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   BGH, 20.12.2006 - 1 StR 595/06   

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https://dejure.org/2006,7543
BGH, 20.12.2006 - 1 StR 595/06 (https://dejure.org/2006,7543)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2006 - 1 StR 595/06 (https://dejure.org/2006,7543)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 1 StR 595/06 (https://dejure.org/2006,7543)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen Verstoßes gegen das Verwertungsverbot durch eine Eintragung im Bundeszentralregister

  • Judicialis

    BZRG § 63 Abs. 1; ; BZRG § 63 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1a
    Angemessenheit der Strafe, persönlicher Eindruck

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 152
  • StV 2008, 176
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05

    Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - 1 StR 595/06
    Ob die Beurteilung der Angemessenheit allein aufgrund der Urteilsgründe möglich ist oder ob es etwa in besonderem Maße auf den persönlichen Eindruck vom Angeklagten ankommt und deshalb die Aufhebung des Strafausspruchs und die Zurückverweisung der Sache geboten ist, ist eine Frage des Einzelfalls (BGH NJW 2005, 1813, 1814).
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 273/04

    Absehen von der Urteilsaufhebung (Angemessenheit der Rechtsfolgen; Fehler bei der

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - 1 StR 595/06
    Nach § 354 Abs. 1a StPO soll von einer Aufhebung des Urteils auch dann abgesehen werden, wenn das Revisionsgericht die verhängte Strafe trotz des Rechtsfehlers bei ihrer Zumessung im Ergebnis für angemessen hält, selbst wenn nicht festgestellt werden kann, dass der Tatrichter ohne den Fehler auf dieselbe Strafe erkannt hätte (BGH NJW 2005, 913, 914; NStZ 2006, 587; Maier/Paul NStZ 2006, 82 f. m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge: zulässige Einbeziehung der Akten; Verbot der

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - 1 StR 595/06
    Nach § 354 Abs. 1a StPO soll von einer Aufhebung des Urteils auch dann abgesehen werden, wenn das Revisionsgericht die verhängte Strafe trotz des Rechtsfehlers bei ihrer Zumessung im Ergebnis für angemessen hält, selbst wenn nicht festgestellt werden kann, dass der Tatrichter ohne den Fehler auf dieselbe Strafe erkannt hätte (BGH NJW 2005, 913, 914; NStZ 2006, 587; Maier/Paul NStZ 2006, 82 f. m.w.N.).
  • BGH, 20.11.2013 - 1 StR 476/13

    Absehen vom Aufheben einer rechtsfehlerhaften Strafzumessung (angemessene

    Die hier vorliegende Fallgestaltung ähnelt strukturell vielmehr der einer Fallgestaltung, dass nach BZRG nicht mehr berücksichtigungsfähige Vorverurteilungen strafschärfend berücksichtigt worden sind, in der § 354 Abs. 1a StPO angewendet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 1 StR 595/06).
  • BGH, 18.05.2010 - 3 StR 140/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung;

    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO kam im Hinblick darauf, dass der Strafzumessung ein anderer Strafrahmen zugrunde zu legen ist, nicht in Betracht (BGH StV 2008, 176; StraFo 2010, 159).
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