Rechtsprechung
BGH, 18.03.2004 - 3 StR 468/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 29a BtMG; § 46 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln; Strafzumessung - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Tateinheit zwischen einer Tat in Form des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und dem unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln; Strafbarkeit wegen Besitz von Betäubungsmitteln bei Bestimmung eines Teils der Erwerbsmenge zum Eigenkonsum
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Konkurrenz zwischen Erwerb, Besitz und Handeltreiben - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 02.10.2013 - 1 StR 75/13
Revision gegen die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; …
Bei geringen Mengen tritt der Besitz als Auffangtatbestand hinter dem Erwerb zurück (BGH…, Beschluss vom 6. Juli 1987 - 3 StR 115/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; vom 18. März 2004 - 3 StR 468/03, StraFo 2004, 252). - BGH, 14.07.2005 - 3 StR 238/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von …
- BGH, 17.07.2013 - 2 StR 259/13
Täterschaftliches Handeltreiben (Gewinnstreben bei unterschiedlichen Lieferungen)
Erfolgt aber der Erwerb von Betäubungsmitteln mit offensichtlich unterschiedlicher Zweckbestimmung, richtet sich seine rechtliche Einordnung nach den jeweiligen Einzelmengen (BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 2 StR 30/11; Beschluss vom 18. März 2004 - 3 StR 468/03, StraFo 2004, 252). - BGH, 08.04.2020 - 3 StR 535/19
Verhältnis von Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln
Der seitens des Landgerichts insoweit angenommene Auffangtatbestand des Besitzes wird von demjenigen des Erwerbs verdrängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2004 - 3 StR 468/03, StraFo 2004, 252;… vom 31. Mai 2006 - 1 StR 202/06, juris Rn. 3;… Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 1238 mwN). - BGH, 16.03.2011 - 2 StR 30/11
Unerlaubter Besitz und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht …
Erfolgt wie vorliegend der Erwerb der Betäubungsmittel mit unterschiedlicher Zweckbestimmung, richtet sich seine rechtliche Einordnung nach den jeweiligen Einzelmengen (BGH StV 2002, 255; vgl. BGH StV 2010, 131; StraFo 2004, 252).