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   BGH, 20.09.1984 - VII ZB 4/84   

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https://dejure.org/1984,926
BGH, 20.09.1984 - VII ZB 4/84 (https://dejure.org/1984,926)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1984 - VII ZB 4/84 (https://dejure.org/1984,926)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1984 - VII ZB 4/84 (https://dejure.org/1984,926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert - Anträge eines Wohnungseigentümers oder des Verwalters in Wohnungseigentumssachen - Entscheidung des Amtsgerichts im Verfahren der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27; FGG § 28; FGG § 29; WEG § 45 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 913
  • MDR 1985, 398
  • WM 1984, 1583
  • Rpfleger 1985, 24
  • BauR 1985, 105
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.1952 - IV ZB 76/51

    Hausratsverordnung. Beschwerde

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - VII ZB 4/84
    Nach diesen Vorschriften ist die weitere Beschwerde nicht von besonderen Voraussetzungen abhängig; insbesondere wird nicht eine bestimmte Beschwerdesumme gefordert (vgl. BGHZ 5, 39, 46) [BGH 04.02.1952 - IV ZB 76/51].

    In den weitaus häufigeren Fällen, in denen schon der Wert der Beschwerde unter 200,- DM bleibt, führt die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde lediglich dazu, daß dieses Rechtsmittel ohne weiteres als unbegründet zurückzuweisen statt als unzulässig zu verwerfen ist (BGHZ 5, 39, 45) [BGH 04.02.1952 - IV ZB 76/51].

  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82

    Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - VII ZB 4/84
    Die Beurteilung des vorlegenden Gerichts, es könne über die sofortige weitere Beschwerde nicht ohne eine Stellungnahme zu der von ihm herausgestellten Rechtsfrage entscheiden, ist für den Senat, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Frage steht, bindend (vgl. BGHZ 87, 138, 140 [BGH 24.03.1983 - VII ZB 28/82] m.N.).
  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 21/82

    Aufnahme eines Kredits wegen Zahlungsverzugs bei einer Versicherung - Abstrakte

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - VII ZB 4/84
    Der vom Bundesgerichtshof in NJW 1984, 371 Nr. 14 entschiedene Fall ist mit dem vorliegenden schon deshalb nicht vergleichbar, weil es hier um zweckgebundene Lasten- und Kostenbeiträge geht.
  • BGH, 11.07.1991 - V ZB 24/90

    Erhebung von Zinsen auf rückständige Beiträge

    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1988, 54, 59) auf Schwierigkeiten hinweist, die sich aus den Anforderungen des - früher für Wohnungseigentumssachen zuständigen - VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (ZMR 1985, 103 = NJW 1985, 913, 914) an den Nachweis eines Verzugsschadens der Gemeinschaft bei Beitragsrückständen ergeben könnten, ist das allein eine Frage der Anwendung des § 286 BGB.
  • OLG Saarbrücken, 12.10.1987 - 5 W 157/87

    Zahlung von Wohngeld; Unterschlagung von Geldern einer

    Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners, bezüglich derer der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht von Bedeutung ist (BGH NJW 1985, 913), ist gemäß § 45 WEG, §§ 27, 29 FGG zulässig.
  • OLG Oldenburg, 03.02.1999 - 5 W 227/98

    Ermittlung eines Beschwerdewertes in einem Verfahren nach dem Wohneigentumsgesetz

    Mit dieser Gesetzesänderung ist die zur der früher in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitigen Frage ergangene Entscheidung des BGH, wonach die weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen nicht von der Beschwerdesumme des § 45 I WEG abhängig ist (BGH NJW 1985, 913 m.w.N.), überholt.
  • OLG Saarbrücken, 17.02.1989 - 5 W 31/88

    Antragsberechtigung eines Wohnungseigentümers; Anfechtungsrecht gegen Beschlüsse

    Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin, bezüglich derer der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht von Bedeutung ist (BGH NJW 1985, 913), ist gemäß § 45 WEG, §§ 27, 29 FGG zulässig.
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