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   BGH, 18.10.2016 - I ZR 166/15   

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https://dejure.org/2016,43160
BGH, 18.10.2016 - I ZR 166/15 (https://dejure.org/2016,43160)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2016 - I ZR 166/15 (https://dejure.org/2016,43160)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - I ZR 166/15 (https://dejure.org/2016,43160)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Art. ... 267 Abs. 3 AEUV, Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 89/104/EWG, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, Richtlinie 89/104/EWG, Art. 5 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 89/104/EWG, § 14 Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Europarechtliche Anerkennbarkeit eines Vorbenutzungsrechts des Markenverletzers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Europarechtliche Anerkennbarkeit eines Vorbenutzungsrechts des Markenverletzers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.02.2014 - C-65/12

    Leidseplein Beheer und de Vries - Vorabentscheidungsersuchen - Marken -

    Auszug aus BGH, 18.10.2016 - I ZR 166/15
    Die Beschwerde führt zur Begründung ihrer Ansicht aus, es sei insbesondere vor dem Hintergrund der Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache "De Vries/Red Bull" (Urteil vom 6. Februar 2014 - C-65/12, GRUR 2014, 280) die Frage klärungsbedürftig, ob im Rahmen des im Streitfall maßgeblichen Tatbestands der Verwechslungsgefahr gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ein Vorbenutzungsrecht des Markenverletzers anerkannt werden könne.

    Gegenstand der Entscheidung ist vielmehr allein die Auslegung des Merkmals "rechtfertigender Grund" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie und damit die im Streitfall nicht relevante Frage des Schutzumfangs einer bekannten Marke gemäß Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie (EuGH, GRUR 2014, 280 Rn. 27 ff.).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 18.10.2016 - I ZR 166/15
    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - C. I. L. F. I. T.).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BGH, 18.10.2016 - I ZR 166/15
    Es entspricht vielmehr soweit ersichtlich - der einhelligen Auffassung, dass im Rahmen der Prüfung der Verwechslungsgefahr gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kein Vorbenutzungsrecht anerkannt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2002 - I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 546 = WRP 2002, 537 - BANK 24; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 14 Rn. 28).
  • OLG Köln, 27.01.2017 - 6 U 73/16
    Der Bundesgerichtshof hat die gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (I ZR 166/15) mit Beschluss vom 18.10.2016 zurückgewiesen.

    Die Nichtzulassungsbeschwerde hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 18.10.2016 (I ZR 166/15) zurückgewiesen.

  • LG Köln, 29.03.2016 - 33 O 206/15
    Gegen diese Entscheidung hat die Beklagte Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt ( I ZR 166/15), über die bislang noch nicht entschieden worden ist.

    Sie beantragt, die Aussetzung des Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihren Antrag auf Löschung der Klagemarke DE #####, hilfsweise bis zur rechtskräftigen Entscheidung des BGH im Verfahren I ZR 166/15.

  • BPatG, 09.07.2020 - 30 W (pat) 27/18
    Der Bundesgerichtshof hat die gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 18. Oktober 2016 (Az.: I ZR 166/15, juris) zurückgewiesen.
  • LG Düsseldorf, 30.08.2017 - 2a O 129/16
    Jedoch entspricht es der einhelligen Auffassung, dass im Rahmen der Prüfung der Verwechslungsgefahr gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kein Vorbenutzungsrecht anerkannt werden kann (BGH, Beschl. v. 18.10.2016 - J ZR 166/15, Rz. 6, BeckRS 2016, 20314).
  • BPatG, 08.12.2020 - 30 W (pat) 27/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Bildmarke (Herz mit gefiederten

    Der Bundesgerichtshof hat die gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 18. Oktober 2016 (Az.: I ZR 166/15, juris) zurückgewiesen.
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