Rechtsprechung
BGH, 13.09.2012 - IX ZB 143/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 189 InsO, § 193 InsO, § 167 ZPO, § 253 Abs 1 ZPO
Klage auf Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle: Anforderungen an den Nachweis rechtzeitiger Klageerhebung bei Klageeinreichung mit Zustellung demnächst - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Nachweis der rechtzeitigen Klageerhebung durch einen Gläubiger
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Nachweis rechtzeitiger Klageerhebung durch den Gläubiger einer bestrittenen Forderung zwecks Berücksichtigung bei Verteilung der Insolvenzmasse
- zvi-online.de
InsO §§ 189, 193; ZPO §§ 167, 253 Abs. 1
Zum Nachweis rechtzeitiger Klageerhebung durch den Gläubiger einer bestrittenen Forderung zwecks Berücksichtigung bei Verteilung der Insolvenzmasse - rewis.io
Klage auf Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle: Anforderungen an den Nachweis rechtzeitiger Klageerhebung bei Klageeinreichung mit Zustellung demnächst
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an den Nachweis der rechtzeitigen Klageerhebung durch einen Gläubiger
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachweis der rechtzeitigen Klageerhebung bei Forderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Insolvenzrecht: Bei bestrittener Forderung rechtzeitig Klage erheben! - Geschäftsführer
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die bestrittene Insolvenzforderung und der Nachweis der rechtzeitigen Klageerhebung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung bestrittener Forderungen: Übersendung der Klageschrift an den Insolvenzverwalter reicht zur Firstwahrung nicht aus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Insolvenzgläubiger einer im Anmeldungsverfahren bestrittenen Forderung muss rechtzeitige Klageerhebung nachweisen
Verfahrensgang
- AG Osnabrück, 16.02.2011 - 55 IN 68/03
- LG Osnabrück, 31.03.2011 - 8 T 169/11
- BGH, 13.09.2012 - IX ZB 143/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1397
- ZIP 2012, 2071
- MDR 2012, 1373
- NZI 2012, 885
- WM 2012, 2003
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 03.09.2015 - III ZR 66/14
Verjährungshemmung durch Klageerhebung bei demnächst erfolgender Zustellung: …
Er kann vielmehr die Anforderung durch das Gericht abwarten (z.B. BGH, Urteil vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03, NJW 2005, 291, 292; Beschlüsse vom 13. September 2012 - IX ZB 143/11, NJW-RR 2012, 1397 Rn. 10 …und vom 10. Juli 2013 - IV ZR 88/11, VersR 2014, 1457 Rn. 14;… MüKoZPO/Häublein aaO § 167 Rn. 11;… Musielak/Voit/Wittschier aaO § 167 Rn. 10;… Prütting/Gehrlein/Tombrink, ZPO, 7. Aufl., § 167 Rn. 15;… Zöller/Greger aaO § 167 Rn.15, jeweils mwN). - BGH, 11.06.2015 - V ZB 160/14
Widerspruch gegen den Teilungsplan nach Grundstückszwangsversteigerung: Nachweis …
Denn der in § 189 InsO vorgesehene Nachweis ist nicht gegenüber dem Gericht, sondern gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erbringen (zu den insoweit maßgeblichen Anforderungen ausführlich BGH, Beschluss vom 13. September 2012- IX ZB 143/11, NJW-RR 2012, 1397 f.). - LG Dessau-Roßlau, 18.12.2015 - 8 T 254/15
Berücksichtigung vom Insolvenzverwalter bestrittener Forderungen im …
Steht die für eine Klageerhebung erforderliche Zustellung noch aus, sind nach der im Schrifttum herrschenden Meinung die Voraussetzungen der Vorwirkung der Klageeinreichung gemäß § 167 ZPO nachzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.09.2012, IX ZB 143/11, Rn. 7 m. w. N.).
- LG Bonn, 16.06.2016 - 14 O 103/14 Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.09.2012 (Az.: IX ZB 143/11, NZI 2012, 885 ff., zitiert nach juris) zu den Anforderungen an den Nachweis rechtzeitiger Klageerhebung gemäß § 189 Abs. 1 InsO entschieden, dass der Kläger diesen Nachweis so zu führen hat, dass der Insolvenzverwalter sicher erkennen kann, ob die Klage innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist erhoben ist.
- LG Bonn, 16.06.2016 - 14 O 68/14
Zahlung eines Ausgleichs aus den im Insolvenzplan bereitgestellten Mitteln wegen …
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.09.2012 (Az.: IX ZB 143/11, NZI 2012, 885 ff., zitiert nach juris) zu den Anforderungen an den Nachweis rechtzeitiger Klageerhebung gemäß § 189 Abs. 1 InsO entschieden, dass der Kläger diesen Nachweis so zu führen hat, dass der Insolvenzverwalter sicher erkennen kann, ob die Klage innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist erhoben ist. - LG Bonn, 16.06.2016 - 14 O 75/14 Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.09.2012 (Az.: IX ZB 143/11, NZI 2012, 885 ff., zitiert nach juris) zu den Anforderungen an den Nachweis rechtzeitiger Klageerhebung gemäß § 189 Abs. 1 InsO entschieden, dass der Kläger diesen Nachweis so zu führen hat, dass der Insolvenzverwalter sicher erkennen kann, ob die Klage innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist erhoben ist.
- LG Bonn, 16.06.2016 - 14 O 69/14
Zahlungsanspruch auf einen Ausgleich in Höhe der im Insolvenzplan bereit …
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.09.2012 (Az.: IX ZB 143/11, NZI 2012, 885 ff., zitiert nach juris) zu den Anforderungen an den Nachweis rechtzeitiger Klageerhebung gemäß § 189 Abs. 1 InsO entschieden, dass der Kläger diesen Nachweis so zu führen hat, dass der Insolvenzverwalter sicher erkennen kann, ob die Klage innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist erhoben ist.