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   BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66   

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https://dejure.org/1969,4506
BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66 (https://dejure.org/1969,4506)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1969 - V ZR 124/66 (https://dejure.org/1969,4506)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1969 - V ZR 124/66 (https://dejure.org/1969,4506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerrückvergütung für den Erwerber einer Reichsheimstätte - Recht des sozialen Wohnungsbaus - Gesetzliches Gebot eines angemessenen Preises im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 127
  • DB 1969, 2332
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62

    Zustandekommen eines bindenden Vorvertrages über ein Grundstück trotz Formmangels

    Auszug aus BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66
    Aber dieses Ziel wurde im allgemeinen dadurch erreicht, daß die Kosten des Veräußerers gesenkt wurden und dieser zur Weitergabe der Kostensenkung an den Erwerber angehalten wurde, sei es durch eine Kostendeckungsklausel im öffentlich-rechtlichen Kreditbewilligungsbescheid oder im privatrechtlichen Darlehensvertrag (oben a; über deren Verhältnis zueinander vgl. BGHZ 40, 206 und Urteil vom 25. März 1968 III ZR 123/65), sei es durch das gesetzliche Gebot eines angemessenen Preises im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674) oder das Gebot der angemessenen Bedingungen in §§ 54, 56 des II. WoBauG (dazu neuerdings § 54 a in der Fassung des WoBauÄndG 1965 vom 24. August 1965, BGBl. I 945).

    Dies gilt insbesondere auch im Verhältnis zwischen dem bauenden Wohnungsunternehmen und dem Erwerber eines Eigenheimes: der erkennende Senat hat dort, wo der Umfang der Zahlungspflicht des Erwerbers von der Höhe der Gestehungskosten des veräußernden Bauherrn abhängt, eine Pflicht des Veräußerers bejaht, dem Erwerber die Unterlagen für die Selbstkosten nebst Bauzinsen, die Aufstellung über Rückstellungen sowie bei einer Mehrheit von Häusern die Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Häuser offenzulegen (Urteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, LM BGB § 313 Nr. 24 - WM 1965, 674; Urteil vom 19. Mai 1967, V ZR 24/66, LM BGB § 346 Nr. 6 = WM 1967, 660).

    Der soziale Schutzgedanke bei einem mit öffentlichen Mitteln geförderten Kaufeigenheim reicht zwar nach der Rechtsprechung des Senats nicht aus, um eine Ausnahme vom Formerfordernis des § 313 BGB zu rechtfertigen (Urteil vom 16. Februar 1965 a.a.O.).

  • BGH, 01.07.1966 - V ZR 167/65

    Räumungsverlangen einer Klägerin wegen eines Rechts zum Rücktritt von dem

    Auszug aus BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66
    Daß diese Veräußerungsverpflichtung - trotz ihrer öffentlich-rechtlichen Herkunft - eine im ordentlichen Rechtsweg verfolgbare bürgerlich-rechtliche Verpflichtung des Bauherrn darstellt, hat der Senat bereits im Urteil vom 1. Juli 1966, V ZR 167/65 (V/M 1966, 1086) ausgesprochen.
  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66
    Dies gilt insbesondere auch im Verhältnis zwischen dem bauenden Wohnungsunternehmen und dem Erwerber eines Eigenheimes: der erkennende Senat hat dort, wo der Umfang der Zahlungspflicht des Erwerbers von der Höhe der Gestehungskosten des veräußernden Bauherrn abhängt, eine Pflicht des Veräußerers bejaht, dem Erwerber die Unterlagen für die Selbstkosten nebst Bauzinsen, die Aufstellung über Rückstellungen sowie bei einer Mehrheit von Häusern die Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Häuser offenzulegen (Urteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, LM BGB § 313 Nr. 24 - WM 1965, 674; Urteil vom 19. Mai 1967, V ZR 24/66, LM BGB § 346 Nr. 6 = WM 1967, 660).
  • BGH, 07.11.1963 - VII ZR 189/61

    Kündigung eines Wiederaufbaudarlehens

    Auszug aus BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66
    Aber dieses Ziel wurde im allgemeinen dadurch erreicht, daß die Kosten des Veräußerers gesenkt wurden und dieser zur Weitergabe der Kostensenkung an den Erwerber angehalten wurde, sei es durch eine Kostendeckungsklausel im öffentlich-rechtlichen Kreditbewilligungsbescheid oder im privatrechtlichen Darlehensvertrag (oben a; über deren Verhältnis zueinander vgl. BGHZ 40, 206 und Urteil vom 25. März 1968 III ZR 123/65), sei es durch das gesetzliche Gebot eines angemessenen Preises im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674) oder das Gebot der angemessenen Bedingungen in §§ 54, 56 des II. WoBauG (dazu neuerdings § 54 a in der Fassung des WoBauÄndG 1965 vom 24. August 1965, BGBl. I 945).
  • BGH, 17.03.1954 - II ZR 248/53

    Offenbarungspflichten bei Bestehen oder bei Gründung eines engeren persönlichen

    Auszug aus BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66
    Der II. Zivilsenat hat bei Vertragsverhandlungen grundsätzlich die Verpflichtung anerkannt, den Partner über Umstände aufzuklären, die zur Vereitelung des Vertragszwecks geeignet sind und daher für die Entschließung des Partners von wesentlicher Bedeutung sein können, vorausgesetzt, daß der Partner die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (Urteil vom 17. März 1954 - II ZR 248/53, LM BGB § 276 (Fb)).
  • BGH, 25.03.1968 - III ZR 123/65
    Auszug aus BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66
    Aber dieses Ziel wurde im allgemeinen dadurch erreicht, daß die Kosten des Veräußerers gesenkt wurden und dieser zur Weitergabe der Kostensenkung an den Erwerber angehalten wurde, sei es durch eine Kostendeckungsklausel im öffentlich-rechtlichen Kreditbewilligungsbescheid oder im privatrechtlichen Darlehensvertrag (oben a; über deren Verhältnis zueinander vgl. BGHZ 40, 206 und Urteil vom 25. März 1968 III ZR 123/65), sei es durch das gesetzliche Gebot eines angemessenen Preises im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674) oder das Gebot der angemessenen Bedingungen in §§ 54, 56 des II. WoBauG (dazu neuerdings § 54 a in der Fassung des WoBauÄndG 1965 vom 24. August 1965, BGBl. I 945).
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen (vgl. z. B. BGH Urteil vom 14. November 1969 - V ZR 124/66 - LM § 242 BGB Nr. 23 zum Kauf eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Eigenheimes).
  • BGH, 11.02.1972 - V ZR 153/69

    Erwerb eines Eigenheims - Übereignung eines Grundstücks - Anspruch auf

    Mit diesem Vortrag haben die Kläger schlüssig dargetan, daß ihnen schon im Jahre 1961 nach § 56 Abs. 1 II. WoBauG ein Anspruch gegen den Beklagten zustand (vgl. Senatsurteil vom 14. November 1969 - V ZR 124/66, WM 1970, 68, 69), mit ihnen einen Veräußerungsvertrag über das Kaufeigenheim zu angemessenen Bedingungen abzuschließen.
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