Rechtsprechung
BGH, 18.02.2016 - 2 StR 251/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 73a StGB, § 73 Abs. 1 Satz 1, § 73b StGB
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Verwechslung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unzulässigkeit der Zurechnung des gesamten durch den Verkauf an die Endabnehmer erzielten Erlöses als "aus ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Verwechslung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unzulässigkeit der Zurechnung des gesamten durch den Verkauf an die Endabnehmer erzielten Erlöses als "aus ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.10.2015 - 2 StR 4/15
Bonner Fall "Mord ohne Leiche": Urteil auf Revision des Angeklagten aufgehoben
Auszug aus BGH, 18.02.2016 - 2 StR 251/14
Die Beweiswürdigung erweist sich daher als rechtsfehlerhaft (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15). - BGH, 27.06.2001 - 5 StR 181/01
Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt …
Auszug aus BGH, 18.02.2016 - 2 StR 251/14
Die Schätzung des Erlangten gemäß § 73b StGB erfordert stets eine hinreichend sichere Schätzgrundlage (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2001 - 5 StR 181/01, NStZ-RR 2001, 327, 328). - BGH, 20.04.1989 - 4 StR 73/89
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Schätzung …
Auszug aus BGH, 18.02.2016 - 2 StR 251/14
Das Tatgericht muss aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme von der Richtigkeit der seiner Schätzung zugrunde liegenden Annahmen überzeugt sein (BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89, NStZ 1989, 361).
- OLG Hamm, 11.09.2018 - 1 VAs 52/18
Rechtsschutz gegen Auslandsvollstreckung nach Vollstreckungsbeginn
Dieses Urteil ist mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2016 - 2 StR 251/14 - unter Verwerfung der Revision des Angeklagten im Übrigen hinsichtlich der mit sechs Jahren und sechs Monaten abgeurteilten Tat, im Gesamtstrafenausspruch sowie im Ausspruch über den Verfall von Wertersatz mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben worden.