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   BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20   

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https://dejure.org/2021,11892
BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20 (https://dejure.org/2021,11892)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2021 - VIII ZB 80/20 (https://dejure.org/2021,11892)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2021 - VIII ZB 80/20 (https://dejure.org/2021,11892)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; ZPO § 522 Abs. 1 S. 4
    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig erklärenden Beschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.12.1963 - IV ZR 97/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20
    Es entspricht seit langem anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Wiedereinsetzungsfrist ungeachtet einer nach Versagung von Prozesskostenhilfe alsbald erhobenen Gegenvorstellung zu laufen beginnt (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1963 - IV ZR 97/63, BGHZ 41, 1; Beschlüsse vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79, VersR 1980, 86; vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05, VersR 2007, 132 Rn. 8; vom 21. Dezember 2017 - IX ZA 29/17, juris Rn. 3; vom 21. April 2020 - II ZB 27/19, juris Rn. 6).

    Lediglich dann, wenn auf die Anhörungsrüge oder Gegenvorstellung hin doch noch - bei unveränderter Sachlage - Prozesskostenhilfe bewilligt wird, läuft eine neue Frist für die Wiedereinsetzung (BGH, Urteile vom 18. Dezember 1963 - IV ZR 97/63, BGHZ 41, 1 f.; sowie vom 3. Dezember 1956 - III ZR 107/55, NJW 1957, 263; MünchKommZPO/ Stackmann, 6. Aufl., § 234 Rn. 18).

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20
    Denn die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts; insbesondere verletzt der angefochtene Beschluss nicht den Anspruch des Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2020 - VIII ZB 39/19, NJW-RR 2020, 499 Rn. 11; BVerfG, NJW 2003, 281; jeweils mwN).
  • BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08

    Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20
    b) Im Fall der Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags wird der bedürftigen Partei noch eine Überlegungsfrist von höchstens drei bis vier Tagen zugebilligt, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will, und beginnt die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist in die versäumte Berufungsfrist (§ 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO) erst im Anschluss daran (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6; vom 27. Oktober 2011 - III ZB 31/11, NJW-RR 2012, 308 Rn. 23; jeweils mwN).
  • BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20
    Allerdings ist eine bedürftige Partei, die - wie hier der Beklagte - innerhalb der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt, bis zur Entscheidung über den Antrag unverschuldet an der Einhaltung der Rechtsmittelfrist gehindert, wenn sie nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - VI ZB 30/16, NJW 2017, 1179 Rn. 11; vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, NJW-RR 2017, 691 Rn. 8; vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZB 39/19

    Sachverhaltsaufklärung zum fristgerechten Eingang eines Rechtsmittelschriftsatzes

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20
    Denn die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts; insbesondere verletzt der angefochtene Beschluss nicht den Anspruch des Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2020 - VIII ZB 39/19, NJW-RR 2020, 499 Rn. 11; BVerfG, NJW 2003, 281; jeweils mwN).
  • BGH, 12.02.2004 - V ZR 125/03

    Beginn der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Berichtigung des

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20
    Für die Anhörungsrüge, deren Erhebung den Eintritt der formellen Rechtskraft ebenfalls nicht hindert, gilt nichts Anderes (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - IV ZB 2/09, juris Rn. 14 f. sowie vom 12. Februar 2004 - V ZR 125/03, NJW-RR 2004, 712 unter II 2).
  • BGH, 13.12.2016 - VIII ZB 15/16

    Berufung: Verwerfung der Berufung als unzulässig vor Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20
    Allerdings ist eine bedürftige Partei, die - wie hier der Beklagte - innerhalb der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt, bis zur Entscheidung über den Antrag unverschuldet an der Einhaltung der Rechtsmittelfrist gehindert, wenn sie nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - VI ZB 30/16, NJW 2017, 1179 Rn. 11; vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, NJW-RR 2017, 691 Rn. 8; vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 20.06.2006 - VI ZR 255/05

    Beiordnung eines Notanwalts im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20
    Es entspricht seit langem anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Wiedereinsetzungsfrist ungeachtet einer nach Versagung von Prozesskostenhilfe alsbald erhobenen Gegenvorstellung zu laufen beginnt (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1963 - IV ZR 97/63, BGHZ 41, 1; Beschlüsse vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79, VersR 1980, 86; vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05, VersR 2007, 132 Rn. 8; vom 21. Dezember 2017 - IX ZA 29/17, juris Rn. 3; vom 21. April 2020 - II ZB 27/19, juris Rn. 6).
  • BGH, 24.01.2017 - VI ZB 30/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unverschuldete Versäumung der

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20
    Allerdings ist eine bedürftige Partei, die - wie hier der Beklagte - innerhalb der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt, bis zur Entscheidung über den Antrag unverschuldet an der Einhaltung der Rechtsmittelfrist gehindert, wenn sie nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - VI ZB 30/16, NJW 2017, 1179 Rn. 11; vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, NJW-RR 2017, 691 Rn. 8; vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 27.10.2011 - III ZB 31/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20
    b) Im Fall der Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags wird der bedürftigen Partei noch eine Überlegungsfrist von höchstens drei bis vier Tagen zugebilligt, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will, und beginnt die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist in die versäumte Berufungsfrist (§ 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO) erst im Anschluss daran (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6; vom 27. Oktober 2011 - III ZB 31/11, NJW-RR 2012, 308 Rn. 23; jeweils mwN).
  • BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09

    Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung der Ablehnung der Bewilligung von

  • BGH, 21.12.2017 - IX ZA 29/17

    Schadensersatzbegehren wegen eines Anwaltsfehlers im Zusammenhang mit einem

  • BGH, 21.04.2020 - II ZB 27/19

    Antrag des Klägers auf Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht der beabsichtigten

  • BGH, 26.09.1979 - IV ZB 52/79

    Verspätete Einlegung der Berufung und Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist -

  • BGH, 03.12.1956 - III ZR 107/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.06.2022 - VIII ZR 182/21

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Kündigung des Mietverhältnisses wegen

    Eine bedürftige Partei, die - wie hier die Beklagte zu 2 - innerhalb der Rechtsmittel(begründungs)frist Prozesskostenhilfe beantragt, ist zwar bis zur Entscheidung über den Antrag unverschuldet an der Einhaltung dieser Frist gehindert, wenn sie nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2021 - VIII ZB 80/20, juris Rn. 12 mwN).

    Im Fall der - hier erfolgten - Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags wird der bedürftigen Partei noch eine Überlegungsfrist von höchstens drei bis vier Tagen zugebilligt, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will, und beginnt die einmonatige Wiedereinsetzungsfrist in die versäumten Fristen zur Begründung der Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO) erst im Anschluss daran (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 13. April 2021 - VIII ZB 80/20, aaO Rn. 13 mwN).

  • BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 37/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Die erhobene Gehörsrüge hindert den Eintritt der formellen Rechtskraft nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2021 - VIII ZB 80/20, juris Rn. 15 mwN).
  • BGH, 14.06.2022 - VI ZB 26/21

    Anhörungsrüge: Einfluss auf den Ablauf prozessualer Fristen

    Die Erhebung einer Anhörungsrüge hat keinen Einfluss auf den Ablauf prozessualer Fristen und hindert den Eintritt der formellen Rechtskraft nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - VIII ZB 37/21, NJW-RR 2022, 346 Rn. 7; vom 13. April 2021 - VIII ZB 80/20, juris Rn. 15; vom 24. Juni 2009 - IV ZB 2/09, juris Rn. 12; BAGE 168, 235 Rn. 8; MünchKomm-ZPO/Musielak, 6. Aufl., ZPO § 321a Rn. 6 a.E.; jew. mwN).
  • BGH, 06.12.2022 - VIII ZA 12/22

    Zulässigkeit einer Berufung bei Fehlen der Unterschrift in Schriftsatz des

    Insbesondere verletzt der angefochtene Beschluss nicht den Anspruch des Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Januar 2020 - VIII ZB 39/19, NJW-RR 2020, 499 Rn. 11; vom 13. April 2021 - VIII ZB 80/20, juris Rn. 9; jeweils mwN).
  • BSG, 30.01.2023 - B 5 R 67/22 BH

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Beurteilung der

    Wiedereinsetzung komme nach formgerechter Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde nur in Betracht, wenn der PKH-Antragsteller vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung des Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit habe rechnen müssen (vgl dazu BSG Beschluss vom 23.1.1997 - 7 RAr 102/95 - SozR 3-1500 § Nr. 11 S 31 = juris RdNr 14; BGH Beschluss vom 13.4.2021 - VIII ZB 80/20 - juris RdNr 12 mwN) .
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