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BGH, 14.07.2016 - 4 StR 181/16 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 442 Abs. 1 StPO, § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73a Satz 1 StGB, § 73d StGB, § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 349 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO
- Wolters Kluwer
Wegfall der Anordnung des Wertersatzverfalls; Änderung des Rechtsfolgenausspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wegfall der Anordnung des Wertersatzverfalls; Änderung des Rechtsfolgenausspruchs
- rechtsportal.de
Wegfall der Anordnung des Wertersatzverfalls; Änderung des Rechtsfolgenausspruchs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.10.2008 - 4 StR 437/08
Minder schwerer Fall des bewaffneten und bandenmäßigen Handeltreibens mit …
Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 4 StR 181/16
Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts die Anordnung des Wertersatzverfalls nach § 430 Abs. 1 i.V.m. § 442 Abs. 1 StPO von der Verfolgung ausgenommen, weil die Feststellungen nicht ergeben, dass der Angeklagte durch die abgeurteilte Tat tatsächlich einen Geldbetrag in Höhe von 620 Euro erlangt hat (§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB), der gemäß § 73a Satz 1 StGB aus einem anderen Grund nicht mehr für verfallen erklärt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85).