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   BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12   

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https://dejure.org/2013,12112
BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12 (https://dejure.org/2013,12112)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2013 - 1 StR 633/12 (https://dejure.org/2013,12112)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12 (https://dejure.org/2013,12112)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 356a Abs. 2 StPO; § 44 StPO; § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG
    Anhörungsrüge (Einlegungsfrist); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von Verteidigerverschulden: analoge Anwendung der Vorschriften des BVerfGG); Gegenvorstellung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 StPO, § 45 StPO, § 356a StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Verschulden des Verteidigers bei Unterschreiben und Absendenlassen eines von der Kanzleikraft nicht seinem Diktat entsprechend geschriebenen Schriftsatzes

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Verschulden des Verteidigers bei Unterschreiben und Absendenlassen eines von der Kanzleikraft nicht seinem Diktat entsprechend geschriebenen Schriftsatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Verschulden des Verteidigers bei Unterschreiben und Absendenlassen eines von der Kanzleikraft nicht seinem Diktat entsprechend geschriebenen Schriftsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anhörungsrüge: Der Blick des BGH in die juristische Kristallkugel?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 89
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04

    Anhörungsrüge (Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12
    Es fehlt an der erforderlichen Mitteilung des Zeitpunkts der Kenntniserlangung durch den Verurteilten von der Verletzung des rechtlichen Gehörs, die innerhalb der Wochenfrist zu erfolgen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR StPO § 356a Frist 1).

    Angesichts des Verfahrensgangs ergibt sich auch nicht ohne weiteres aus dem Akteninhalt, dass die Anhörungsrüge rechtzeitig erhoben wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2012 - 3 StR 236/12, sowie vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR aaO).

  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12
    Die Anhörungsrüge stellt sich als Vorstufe der Verfassungsbeschwerde gegen die Revisionsentscheidung auf fachgerichtlicher Ebene dar, so dass wie bei der Verfassungsbeschwerde die Zurechnung eines Verschuldens des (der) Verteidiger(s) entsprechend § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08).
  • BGH, 14.03.2013 - 2 StR 534/12

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit (Verfristung bei Entscheidung im

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12
    Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen bei (behaupteter) Verletzung (des Rechtsgedankens) von Art. 101 GG, also eines Verfahrensgrundrechts, anstelle der insoweit nicht einschlägigen Gehörsrüge (BGH, Beschluss vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12 mwN) eine Gegenvorstellung ausnahmsweise doch Grundlage der Abänderung einer rechtskräftigen Entscheidung sein könnte (vgl. Radtke aaO Rn. 10 mwN), kann hier offen bleiben.
  • BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10

    Unzulässige Anhörungsrüge (Zurechnung eines Verschuldens des Verteidigers)

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12
    Die Anhörungsrüge stellt sich als Vorstufe der Verfassungsbeschwerde gegen die Revisionsentscheidung auf fachgerichtlicher Ebene dar, so dass wie bei der Verfassungsbeschwerde die Zurechnung eines Verschuldens des (der) Verteidiger(s) entsprechend § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08).
  • BGH, 29.11.2012 - 3 StR 236/12

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12
    Angesichts des Verfahrensgangs ergibt sich auch nicht ohne weiteres aus dem Akteninhalt, dass die Anhörungsrüge rechtzeitig erhoben wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2012 - 3 StR 236/12, sowie vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR aaO).
  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 382/10

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12
    Die Kostenentscheidung hinsichtlich der Anhörungsrüge folgt aus einer entsprechenden Anwendung von § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 382/10 mwN).
  • BGH, 22.04.1988 - 2 StR 653/87

    Mangelnde Begründung eines Wiedereinsetzungsverlangens

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12
    Es fehlt schon an dem Vortrag eines Sachverhalts, der ein Verschulden des Verurteilten an der Fristversäumnis ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 653/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 5).
  • BayObLG, 26.02.2024 - 203 StRR 511/23

    Fristversäumnis, Anhörungsrüge, Fristversäumung, Kenntniserlangung, Schriftsätze,

    Ein entsprechender Vortrag im weiteren Verlauf des Verfahrens reicht nicht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 8).

    Wird die Frist unverschuldet versäumt, ist eine Wiedereinsetzung grundsätzlich möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2021 - 6 StR 238/20 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12 -, juris).

    Der Angeklagte muss sich das Verschulden seines Verteidigers an der Fristversäumung zurechnen lassen (st. Rspr., vgl. BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 -, juris; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 -, juris; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 356a Rn. 11; Temming in: Gercke/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 7. Auflage 2023, § 356a StPO Rn. 4).

  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 238/20

    Ablehnungsgesuch bei Entscheidung über Revision im Beschlusswege; Anhörungsrüge

    An die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens sind im Interesse der Rechtssicherheit bei § 356a StPO hohe Anforderungen zu stellen; ein Anwaltsverschulden ist dem Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12, NStZ-RR 2014, 89 mwN).
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