Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2018 - XI ZB 19/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39314
BGH, 13.11.2018 - XI ZB 19/18 (https://dejure.org/2018,39314)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2018 - XI ZB 19/18 (https://dejure.org/2018,39314)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2018 - XI ZB 19/18 (https://dejure.org/2018,39314)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmen des Musterbeklagten nach billigem Ermessen zum Musterrechtsbeschwerdegegner

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    KapMuG § 20 Abs. 3 S. 1-2
    Bestimmen des Musterbeklagten nach billigem Ermessen zum Musterrechtsbeschwerdegegner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.2012 - XI ZB 12/12

    Kapitalanlegermusterverfahren: Voraussetzungen der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BGH, 13.11.2018 - XI ZB 19/18
    Die nach § 20 Abs. 2 Satz 1 KapMuG erforderliche Mitteilung über den Eingang der Rechtsbeschwerde hat zu erfolgen, sobald gegen den Musterentscheid Rechtsbeschwerde durch einen beschwerdeberechtigten Beteiligten des Musterverfahrens (§ 20 Abs. 1 Satz 4, § 9 Abs. 1 KapMuG) in der gesetzlichen Form und Frist (§ 575 Abs. 1 ZPO) eingelegt worden ist und der Rechtsbeschwerdeführer auch beschwert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2012 - XI ZB 12/12, WM 2012, 2092 Rn. 9 f.).
  • OLG München, 29.05.2018 - 5 Kap 1/17

    Lloyds Fonds Schiffsportfolio: Musterentscheid

    Auszug aus BGH, 13.11.2018 - XI ZB 19/18
    Gegen den Musterentscheid des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 29. Mai 2018 (Az.: 5 Kap 1/17) ist beim Bundesgerichtshof (Az.: XI ZB 19/18) durch den Musterkläger Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
  • BGH, 19.01.2021 - XI ZB 35/18

    Ausschluss der Haftung der Gründungsgesellschafter als Prospektveranlasser unter

    Deshalb muss, obwohl im Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren der Rechtsmittelgegner sonst nicht gehalten ist, innerhalb bestimmter Fristen die angegriffene Entscheidung zu verteidigen, auch der auf Seiten des Musterrechtsbeschwerdegegners beitretende Beteiligte des Musterverfahrens - hier nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KapMuG - seinen Beitritt innerhalb der gesetzlichen Frist begründen (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29. Mai 2018 - XI ZB 3/18, juris Rn. 2, vom 13. November 2018 - XI ZB 19/18, juris Rn. 2 und vom 26. Mai 2020 - XI ZB 22/19, juris Rn. 2).
  • BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19

    Zum Erfordernis von Angaben betreffend den Ausbau des Panamakanals und die mit

    Deshalb muss, obwohl im Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren der Rechtsmittelgegner sonst nicht gehalten ist, innerhalb bestimmter Fristen die angegriffene Entscheidung zu verteidigen, auch der auf Seiten des Musterrechtsbeschwerdegegners beitretende Beteiligte des Musterverfahrens - hier nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KapMuG - seinen Beitritt innerhalb der gesetzlichen Frist begründen (st. Rspr., vgl. zuletzt nur Senatsbeschlüsse vom 29. Mai 2018 - XI ZB 3/18, juris Rn. 2, vom 13. November 2018 - XI ZB 19/18, juris Rn. 2 und vom 26. Mai 2020 - XI ZB 22/19, juris Rn. 2).
  • BGH, 01.12.2020 - XI ZB 27/19

    Wahrung der Fristen zur Erklärung und Begründung des Beitritts i.R.d. Beteiligung

    Deshalb muss, obwohl im Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren der Rechtsmittelgegner sonst nicht gehalten ist, innerhalb bestimmter Fristen die angegriffene Entscheidung zu verteidigen, auch der auf Seiten des Musterrechtsbeschwerdegegners beitretende Beteiligte des Musterverfahrens seinen Beitritt innerhalb der gesetzlichen Frist einlegen und begründen (st. Rspr., vgl. zuletzt nur Senatsbeschlüsse vom 29. Mai 2018 - XI ZB 3/18, juris Rn. 2, vom 13. November 2018 - XI ZB 19/18, juris Rn. 2 und vom 26. Mai 2020 - XI ZB 22/19, juris Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht