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BGH, 14.04.1999 - 3 StR 101/99 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 176 StGB; § 174 StGB; § 78 StGB
Sexuellen Mißbrauchs eines Kindes, einer Schutzbefohlenen; Verjährung - Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 176; ; StGB § 174; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 176 Abs. 1 u. 3 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.08.1997 - 4 StR 379/97
Zulässigkeit der strafschärfenden Wertung, dass die Geschädigte die Tochter des …
Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 101/99
Im übrigen kommt dem Umstand, daß sich der Angeklagte an einem ihm anvertrauten Kind vergangen hat, unabhängig von der Anwendbarkeit des § 174 StGB eine straferschwerende Wirkung zu, da dieser Gesichtspunkt die Tatschuld erhöht (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 175). - BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97
Verjährungsfrist für den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von …
Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 101/99
Dabei hätte es das tateinheitlich verwirklichte und wegen Verjährung nicht mehr verfolgbare Vergehen des sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen strafschärfend berücksichtigen dürfen, wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie ein nicht verjährtes Delikt (vgl. BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97).
- BGH, 22.12.2011 - 4 StR 600/11
Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten …
Im Übrigen kommt dem Umstand, dass der Angeklagte eine Vertrauensstellung missbraucht hat, unabhängig von der Anwendbarkeit des § 174 StGB straferschwerende Wirkung zu, da dieser Gesichtspunkt die Tatschuld erhöht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 1999 - 3 StR 101/99, bei Pfister NStZ-RR 1999, 322, und vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06).