelt es sich um eine Folge des Bestimmtheitsgrundsatzes, der das gesamte Grundbuchrecht beherrscht (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10, NJW 2011, 1958 Rn. 10, mwN).

    Ist das der Fall, ist die Gesellschaft regelmäßig hinreichend bestimmt, ohne dass noch weitere Angaben erforderlich sind (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10, NJW 2011, 1958, 1959 Rn. 12 ff.).

    Seinerzeit musste ein Nachweis, dass die in der notariell beurkundeten Auflassung enthaltenen Angaben zu der GbR zutreffen, nicht erbracht werden (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10, NJW 2011, 1958, 1959 f. Rn. 15 ff.; ferner Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 232/10 und V ZB 234/10 jeweils Rn. 8 ff.).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 232/10

    Grundbucheintragung: Voraussetzung für die Eintragung einer Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 12.08.2011 - V ZB 113/11
    Seinerzeit musste ein Nachweis, dass die in der notariell beurkundeten Auflassung enthaltenen Angaben zu der GbR zutreffen, nicht erbracht werden (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10, NJW 2011, 1958, 1959 f. Rn. 15 ff.; ferner Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 232/10 und V ZB 234/10 jeweils Rn. 8 ff.).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 234/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse

    Auszug aus BGH, 12.08.2011 - V ZB 113/11
    Seinerzeit musste ein Nachweis, dass die in der notariell beurkundeten Auflassung enthaltenen Angaben zu der GbR zutreffen, nicht erbracht werden (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10, NJW 2011, 1958, 1959 f. Rn. 15 ff.; ferner Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 232/10 und V ZB 234/10 jeweils Rn. 8 ff.).
  • OLG München, 27.11.2012 - 34 Wx 303/12

    Grundbuchberichtigung nach Tod eines BGB-Gesellschafters: Nachweis des Inhalts

    22 Bestehen konkrete Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer anderen GbR mit identischen Gesellschaftern, kann der Bestimmtheitsgrundsatz im Grundbuchrecht (vgl. Demharter Anhang zu § 13 Rn. 5) dazu führen, dass - jedenfalls bei Neueintragung - die Identität der GbR durch zusätzliche Angaben zu präzisieren ist (vgl. BGH NJW 2011, 1958/1959 bei Rn. 13; BGH NJW-RR 2012, 86; Hartmann aaO., der eine klare Identifikation der GbR aber wohl nicht als zwingend ansieht).
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