Bundeszentralregistergesetz
| Dritter Teil - Das Erziehungsregister (§§ 59 - 64) |
(1) Eintragungen im Erziehungsregister werden entfernt, sobald die betroffene Person das 24. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Die Entfernung unterbleibt, solange im Zentralregister eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung eingetragen ist.
(3) 1Die Registerbehörde kann auf Antrag oder von Amts wegen anordnen, daß Eintragungen vorzeitig entfernt werden, wenn die Vollstreckung erledigt ist und das öffentliche Interesse einer solchen Anordnung nicht entgegensteht. 2§ 49 Abs. 3 ist anzuwenden.
Fassung aufgrund des Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 18.07.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.07.2017 | Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes | 18.07.2017 | |
| 01.01.2007 | Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz | 17.12.2006 |
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Rechtsprechung zu § 63 BZRG
96 Entscheidungen zu § 63 BZRG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 1 S 555/18
Gebühr für eine waffenrechtliche Regelüberprüfung
- VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21
Einstellung in den Polizeivollzugsdienst
- BGH, 23.09.2021 - 1 StR 329/21
Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen: erforderliche ...
- BGH, 12.10.2010 - 3 StR 381/10
Strafzumessung (Berücksichtigung von Vorverurteilungen); Erziehungsregister ...
- OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20
Entziehung der Fahrerlaubnis; Beibringungsanordnung nach Führen eines Fahrrads ...
- VG Mainz, 19.03.2019 - 4 L 105/19
Keine Ausbildung zu Polizisten bei charakterlichen Bedenken
- VG Berlin, 25.07.2018 - 28 L 312.18
Charakterliche Ungeeignetheit für den Polizeidienst eines 21jährigen Bewerbers ...
- OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23
Antrag gegen die Ausweisung aus dem Bundesgebiet sowie ein damit verbundenes ...
- VG Berlin, 25.08.2016 - 26 K 89.15
Öffentlicher Dienst: Ablehnung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2024 - 1 B 1115/24
Querverweise
Auf § 63 BZRG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Befugnisse des Bundeskriminalamtes
- Zentralstelle
- § 10 (Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich)