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   BGH, 18.07.2018 - 5 StR 72/18   

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https://dejure.org/2018,23489
BGH, 18.07.2018 - 5 StR 72/18 (https://dejure.org/2018,23489)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2018 - 5 StR 72/18 (https://dejure.org/2018,23489)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - 5 StR 72/18 (https://dejure.org/2018,23489)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 344 StPO
    Gewichtung der Anlasstat bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeitsschwelle; Verbrechen; äußeres Erscheinungsbild; Wahrnehmung als lediglich harmlos oder belästigend; geringfügige Beeinträchtigung des Tatopfers); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 63 Satz 1 StGB, § 63 StGB, § 64 StGB, § 67b StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer Psychose; Bewertung der Anlasstaten hinsichtlich Gefährlichkeitsprognose

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefahr der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten; Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63 S. 1
    Anordnung der Unterbringung eines Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer Psychose; Bewertung der Anlasstaten hinsichtlich Gefährlichkeitsprognose

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 303
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.2008 - 3 StR 450/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit);

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 72/18
    Dabei hat die Strafkammer nicht erkennbar berücksichtigt, dass sich die Erheblichkeit bereits ohne weiteres aus dem Deliktstypus der Anlasstat ergeben kann und die Erheblichkeitsschwelle deshalb bei - hier vorliegender - Verwirklichung eines Verbrechenstatbestandes regelmäßig überschritten ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2008 - 3 StR 450/08, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 30 mwN).

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass auch Verbrechen in besonders gelagerten Ausnahmefällen trotz ihres Deliktscharakters die in § 63 Satz 1 StGB vorausgesetzte Erheblichkeitsschwelle unter Umständen nicht erreichen; dies gilt etwa dann, wenn sie aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes von der Allgemeinheit als eher harmlos oder als nur belästigend wahrgenommen werden und überdies nur zu geringfügigen Beeinträchtigungen des Tatopfers geführt haben (vgl. für den Fall einer versuchten räuberischen Erpressung BGH, Urteil vom 27. November 2008 aaO; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303).

  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 249/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 72/18
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 249/17 mwN).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 223/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (mangelhaft begründete

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 72/18
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass auch Verbrechen in besonders gelagerten Ausnahmefällen trotz ihres Deliktscharakters die in § 63 Satz 1 StGB vorausgesetzte Erheblichkeitsschwelle unter Umständen nicht erreichen; dies gilt etwa dann, wenn sie aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes von der Allgemeinheit als eher harmlos oder als nur belästigend wahrgenommen werden und überdies nur zu geringfügigen Beeinträchtigungen des Tatopfers geführt haben (vgl. für den Fall einer versuchten räuberischen Erpressung BGH, Urteil vom 27. November 2008 aaO; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303).
  • BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Aussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 72/18
    In diesem Fall läge es nahe, die Vollstreckung der Unterbringung gemäß § 67b StGB zur Bewährung auszusetzen (vgl. BGH, Urteile vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105, 106).
  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung der Beschuldigten in einem

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 72/18
    In diesem Fall läge es nahe, die Vollstreckung der Unterbringung gemäß § 67b StGB zur Bewährung auszusetzen (vgl. BGH, Urteile vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105, 106).
  • BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94

    Revision - Unwirksamkeit der Revision - Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 72/18
    Im Blick auf den untrennbaren Zusammenhang zwischen der Aussetzungsentscheidung und dem angestrebten Maßregelausspruch ist die Rechtsmittelbeschränkung insoweit unwirksam (vgl. zu § 64 StGB: BGH, Beschluss vom 27. April 1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; KKStPO/Gericke, 7. Aufl., § 344 Rn. 12).
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