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   BGH, 14.09.2016 - 5 StR 275/16   

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https://dejure.org/2016,38103
BGH, 14.09.2016 - 5 StR 275/16 (https://dejure.org/2016,38103)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2016 - 5 StR 275/16 (https://dejure.org/2016,38103)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2016 - 5 StR 275/16 (https://dejure.org/2016,38103)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 2 Nr 2 StGB, § 74b Abs 2 StGB
    Strafverfahren: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Einziehung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 74b Abs. 2 StGB, § 74f Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Einziehung eines zur Einfuhr von Betäubungsmitteln genutzten Pkws

  • rewis.io

    Strafverfahren: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Einziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Einziehung eines zur Einfuhr von Betäubungsmitteln genutzten Pkws

  • rechtsportal.de

    StGB § 74 Abs. 2 Nr. 2
    Rechtmäßigkeit der Einziehung eines zur Einfuhr von Betäubungsmitteln genutzten Pkws

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Einziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.2008 - 2 StR 501/08

    Obligatorische Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 StGB (vorbehaltene

    Auszug aus BGH, 14.09.2016 - 5 StR 275/16
    b) Das Landgericht hat jedoch die für alle Fälle der obligatorischen oder fakultativen Einziehung geltende Bestimmung des § 74b Abs. 2 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 70 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 15. März 1988 - 1 Ss 85/88, StV 1989, 156) übersehen und daher nicht erkennbar geprüft, ob unter Anordnung des Vorbehalts der Einziehung eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen war, sofern der Zweck der Einziehung auch dadurch erreicht werden konnte.
  • BGH, 28.08.2012 - 4 StR 278/12

    Einziehung des Tatwerkzeugs (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)

    Auszug aus BGH, 14.09.2016 - 5 StR 275/16
    Als Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hat die Vorschrift § 74b Abs. 2 StGB zwingenden Charakter (BGH, Beschluss vom 28. August 2012  - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1 mwN).
  • OLG Schleswig, 15.03.1988 - 1 Ss 85/88
    Auszug aus BGH, 14.09.2016 - 5 StR 275/16
    b) Das Landgericht hat jedoch die für alle Fälle der obligatorischen oder fakultativen Einziehung geltende Bestimmung des § 74b Abs. 2 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 70 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 15. März 1988 - 1 Ss 85/88, StV 1989, 156) übersehen und daher nicht erkennbar geprüft, ob unter Anordnung des Vorbehalts der Einziehung eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen war, sofern der Zweck der Einziehung auch dadurch erreicht werden konnte.
  • BGH, 12.06.2018 - 3 StR 422/17

    Einziehung bei der Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

    Der Senat kann daher offen lassen, ob er der Rechtsprechung anderer Senate des Bundesgerichtshofs folgen könnte, die bei der auf § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB aF gestützten Einziehung auch in Fällen eines im Fahrzeug verbauten "Schmuggelverstecks' eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 74b Abs. 2 StGB aF für erforderlich halten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2016 - 5 StR 275/16, wistra 2017, 100 f.) oder gar den Staat in der Vorleistungspflicht für die Vornahme milderer Maßnahmen zum Zweck der Vermeidung der Einziehung sehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71).
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