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   BGH, 20.03.1951 - 1 StR 41/51   

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https://dejure.org/1951,2577
BGH, 20.03.1951 - 1 StR 41/51 (https://dejure.org/1951,2577)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1951 - 1 StR 41/51 (https://dejure.org/1951,2577)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1951 - 1 StR 41/51 (https://dejure.org/1951,2577)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 29.10.1934 - 3 D 859/34

    Ist in der Hauptverhandlung ein Gerichtsbeschluß über die Vereidigung oder

    Auszug aus BGH, 20.03.1951 - 1 StR 41/51
    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Landgericht unter diesen Umständen entsprechend §§ 251 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit §§ 59 ff StPO hätte einen Beschluss darüber fassen Bussen, ob die Vereidigung des Zeugen nachgeholt werden solle, oder ob es entsprechend § 238 Abs. 2 StPO einer solchen Beschlussfassung nicht bedurft hat (vgl. die für §§ 66 b Abs. 1, § 61 Nr. 4 StPO i.d.F. vom 24.11.1933 einschlägige Entscheidung in RGSt 68, 378).
  • RG, 11.03.1937 - 3 D 109/37

    1. Ein Beamter empfängt eine Sache nicht nur dann in amtlicher Eigenschaft, wenn

    Auszug aus BGH, 20.03.1951 - 1 StR 41/51
    Es genügt, dass der Angeklagte den Geldzahlern ausdrücklich oder stillschweigend zu erkennen gegeben hat, zur amtlichen Entgegennahme von Geldern befugt zu sein (vgl. u.a. RGSt 71, 106).
  • RG, 26.09.1933 - I 36/33

    Welchen Einfluß hat die Verwendung eines Beamten in einem gewerblichen Betrieb

    Auszug aus BGH, 20.03.1951 - 1 StR 41/51
    Wenn ihm auch keine Beamteneigenschaft im staatsrechtlichen Sinne zukam, so war er doch als Angestellter einer staatlichen Behörde kraft seines Anstellungsaktes und seines Dienstauftrages zu Dienstverrichtungen berufen, die aus der Staatsgewalt abzuleiten sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. u.a. RGSt 67, 299).
  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51

    Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens trotz vollständig durchgeführter

    Bei geringfügigen Zuwendungen an einen Beamten oder Behördenangestellten ist allerdings anzuerkennen, dass die stillschweigende Duldung der vorgesetzten Dienstbehörde zum Ausschluss der Rechtswidrigkeit führen kann (vgl. RGSt 63, 367; BGH 1 StR 41/51 vom 20. März 1951).
  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 441/53

    Rechtsmittel

    Einer unmittelbaren Vermögenszuwendung bedurfte es daher nicht (BGH 1 StR 41/51 vom 20. März 1951, abgedruckt in L-M Nr. 1 zu § 332 StGB).
  • BGH, 03.03.1953 - 1 StR 732/52

    Rechtsmittel

    § 332 StGB setzt nicht voraus, dass der Zuwendende sein Vermögen zugunsten des Beamten mindert; vielmehr genügt es, dass dem Beamten aus dem Verhalten des zuwendenden Teils ein Vorteil zukommt oder zukommen soll (Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 1951 - 1 StR 41/51).
  • BGH, 31.10.1961 - 5 StR 450/61

    Rechtsmittel

    Es genügt, daß dem Beamten aus dem Verhalten des Bestechers ein Vorteil zukommt oder zukommen soll (BGH 1 StR 41/51 vom 20. März 1951).
  • BGH, 28.10.1958 - 1 StR 396/58

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer ist auch zutreffend davon ausgegangen, daß es schon eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 332 StGB war, wenn der Angeklagte infolge seiner durch die Zuwendungen geschaffenen starken persönlichen Bindung an die genannte Firma deren Angebote nicht mehr unbefangen bearbeiten konnte (vgl. RGSt 74, 251, 255; 77, 75, 78; BGHSt 3, 143, 146; BGH 1 StR 41/51 vom 20. März 1951).
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