Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5120
BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17 (https://dejure.org/2018,5120)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2018 - 4 StR 506/17 (https://dejure.org/2018,5120)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 4 StR 506/17 (https://dejure.org/2018,5120)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,5120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 49 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 316a Abs. 1 StGB; § 53 AufenthG
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehres: objektive und subjektive Anforderungen); Konkurrenzen (Körperverletzung und Raub); besondere gesetzliche Milderungsgründe (keine ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Ausnutzung der spezifischen Bedingungen des Straßenverkehrs beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Tatbestandsmäßiger Angriff gegen das Tatopfer als Kraftfahrzeugführer unter Ausnutzung der spezifischen Bedingungen des Straßenverkehrs

  • rewis.io

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer: Ausnutzung der spezifischen Bedingungen des Straßenverkehrs; Ausnutzungsbewusstsein des Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Tatbestandsmäßiger Angriff gegen das Tatopfer als Kraftfahrzeugführer unter Ausnutzung der spezifischen Bedingungen des Straßenverkehrs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer: Taxifahrer(über)fall

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Ausländerrechtliche Folgen der Tat - keine Strafmilderung

  • beck-blog (Auszüge)

    Ausländerrechtliche Folgen eines Strafurteils sind kein Strafmilderungsgrund

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 469
  • NZV 2018, 336
  • StV 2018, 433 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 299/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (opferbezogenes Tatbestandsmerkmal "unter

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17
    So liegt es nach den getroffenen Feststellungen hier (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 171 f.; Urteile vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, NStZ-RR 2006, 185; vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16, VRR 2017, Nr. 7, 17 mit Anm. Burhoff).

    In objektiver Hinsicht ist dies der Fall, wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt des Angriffs in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, dass er gerade deswegen leichter zum Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, aaO, 172; vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, BGHSt 52, 44, 46).

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass er eine solche Erleichterung seines Angriffs zur ursächlichen Bedingung seines Handelns macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, aaO, 172; vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, aaO, 46; Urteil vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, aaO, 608 f.).

    Bei einem solchen nicht verkehrsbedingten Halt müssen daher neben der Tatsache, dass der Motor des Kraftfahrzeugs noch läuft, weitere verkehrsspezifische Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das Tatopfer als Kraftfahrzeugführer beim Verüben des Angriffs noch in einer Weise mit der Beherrschung des Kraftfahrzeugs oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt war, dass es gerade deshalb leichter Opfer des räuberischen Angriffs wurde und der Täter dies für seine Tat ausnutzte (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, aaO, 173 f.).

  • BGH, 04.12.2003 - 4 StR 498/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung nach der neuen

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17
    Als das Taxi nach dem Halt erneut ins Rollen geriet, war die Zeugin Bl. ohnehin mit der Bedienung des Fahrzeugs befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 498/03, BeckRS 2004, 00465; Urteil vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, NStZ 2016, 607, 608).

    Diese Voraussetzungen liegen insbesondere vor, wenn der Fahrer das Automatikgetriebe auf Dauerbetrieb belässt und mit dem Fuß auf der Bremse bleibt, um das Weiterrollen des Fahrzeugs zu verhindern (BGH, Beschluss vom 27. November 2003 - 4 StR 338/03, BGHR StGB § 316a Abs. 1 Straßenverkehr 17), oder wenn sich das Fahrzeug nach dem Anhalten mit laufendem Motor während der heftigen Gegenwehr seines angegriffenen Führers plötzlich in Bewegung setzt (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 498/03, aaO).

    Auch die hierin liegenden "besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs' hat der Angeklagte für seine Tat ausgenutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 498/03, aaO).

  • BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Verüben eines Angriffs auf einen

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17
    In objektiver Hinsicht ist dies der Fall, wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt des Angriffs in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, dass er gerade deswegen leichter zum Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, aaO, 172; vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, BGHSt 52, 44, 46).

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass er eine solche Erleichterung seines Angriffs zur ursächlichen Bedingung seines Handelns macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, aaO, 172; vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, aaO, 46; Urteil vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, aaO, 608 f.).

  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17
    Als das Taxi nach dem Halt erneut ins Rollen geriet, war die Zeugin Bl. ohnehin mit der Bedienung des Fahrzeugs befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 498/03, BeckRS 2004, 00465; Urteil vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, NStZ 2016, 607, 608).

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass er eine solche Erleichterung seines Angriffs zur ursächlichen Bedingung seines Handelns macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, aaO, 172; vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, aaO, 46; Urteil vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, aaO, 608 f.).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 277/98

    Voraussetzungen des schweren Raubes

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17
    Auch wenn die Körperverletzung Mittel der Gewaltanwendung ist, wird sie nicht vom Tatbestand des (schweren) Raubes umfasst, da nicht jede Gewalt im Sinne des § 249 StGB zugleich den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt (BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 277/98, NStZ-RR 1999, 173).

    Die verletzungsverursachenden Handlungen des Angeklagten gingen über das Mindestmaß an Gewalt hinaus, das bereits den Tatbestand des Raubes begründet (BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 277/98, aaO, 174).

  • BGH, 25.03.2004 - 4 StR 64/04

    Schwerer Raub (Verwendung einer Waffe: objektive Gefährlichkeit, ungeladene

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17
    Die erhöhte Strafandrohung beim Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs nach § 250 Abs. 2 StGB rechtfertigt sich aus der Gefahr der Realisierung der objektiven Gefährlichkeit im Falle einer Eskalation (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2004 - 4 StR 64/04, juris Rn. 3).
  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit des

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17
    Befindet sich das Fahrzeug beim Verüben des Angriffs in Bewegung, liegt diese Voraussetzung regelmäßig vor, weil dem Führer eines sich fortbewegenden Kraftfahrzeugs die Gegenwehr gegen den Angriff infolge der Beanspruchung durch das Lenken des Fahrzeugs wegen der damit verbundenen Konzentration auf die Verkehrslage und die Fahrzeugbedienung erschwert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 244/12, NStZ 2013, 43; Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 607/14, NStZ 2015, 653, 654 m. krit. Anm. Sowada, StV 2016, 292, 294).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17
    Dies begegnet - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349) - durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil die Strafkammer keine auf die Umstände des Einzelfalls bezogene Begründung gegeben hat:.
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17
    So liegt es nach den getroffenen Feststellungen hier (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 171 f.; Urteile vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, NStZ-RR 2006, 185; vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16, VRR 2017, Nr. 7, 17 mit Anm. Burhoff).
  • BGH, 26.10.2017 - 4 StR 259/17

    Strafzumessung (Strafmildernde Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Folgen);

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17
    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung ist nur gerechtfertigt, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, NStZ-RR 2018, 41 (Ls); vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298; vom 27. November 1998 - 3 StR 436/98, NStZ 1999, 240; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77).
  • BGH, 23.02.2006 - 4 StR 444/05

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (taugliches Tatobjekt bzw. Tatopfer;

  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14

    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung

  • BGH, 22.08.2012 - 4 StR 244/12

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Beifahrer als tauglicher Opfer; Merkmal des

  • BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11

    Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum;

  • BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01

    Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe;

  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17

    Totschlag (Konkurrenzverhältnis zu Körperverletzungsdelikten: Gesetzeskonkurrenz

  • BGH, 27.11.2003 - 4 StR 338/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (geänderte Rechtsprechung; Ausnutzung der

  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96

    Ausländer - Strafrahmen - Ausweisung

  • BGH, 12.01.2016 - 5 StR 502/15

    Strafverfahren: Ausländerrechtliche Folgen als Strafzumessungsgründe

  • BGH, 31.08.2007 - 2 StR 304/07

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen; Ausweisung)

  • BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98

    Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 435/23

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

    Umstände, aufgrund deren der Geschädigte gleichwohl noch taugliches Tatopfer des § 316a StGB und durch die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs in seiner Abwehr eingeschränkt gewesen sein könnte (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 506/17, NStZ 2018, 469, 470), namentlich das Weiterlaufen des Motors, hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21

    Revisionsbegründung (Begründungsanforderungen); Computerbetrug (mehrere

    Die Angeklagten nutzten auch die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs aus, indem sie sich - bewusst - zunutze machten, dass der Nebenklägerin, die nach den Feststellungen ihr Fahrzeug unmittelbar vor der Kollision zum Abbiegen verlangsamt hatte, die Gegenwehr gegen den Angriff infolge der Beanspruchung durch das Lenken des Fahrzeugs wegen der damit verbundenen Konzentration auf die Verkehrslage und die Fahrzeugbedienung erschwert war (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 506/17, NStZ 2018, 469, 470 mwN).
  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 495/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen bei Diagnose einer

    a) Die Bemessung der Einzelstrafen begegnet - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; Beschlüsse vom 15. Februar 2018 - 4 StR 506/17; vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349) - durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 01.12.2021 - 6 StR 284/21

    Revision gegen die Strafzumessung wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Die Bemessung der Einzelstrafen begegnet - eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; Beschlüsse vom 15. Februar 2018 - 4 StR 506/17; vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349) - keinen rechtlichen Bedenken.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht