Rechtsprechung
BGH, 12.10.1977 - IV ZR 99/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersatz von Beerdigungskosten infolge eines tödlichen Unfalls - Ausschluss von Haftpflichtansprüchen des Versicherungsnehmers, Halters oder Eigentümers gegen mitversicherte Personen - Anwendbarkeit der Ausschlussklausel auf die originären Ansprüche der ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 11
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 299
- VersR 1978, 54
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75
Suchtklausel
Auszug aus BGH, 12.10.1977 - IV ZR 99/76
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat stets an dem Grundsatz festgehalten, daß solche Klauseln nicht weiter ausgedehnt werden dürfen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGHZ 65, 142, 145 m.w.Nachw.). - BGH, 13.06.1961 - VI ZR 224/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.10.1977 - IV ZR 99/76
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs hat zwar dem § 846 BGB den allgemeinen Rechtsgedanken entnommen, daß die Ansprüche der mittelbar Geschädigten allen im Verhalten des unmittelbar Verletzten begründeten Einwendungen unterliegen (RGZ 170, 311, 315; BGH VersR 1961, 846, 847). - BGH, 16.04.1962 - II ZR 121/60
Auszug aus BGH, 12.10.1977 - IV ZR 99/76
Damit steht es nicht im Widerspruch, daß die Ansprüche, die Dritte aus abgeleitetem Recht als Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers, Halters oder Eigentümers geltend machen, unter § 11 Nr. 3 AKB a.F. fallen (vgl. BGH VersR 1962, 509 ff); denn das ist kein Auslegungsproblem zum Wortlaut der Klausel, sondern folgt aus den §§ 404, 412 BGB. - RG, 06.06.1939 - VII 180/38
Umfaßt der Ausschluß der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für …
Auszug aus BGH, 12.10.1977 - IV ZR 99/76
Somit gelangte das Reichsgericht zu dem Ergebnis, daß § 10 II Nr. 3 AKB selbständig entstandene, auf einem Schadensfall eines Angehörigen des Versicherungsnehmers beruhende Ansprüche dritter Personen nicht ausschließe (RGZ 160, 317 ff). - RG, 16.12.1942 - III 61/42
1. Besteht die Amtspflicht eines beamteten Kraftfahrers zur ordnungsmäßigen …
Auszug aus BGH, 12.10.1977 - IV ZR 99/76
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs hat zwar dem § 846 BGB den allgemeinen Rechtsgedanken entnommen, daß die Ansprüche der mittelbar Geschädigten allen im Verhalten des unmittelbar Verletzten begründeten Einwendungen unterliegen (RGZ 170, 311, 315; BGH VersR 1961, 846, 847).
- BGH, 31.05.1983 - VI ZR 117/80
Haftungsausschluß - Gefälligkeitsfahrt
Diese Ansicht war Jedoch unrichtig; denn von der Ausschlußklausel wurden nur Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers selbst bzw. des Halters oder Eigentümers des Fahrzeugs gegen mitversicherte Personen betroffen, nicht aber die aus eigenem Recht entstandenen Ansprüche mittelbar Geschädigter aus § 844 BGB (BGH, Urteile vom 12. Oktober 1977 - IV ZR 99/76 - VersR 1978, 54 und vom 29.Mai 1979 - VI ZR 128/77 - VersR 1979, 841, 842).Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn zwischenzeitlich eine gefestigte Rechtsprechung geändert wird, kann im Streitfall dahinstehen, da vor Erlaß des Urteils des IV. Zivilsenats vom 12. Oktober 1977 (aaO) der Anwendungsbereich des § 11 Nr. 3 AKB in Rechtsprechung und Rechtslehre nicht eindeutig s/5 beurteilt wurde vielmehr umstritten war (vgl. die Nachweise in jener Entscheidung).
- BGH, 29.05.1979 - VI ZR 128/77
Verbot einer späteren Verurteilung bei Verneinung des Bestehens eines …
Hierzu hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 12. Oktober 1977 (IV ZR 99/76 = VersR 1978, 54) unter Darlegung der Entstehungsgeschichte dieser bis zum 31. Dezember 1976 geltenden Versicherungsbedingungen Stellung genommen; dem schließt sich der erkennende Senat an.