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   BGH, 20.08.2013 - 5 StR 352/13   

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https://dejure.org/2013,23997
BGH, 20.08.2013 - 5 StR 352/13 (https://dejure.org/2013,23997)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2013 - 5 StR 352/13 (https://dejure.org/2013,23997)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2013 - 5 StR 352/13 (https://dejure.org/2013,23997)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB
    Rechtsfehlerhafter Ausschluss der erheblich beeinträchtigten Schuldunfähigkeit (Bedeutung einer BAK von 2,7 als Beweisanzeichen für die Stärke der alkoholischen Beeinflussung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 250 StGB, § 255 StGB, § 261 StPO
    Verminderte Schuldfähigkeit bei einem besonders schweren Raub: Hohe Blutalkoholkonzentration als Indiz für verminderte Steuerungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Promillewert von über 2,0 als gewichtiges Beweiszeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit

  • rewis.io

    Verminderte Schuldfähigkeit bei einem besonders schweren Raub: Hohe Blutalkoholkonzentration als Indiz für verminderte Steuerungsfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Promillewert von über 2,0 als gewichtiges Beweiszeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verminderte Schuldfähigkeit beim Raub? Ja, wenn schon das Herstellen der Maske nicht klappt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 337
  • NStZ-RR 2016, 193
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 5 StR 352/13
    Eine Blutalkoholkonzentration von maximal 2, 7 ? legt die Annahme einer erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit nahe, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine Tat wie die vorliegende ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 0 ? in Betracht zu ziehen ist (vgl. mwN BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 69, 72 ff.; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 20 Rn. 21).
  • BGH, 30.07.1997 - 3 StR 144/97

    Volle Schuldfähigkeit des Angeklagten trotz geltend gemachter

    Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 5 StR 352/13
    Auch wenn es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, dass ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden muss, ist der festgestellte Wert ein gewichtiges Beweisanzeichen für die Stärke der alkoholischen Beeinflussung (BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 1997 - 3 StR 144/97, NStZ 1997, 592, vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107, und vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109).
  • BGH, 26.11.1997 - 2 StR 553/97

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei der Begehung von Straftaten in stark

    Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 5 StR 352/13
    Auch wenn es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, dass ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden muss, ist der festgestellte Wert ein gewichtiges Beweisanzeichen für die Stärke der alkoholischen Beeinflussung (BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 1997 - 3 StR 144/97, NStZ 1997, 592, vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107, und vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109).
  • BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (alkoholgewöhnter Angeklagter;

    Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 5 StR 352/13
    Auch wenn es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, dass ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden muss, ist der festgestellte Wert ein gewichtiges Beweisanzeichen für die Stärke der alkoholischen Beeinflussung (BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 1997 - 3 StR 144/97, NStZ 1997, 592, vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107, und vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109).
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 5 StR 352/13
    Eine Erstreckung der Aufhebung gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten P., bei dem eine ähnlich hohe Blutalkoholkonzentration festgestellt wurde, scheidet aus, da die Beurteilung der Schuldfähigkeit von individuellen Beweisanzeichen bei jedem einzelnen Beteiligten abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247, 252), gegen den Mitangeklagten hier zudem in Anwendung des § 31 JGG eine Einheitsjugendstrafe verhängt worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 3d A 895/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Veruntreuung anvertrauten

    Für einen akuten Rausch, bei dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine krankhafte seelische Störung (§ 20 Var. 1 StGB) vorliegen kann und eine erhebliche Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit ab einer Blutalkoholkonzentration von 2 Promille in Betracht zu ziehen ist - vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. August 2013 - 5 StR 352/13 -, juris Rn. 5 und vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14 -, juris Rn. 6 m.w.N. -, finden sich zum Zeitpunkt der einzelnen Taten ebenfalls keine Anhaltspunkte.
  • BGH, 25.09.2013 - 2 StR 56/13

    Strafrahmenmilderung wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit

    Diese Hinweise auf ein deutlich eingeschränktes Leistungsverhalten bei dem Angeklagten hätte die Kammer im Rahmen ihrer anzustellenden Gesamtwürdigung neben den von ihnen angeführten Gesichtspunkten ebenso berücksichtigen müssen wie den Umstand, dass der Plan des Angeklagten, mithilfe der Polizei in die Wohnung seiner Lebensgefährtin zu gelangen, schon angesichts der dieser mitgeteilten Vorgeschichte von vornherein zum Scheitern verurteilt war und insoweit womöglich auf einer alkoholbedingten Fehleinschätzung der Situation beruhen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 5 StR 352/13).
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