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   BGH, 13.09.1977 - 1 StR 441/77   

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https://dejure.org/1977,1644
BGH, 13.09.1977 - 1 StR 441/77 (https://dejure.org/1977,1644)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1977 - 1 StR 441/77 (https://dejure.org/1977,1644)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1977 - 1 StR 441/77 (https://dejure.org/1977,1644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorlegen hinreichender Anhaltspunkte bei Einlegung einer Aufklärungsrüge - Inverkehrbringen von Falschgeld durch Deponierung des Falschgeldes im Banksafe - Urkundenqualität von nicht unterschriebenen Scheckformularen - Subjektive Voraussetzungen der Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 146, 147, 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 13.09.1977 - 1 StR 441/77
    Der Gehilfe muß das Zustandekommen der Haupttat, also auch den zur Vollendung erforderlichen Erfolg wollen oder doch damit rechnen (BGH bei Dallinger MDR 1973, 554; Dreher, StGB 37. Aufl. § 27 Rdn. 2 und § 26 Rdn. 8; LK 9. Aufl. § 49 Rdn. 13; Lackner, StGB 11. Aufl. § 27 Anm. 5).
  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81

    Mißbilligter Erfolg - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen -

    Denn wegen Beihilfe kann nur bestraft werden, wer den zur Vollendung der Haupttat erforderlichen Erfolg, die Verletzung des durch den Straftatbestand geschützten Rechtsgutes, wollte oder - bei bedingtem Vorsatz - doch damit rechnete und die Unterstützungshandlung auch für diesen Fall vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 441/77; zur Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit allgemein vgl. BGHSt 2, 279 [282]; 7, 363 [370]; 14, 240 [256, 257]; BGH, Urteile vom 6. Mai 1980 - 4 StR 87/80 - und vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich

    Der Gehilfe muß den Täter nicht nur vorsätzlich bei der Haupttat unterstützen, sondern überdies deren Zustandekommen wollen, bei Erfolgsdelikten wie Totschlag also auch ihren Erfolg (RGSt 60, 23, 24; BGH bei Dallinger MDR 1973, 354; BGH, Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 441/77; vgl. aber BGH DAR 1981, 226).
  • BGH, 21.02.1978 - 1 StR 789/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Geldfälschung - Eigene Tätigkeit als

    War der Name eines Berechtigten im Führerschein nicht eingetragen, so fehlt es an der Beweisbestimmung und damit an der Urkundeneigenschaft (BGHSt 13, 235, 238, betr. Vordrucke für Bezugskarten ohne Angabe des Namens des Bezugsberechtigten; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1953 - 3 StR 356/53 - betr. Ausweisformulare ohne jede Ausfüllung; BGH, Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 441/77 - betr. nicht ausgefüllte Scheckformulare).
  • BGH, 18.10.1978 - 2 StR 219/78

    Anwendung des Grundsatzes der Spezialität - Anwendung eines weiteren

    Das Aufdrucken der Kontonummer erfüllt daher nicht den Tatbestand des § 267 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 441/77 -).
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