Rechtsprechung
BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 21e Abs. 3 GVG; Art. 101 Abs. 1 GG; § 338 Nr. 1b StPO
Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; strenger Maßstab; Bestellung eines zeitweiligen Vertreters; ad hoc-Bestellung; bei Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans absehbar nicht hinreichende Vertretungsregelung; auf Dauer angelegte Erweiterung der Vertreterreihe; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21e Abs 3 GVG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
Gesetzlicher Richter: "ad-hoc-Bestellung" eines Vertreters bei Erschöpfung der im Geschäftsverteilungsplan festgelegten kurzen Vertreterreihe - Wolters Kluwer
Nachweis einer Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rewis.io
Gesetzlicher Richter: "ad-hoc-Bestellung" eines Vertreters bei Erschöpfung der im Geschäftsverteilungsplan festgelegten kurzen Vertreterreihe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 338 Nr. 1b; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
Nachweis einer Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der verhinderte Beisitzer - und sein "außerordentlicher" Vertreter
- juve.de (Kurzinformation)
"Justiz von weiteren Sparverpflichtungen entbinden”
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.09.2014 - 629 KLs 8/14
- BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 716
- StV 2015, 751
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
Präklusion der Rüge ordnungswidriger Gerichtsbesetzung - Mitteilung der Besetzung …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15
Zwar hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich anerkannt, dass die Bestellung eines "zeitweiligen Vertreters' mit der Vorschrift des § 21e Abs. 3 GVG vereinbar sein kann (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1977 - 5 StR 224/77, BGHSt 27, 209, 210; vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87, NStZ 1988, 36, 37; Urteil vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 426/90, StV 1993, 398).Allerdings soll § 21e GVG verhindern, dass für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden können; demgemäß kann eine "ad hoc-Bestellung' allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die anlassgebende Entwicklung bei Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans nicht voraussehbar gewesen ist (BGH, Beschluss vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87 aaO).
- BGH, 19.12.1990 - 2 StR 426/90
Rechtmäßigkeit der Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15
Zwar hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich anerkannt, dass die Bestellung eines "zeitweiligen Vertreters' mit der Vorschrift des § 21e Abs. 3 GVG vereinbar sein kann (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1977 - 5 StR 224/77, BGHSt 27, 209, 210; vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87, NStZ 1988, 36, 37; Urteil vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 426/90, StV 1993, 398).Vielmehr hätte eine auf Dauer angelegte Erweiterung der Vertreterreihe nach abstrakten, verfassungsrechtlich durch Art. 101 Abs. 1 GG gebotenen Grundsätzen erfolgen müssen, wie sie etwa in Form einer "Ringvertretung' realisiert werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1990 - 2 StR 237/90, NStZ 1991, 195, 196; vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 426/90, StV 1993, 398).
- BGH, 04.02.2015 - 2 StR 76/14
Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung (Voraussetzungen: Recht auf den …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15
Den strengen Maßstäben, die das Recht auf den gesetzlichen Richter - ungeachtet der aus Sicht des Senats heute unzureichenden Personalausstattung der großen Strafkammern (vgl. zur seinerzeitigen Überbesetzung BVerfG NJW 1995, 2703, 2705) - einfordert (BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 76/14), wird die Geschäftsverteilung des Landgerichts Hamburg für 2014 nicht gerecht.
- BVerfG, 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Überbesetzung der Richterbank beim BFH
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15
Den strengen Maßstäben, die das Recht auf den gesetzlichen Richter - ungeachtet der aus Sicht des Senats heute unzureichenden Personalausstattung der großen Strafkammern (vgl. zur seinerzeitigen Überbesetzung BVerfG NJW 1995, 2703, 2705) - einfordert (BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 76/14), wird die Geschäftsverteilung des Landgerichts Hamburg für 2014 nicht gerecht. - BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77
Änderung der Besetzung der Spruchkörper im Laufe des Geschäftsjahres wegen einer …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15
Zwar hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich anerkannt, dass die Bestellung eines "zeitweiligen Vertreters' mit der Vorschrift des § 21e Abs. 3 GVG vereinbar sein kann (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1977 - 5 StR 224/77, BGHSt 27, 209, 210; vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87, NStZ 1988, 36, 37; Urteil vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 426/90, StV 1993, 398). - BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90
Genügen der Anforderungen an den Umfang einer Vertreterkette durch eine im …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15
Vielmehr hätte eine auf Dauer angelegte Erweiterung der Vertreterreihe nach abstrakten, verfassungsrechtlich durch Art. 101 Abs. 1 GG gebotenen Grundsätzen erfolgen müssen, wie sie etwa in Form einer "Ringvertretung' realisiert werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1990 - 2 StR 237/90, NStZ 1991, 195, 196; vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 426/90, StV 1993, 398).