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   BGH, 18.12.2008 - IX ZB 114/08   

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https://dejure.org/2008,8802
BGH, 18.12.2008 - IX ZB 114/08 (https://dejure.org/2008,8802)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2008 - IX ZB 114/08 (https://dejure.org/2008,8802)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - IX ZB 114/08 (https://dejure.org/2008,8802)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Willkürlichkeit der richterlichen Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 7; ; InsO § 21 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Zulassungsbeschwerde betreffend Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren mangels willkürlicher Rechtsanwendung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - IX ZB 114/08
    Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14 ; 96, 189, 203 ; WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f) .
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - IX ZB 114/08
    Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14 ; 96, 189, 203 ; WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f) .
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - IX ZB 114/08
    Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14 ; 96, 189, 203 ; WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f) .
  • BVerfG, 29.02.2008 - 1 BvR 371/07

    Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs (Begriff des Verschweigens

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - IX ZB 114/08
    Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14 ; 96, 189, 203 ; WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f) .
  • BGH, 20.03.1986 - III ZR 55/85

    Konkursantrag - Rechtsschutzinteresse - Forderungshöhe

    Auszug aus BGH, 18.12.2008 - IX ZB 114/08
    Die Entscheidung ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. BGH, Beschl. v. 20. März 1986 - III ZR 55/85, WM 1986, 652).
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