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   BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17   

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https://dejure.org/2018,8741
BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17 (https://dejure.org/2018,8741)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2018 - 4 StR 614/17 (https://dejure.org/2018,8741)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2018 - 4 StR 614/17 (https://dejure.org/2018,8741)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 73 StGB
    Recht auf ein faires Verfahren (Tatprovokation bei Einsatz einer polizeilichen Vertrauensperson); Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Herausgabe sichergestellter Geldbeträge an ermittelnde Polizeibehörde)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzende Tatprovokation bei Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Vorliegen eines von der Polizei veranlassten und überwachten Geschäftes; Anordnung des ...

  • rewis.io

    Anforderungen an das Vorliegen einer Tatprovokation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 73 ; EMRK Art. 6 Abs. 1
    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzende Tatprovokation bei Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Vorliegen eines von der Polizei veranlassten und überwachten Geschäftes; Anordnung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 458
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17
    Der sichergestellte Geldbetrag in Höhe von 52.500 Euro steht daher derjenigen Polizeibehörde zu, die ihn zur Verfügung gestellt hat, und ist an diese herauszugeben (BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148; Beschlüsse vom 29. November 1994 - 4 StR 632/94, BGHR StGB § 73 Anspruch 3; und vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03, StraFo 2004, 215).
  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    Auszug aus BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17
    Eine solche liegt nicht schon dann vor, wenn - wie hier - eine polizeiliche Vertrauensperson den Betreffenden ohne weiter gehende Einwirkung lediglich darauf anspricht, ob dieser Betäubungsmittel beschaffen könne (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, Rn. 17 mwN; Beschluss vom 28. Februar 2018 - 4 StR 640/17).
  • BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03

    Verfall (kein Erlangtes bei fehlender Erwerbsmöglichkeit: nichtiges

    Auszug aus BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17
    Der sichergestellte Geldbetrag in Höhe von 52.500 Euro steht daher derjenigen Polizeibehörde zu, die ihn zur Verfügung gestellt hat, und ist an diese herauszugeben (BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148; Beschlüsse vom 29. November 1994 - 4 StR 632/94, BGHR StGB § 73 Anspruch 3; und vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03, StraFo 2004, 215).
  • BGH, 28.02.2018 - 4 StR 640/17

    Recht auf ein faires Verfahren (Voraussetzungen einer Tatprovokation)

    Auszug aus BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17
    Eine solche liegt nicht schon dann vor, wenn - wie hier - eine polizeiliche Vertrauensperson den Betreffenden ohne weiter gehende Einwirkung lediglich darauf anspricht, ob dieser Betäubungsmittel beschaffen könne (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, Rn. 17 mwN; Beschluss vom 28. Februar 2018 - 4 StR 640/17).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 632/94

    Verfall - Scheingeschäft mit Polizei

    Auszug aus BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17
    Der sichergestellte Geldbetrag in Höhe von 52.500 Euro steht daher derjenigen Polizeibehörde zu, die ihn zur Verfügung gestellt hat, und ist an diese herauszugeben (BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148; Beschlüsse vom 29. November 1994 - 4 StR 632/94, BGHR StGB § 73 Anspruch 3; und vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03, StraFo 2004, 215).
  • BGH, 13.09.2016 - 4 StR 370/16

    Einziehung eines Kokaingemischs im Rahmen des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17
    Der Senat hat die Einziehungsentscheidung hinsichtlich der Betäubungsmittel, deren Art und Menge sich aus den Urteilsgründen eindeutig ergibt, präzisiert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2016 - 4 StR 370/16; und vom 20. Dezember 2016 - 4 StR 484/16).
  • BGH, 20.12.2016 - 4 StR 484/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17
    Der Senat hat die Einziehungsentscheidung hinsichtlich der Betäubungsmittel, deren Art und Menge sich aus den Urteilsgründen eindeutig ergibt, präzisiert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2016 - 4 StR 370/16; und vom 20. Dezember 2016 - 4 StR 484/16).
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass sich - nach den hierfür vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. nur EGMR, aaO, mwN), vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, NJW 1987, 1874; 1995, 651, 652; 2015, 1083) und vom Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 346 f.; vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 338; vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 47; vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 279; vom 10. Juni 2015 - 2 StR 97/14, BGHSt 60, 276, 284 f., und vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, NStZ 2018, 355 m. Anm. Esser, NStZ 2018, 358; Beschlüsse vom 19. Mai 2015 - 1 StR 128/15, BGHSt 60, 238, 244 f.; vom 19. Januar 2016 - 4 StR 252/15, NStZ 2016, 232, 233; vom 28. Februar 2018 - 4 StR 640/17, und vom 13. März 2018 - 4 StR 614/17) entwickelten Maßstäben - selbst auf der Basis der vom Landgericht getroffenen Feststellungen ein aus einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation erwachsendes, ohnehin nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommendes Verfahrenshindernis nicht ergeben würde.
  • OLG Hamburg, 24.07.2018 - 1 Rev 29/18

    Verlesbarkeit von Behördengutachten; Gewerbsmäßigkeit beim Handeltreiben mit

    Einzuziehende Gegenstände sind nämlich im Urteilstenor so konkret zu bezeichnen, dass bei allen Beteiligten Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschl. v. 13. März 2018 - 4 StR 614/17, BeckRS 2018, 5345; Beschl. v. 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13, NStZ-RR 2015, 16, 17) und die Vollstreckung ohne weiteres möglich ist (Meyer- Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 260 Rn. 39).

    Insoweit käme ein Verfall nicht in Betracht (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 13. März 2018 - 4 StR 614/17).

  • BGH, 22.09.2020 - 6 StR 234/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (tatsächliche

    Die Strafkammer hat nicht erkennbar bedacht, dass die beiden registrierten 50-EuroScheine, die aus dem von der Ermittlungsbehörde für den Betäubungsmittelkauf eingesetzten Geld stammten, bei dem an der Tat beteiligten Nichtrevidenten sichergestellt werden konnten und daher weder bei diesem als Tatertrag nach § 73 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2018 ? 4 StR 614/17) noch bei dem Angeklagten als Wert des Erlangten nach § 73c StGB einzuziehen waren.
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