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   BGH, 16.03.2015 - NotZ(Brfg) 11/14   

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https://dejure.org/2015,9322
BGH, 16.03.2015 - NotZ(Brfg) 11/14 (https://dejure.org/2015,9322)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2015 - NotZ(Brfg) 11/14 (https://dejure.org/2015,9322)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2015 - NotZ(Brfg) 11/14 (https://dejure.org/2015,9322)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 1 S 2 BNotO, § 111 BNotO, § 111b Abs 1 BNotO, § 152 VwGO
    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Beschwerde zum Bundesgerichtshof wegen Nichtanordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen eine vorläufige Amtsenthebung

  • IWW

    § 111d Satz 1 BNotO, § ... 54 Abs. 1 Satz 2 BNotO, § 80 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 Satz 1 VwGO, § 54 Abs. 1 Satz 2, § 111b Abs. 1, § 111c Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO, § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNotO, § 50 BNotO

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 111, 111b Abs. 1; VwGO § 152
    Keine Beschwerde zum BGH gegen in verwaltungsrechtlicher Notarsache ergehende Beschlüsse des OLG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung der Beschwerde zum Bundesgerichtshof gegen in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergehende Beschlüsse des Oberlandesgerichts im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • rewis.io

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Beschwerde zum Bundesgerichtshof wegen Nichtanordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen eine vorläufige Amtsenthebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 111; BNotO § 111b Abs. 1; VwGO § 152
    Eröffnung der Beschwerde zum Bundesgerichtshof gegen in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergehende Beschlüsse des Oberlandesgerichts im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweiliger Rechtsschutz in verwaltungsrechtlichen Notarsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2015, 557
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.2010 - NotZ 5/10

    Notarbestellungsverfahren: Beschwerde zum BGH gegen einen Beschluss des

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotZ(Brfg) 11/14
    Gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergehen, ist die Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht eröffnet (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 8. Juli 2010, NotZ 5/10, BGHZ 186, 164).

    Hierbei handelt es sich um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem, wie dem Kläger bereits mit Verfügung vom 7. November 2014 mitgeteilt worden ist, ein Rechtsmittel an den Bundesgerichtshof nicht statthaft ist (Senatsbeschluss vom 8. Juli 2010 - NotZ 5/10, BGHZ 186, 164 Rn. 7 mwN), weshalb auch die Beschwerden des Klägers unzulässig sind.

  • OLG Celle, 24.10.2019 - Not 14/19

    Begriff der anwaltlichen Tätigkeit "in nicht unerheblichem Umfang" im Sinne von §

    Die Entscheidung ist gemäß § 111b Abs. 1 S. 2 BNotO, § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2015 - NotZ (Brfg) 11/14, juris Rn. 1; Beschluss vom 8. Juli 2010 - NotZ 5/10, juris).
  • BGH, 30.08.2022 - NotZ 2/22

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts

    Eine Beschwerde gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts ist - wie der Senat bereits entschieden hat (BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2010 - NotZ 5/10, BGHZ 186, 164 Rn. 4 ff.; vom 16. März 2015 - NotZ(Brfg) 11/14, DNotZ 2015, 557 Rn. 1) - nicht statthaft.
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