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   BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19   

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https://dejure.org/2019,32844
BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19 (https://dejure.org/2019,32844)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2019 - 4 StR 342/19 (https://dejure.org/2019,32844)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2019 - 4 StR 342/19 (https://dejure.org/2019,32844)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 63 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die tragfähige Begründung der Gefahrenprognose

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Beurteilungszeitpunkt für die Gefahrenprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die tragfähige Begründung der Gefahrenprognose

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Beurteilungszeitpunkt für die Gefahrenprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 244 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.08.2017 - 4 StR 193/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19
    Dies bedeutet aber nicht, dass die Gefährlichkeitsprognose nur auf den Zeitpunkt der Entscheidung zu stellen ist; sie muss vielmehr einen längeren Zeitraum in den Blick nehmen (BGH, Urteile vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; vom 30. August 1988 - 1 StR 358/88, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 6).

    In Fällen, in denen auf Grund einer zwischenzeitlichen Behandlung im Urteilszeitpunkt eine Stabilisierung des Krankheitsbilds eingetreten ist, ist deshalb im Interesse der öffentlichen Sicherheit der Umstand in die Prognoseentscheidung einzustellen, dass in späterer, aber absehbarer Zeit mit einer erneuten Verschlechterung des Gesundheitszustands und der Wahrscheinlichkeit erneuter rechtswidriger Taten zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42 f.; vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; vom 30. August 1988 - 1 StR 358/88, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 6).

  • BGH, 30.08.1988 - 1 StR 358/88

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19
    Dies bedeutet aber nicht, dass die Gefährlichkeitsprognose nur auf den Zeitpunkt der Entscheidung zu stellen ist; sie muss vielmehr einen längeren Zeitraum in den Blick nehmen (BGH, Urteile vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; vom 30. August 1988 - 1 StR 358/88, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 6).

    In Fällen, in denen auf Grund einer zwischenzeitlichen Behandlung im Urteilszeitpunkt eine Stabilisierung des Krankheitsbilds eingetreten ist, ist deshalb im Interesse der öffentlichen Sicherheit der Umstand in die Prognoseentscheidung einzustellen, dass in späterer, aber absehbarer Zeit mit einer erneuten Verschlechterung des Gesundheitszustands und der Wahrscheinlichkeit erneuter rechtswidriger Taten zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42 f.; vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; vom 30. August 1988 - 1 StR 358/88, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 6).

  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Begriff des falschen Fahrens beim Überholen;

    Auszug aus BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19
    Das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wird hinsichtlich der Anlasstat vom 11. Oktober 2013 Gelegenheit haben, sich genauer als bisher geschehen mit der Frage zu beschäftigen, ob der für die Verwirklichung des Tatbestands des § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB erforderliche Gefahrverwirklichungszusammenhang zwischen der Tathandlung verkehrswidrigen Überholens und der Gefährdung des betroffenen Verkehrsteilnehmers gegeben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2018 - 4 StR 469/17, NStZ 2019, 215, 216, vom 22. November 2016 - 4 StR 501/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 22.11.2016 - 4 StR 501/16

    "Autoraser von der Aachener Straße": Urteil rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19
    Das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wird hinsichtlich der Anlasstat vom 11. Oktober 2013 Gelegenheit haben, sich genauer als bisher geschehen mit der Frage zu beschäftigen, ob der für die Verwirklichung des Tatbestands des § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB erforderliche Gefahrverwirklichungszusammenhang zwischen der Tathandlung verkehrswidrigen Überholens und der Gefährdung des betroffenen Verkehrsteilnehmers gegeben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2018 - 4 StR 469/17, NStZ 2019, 215, 216, vom 22. November 2016 - 4 StR 501/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19
    Die Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2019 - 4 StR 419/18, juris Rn. 11; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15, juris Rn. 9; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, NStZ-RR 2014, 42) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12, Rn. 27; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19
    Maßgebender Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose ist die Situation im Zeitpunkt des Urteils (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2019 - 4 StR 530/18, Rn. 13; vom 23. Januar 2018 - 5 StR 488/17, Rn. 19; vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, NStZ-RR 2005, 370, 371).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19
    Die Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2019 - 4 StR 419/18, juris Rn. 11; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15, juris Rn. 9; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, NStZ-RR 2014, 42) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12, Rn. 27; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19
    In Fällen, in denen auf Grund einer zwischenzeitlichen Behandlung im Urteilszeitpunkt eine Stabilisierung des Krankheitsbilds eingetreten ist, ist deshalb im Interesse der öffentlichen Sicherheit der Umstand in die Prognoseentscheidung einzustellen, dass in späterer, aber absehbarer Zeit mit einer erneuten Verschlechterung des Gesundheitszustands und der Wahrscheinlichkeit erneuter rechtswidriger Taten zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42 f.; vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; vom 30. August 1988 - 1 StR 358/88, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 6).
  • BGH, 27.02.2019 - 4 StR 419/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten);

    Auszug aus BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19
    Die Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2019 - 4 StR 419/18, juris Rn. 11; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15, juris Rn. 9; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, NStZ-RR 2014, 42) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12, Rn. 27; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 10.08.2005 - 2 StR 209/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Ermessen des Gerichts; länger

    Auszug aus BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19
    Maßgebender Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose ist die Situation im Zeitpunkt des Urteils (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2019 - 4 StR 530/18, Rn. 13; vom 23. Januar 2018 - 5 StR 488/17, Rn. 19; vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, NStZ-RR 2005, 370, 371).
  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 167/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13

    Anforderungen an die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem

  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 422/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 239/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 488/17

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Zwar ist für die Prognose auf den Zeitpunkt der Hauptverhandlung abzustellen (BGH, Beschluss vom 13. August 2019 ? 4 StR 342/19 Rn. 4; Urteil vom 28. März 2019 ? 4 StR 530/18 Rn. 13).

    Zwischenzeitlich erzielte Behandlungserfolge und eingetretene Stabilisierungen können daher die Annahme einer die Unterbringung rechtfertigenden Gefährlichkeitsprognose nicht hindern, wenn mit einer Verschlechterung der Verhältnisse und in der Folge mit erneuten rechtswidrigen Taten zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2019 ? 4 StR 342/19 Rn. 4; Urteil vom 11. Oktober 2018 ? 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42 f.; Urteil vom 3. August 2017 ? 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426).

  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 570/19

    Beschränkung der Revision (ausnahmsweiser Ausschluss der isolierten Anfechtung

    Dabei ist die erforderliche Prognose auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2019 ? 4 StR 342/19 Rn. 3; Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 221/17 Rn. 6; Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 StR 174/17 Rn. 11; Beschluss vom 25. April 2017 - 5 StR 78/17, NStZ-RR 2017, 239; jew. mwN).
  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

    Das Schwurgericht hat in diesem Zusammenhang auch bedacht, dass negative Entwicklungen, die nur in einem zeitlichen Abstand von mehreren Jahren oder in ungewisser Zukunft zu erwarten sind, die Annahme der Gefährlichkeit des Betroffenen für die Allgemeinheit regelmäßig nicht zu tragen vermögen (BGH, Beschluss vom 13.08.2019 - 4 StR 342/19).
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