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   BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15   

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https://dejure.org/2015,12682
BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15 (https://dejure.org/2015,12682)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2015 - 5 StR 91/15 (https://dejure.org/2015,12682)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 5 StR 91/15 (https://dejure.org/2015,12682)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 21e Abs. 3 GVG; Art. 101 Abs. 1 GG; § 338 Nr. 1b StPO
    Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; strenger Maßstab; Bestellung eines zeitweiligen Vertreters; ad hoc-Bestellung; bei Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans absehbar nicht hinreichende Vertretungsregelung; auf Dauer angelegte Erweiterung der Vertreterreihe; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21e Abs 3 GVG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Gesetzlicher Richter: "ad-hoc-Bestellung" eines Vertreters bei Erschöpfung der im Geschäftsverteilungsplan festgelegten kurzen Vertreterreihe

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Gesetzlicher Richter: "ad-hoc-Bestellung" eines Vertreters bei Erschöpfung der im Geschäftsverteilungsplan festgelegten kurzen Vertreterreihe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 338 Nr. 1b; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Nachweis einer Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der verhinderte Beisitzer - und sein "außerordentlicher" Vertreter

  • juve.de (Kurzinformation)

    "Justiz von weiteren Sparverpflichtungen entbinden”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 716
  • StV 2015, 751
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87

    Präklusion der Rüge ordnungswidriger Gerichtsbesetzung - Mitteilung der Besetzung

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15
    Zwar hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich anerkannt, dass die Bestellung eines "zeitweiligen Vertreters' mit der Vorschrift des § 21e Abs. 3 GVG vereinbar sein kann (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1977 - 5 StR 224/77, BGHSt 27, 209, 210; vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87, NStZ 1988, 36, 37; Urteil vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 426/90, StV 1993, 398).

    Allerdings soll § 21e GVG verhindern, dass für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden können; demgemäß kann eine "ad hoc-Bestellung' allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die anlassgebende Entwicklung bei Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans nicht voraussehbar gewesen ist (BGH, Beschluss vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87 aaO).

  • BGH, 19.12.1990 - 2 StR 426/90

    Rechtmäßigkeit der Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15
    Zwar hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich anerkannt, dass die Bestellung eines "zeitweiligen Vertreters' mit der Vorschrift des § 21e Abs. 3 GVG vereinbar sein kann (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1977 - 5 StR 224/77, BGHSt 27, 209, 210; vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87, NStZ 1988, 36, 37; Urteil vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 426/90, StV 1993, 398).

    Vielmehr hätte eine auf Dauer angelegte Erweiterung der Vertreterreihe nach abstrakten, verfassungsrechtlich durch Art. 101 Abs. 1 GG gebotenen Grundsätzen erfolgen müssen, wie sie etwa in Form einer "Ringvertretung' realisiert werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1990 - 2 StR 237/90, NStZ 1991, 195, 196; vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 426/90, StV 1993, 398).

  • BGH, 04.02.2015 - 2 StR 76/14

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung (Voraussetzungen: Recht auf den

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15
    Den strengen Maßstäben, die das Recht auf den gesetzlichen Richter - ungeachtet der aus Sicht des Senats heute unzureichenden Personalausstattung der großen Strafkammern (vgl. zur seinerzeitigen Überbesetzung BVerfG NJW 1995, 2703, 2705) - einfordert (BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 76/14), wird die Geschäftsverteilung des Landgerichts Hamburg für 2014 nicht gerecht.
  • BVerfG, 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Überbesetzung der Richterbank beim BFH

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15
    Den strengen Maßstäben, die das Recht auf den gesetzlichen Richter - ungeachtet der aus Sicht des Senats heute unzureichenden Personalausstattung der großen Strafkammern (vgl. zur seinerzeitigen Überbesetzung BVerfG NJW 1995, 2703, 2705) - einfordert (BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 76/14), wird die Geschäftsverteilung des Landgerichts Hamburg für 2014 nicht gerecht.
  • BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77

    Änderung der Besetzung der Spruchkörper im Laufe des Geschäftsjahres wegen einer

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15
    Zwar hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich anerkannt, dass die Bestellung eines "zeitweiligen Vertreters' mit der Vorschrift des § 21e Abs. 3 GVG vereinbar sein kann (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1977 - 5 StR 224/77, BGHSt 27, 209, 210; vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87, NStZ 1988, 36, 37; Urteil vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 426/90, StV 1993, 398).
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90

    Genügen der Anforderungen an den Umfang einer Vertreterkette durch eine im

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15
    Vielmehr hätte eine auf Dauer angelegte Erweiterung der Vertreterreihe nach abstrakten, verfassungsrechtlich durch Art. 101 Abs. 1 GG gebotenen Grundsätzen erfolgen müssen, wie sie etwa in Form einer "Ringvertretung' realisiert werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1990 - 2 StR 237/90, NStZ 1991, 195, 196; vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 426/90, StV 1993, 398).
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