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   BGH, 19.10.2017 - IX ZB 17/17   

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https://dejure.org/2017,42693
BGH, 19.10.2017 - IX ZB 17/17 (https://dejure.org/2017,42693)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2017 - IX ZB 17/17 (https://dejure.org/2017,42693)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - IX ZB 17/17 (https://dejure.org/2017,42693)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 36 InsO

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes im Fall einer Verurteilung zur Auskunft

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung wegen Nichterreichens der Mindestbeschwer: Streitwertbemessung bei Auskunftsersuchen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes im Fall einer Verurteilung zur Auskunft

  • rechtsportal.de

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes im Fall einer Verurteilung zur Auskunft

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung wegen Nichterreichens der Mindestbeschwer: Streitwertbemessung bei Auskunftsersuchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.10.2015 - IX ZR 170/14

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegung

    Auszug aus BGH, 19.10.2017 - IX ZB 17/17
    Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen lässt, müssen daher besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen der Partei entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300 f; vom 15. Oktober 2015 - IX ZR 170/14, nv Rn. 3).

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, NZI 2011, 540 Rn. 13; vom 15. Oktober 2015, aaO).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 19.10.2017 - IX ZB 17/17
    Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen lässt, müssen daher besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen der Partei entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300 f; vom 15. Oktober 2015 - IX ZR 170/14, nv Rn. 3).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

    Auszug aus BGH, 19.10.2017 - IX ZB 17/17
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, NZI 2011, 540 Rn. 13; vom 15. Oktober 2015, aaO).
  • BGH, 08.03.2017 - IV ZB 18/16

    Berufungsverfahren: Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der

    Auszug aus BGH, 19.10.2017 - IX ZB 17/17
    Im Wesentlichen kommt es darauf an, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob der Beklagte ein schutzwürdiges Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 96/15, nv Rn. 5; vom 8. März 2017 - IV ZB 18/16, ZEV 2017, 278 Rn. 6).
  • BGH, 28.01.2016 - III ZB 96/15

    Verwerfung einer Berufung wegen Nichterreichung der erforderlichen Wertgrenze im

    Auszug aus BGH, 19.10.2017 - IX ZB 17/17
    Im Wesentlichen kommt es darauf an, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob der Beklagte ein schutzwürdiges Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 96/15, nv Rn. 5; vom 8. März 2017 - IV ZB 18/16, ZEV 2017, 278 Rn. 6).
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