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   BGH, 21.01.2020 - VI ZR 165/19   

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https://dejure.org/2020,3028
BGH, 21.01.2020 - VI ZR 165/19 (https://dejure.org/2020,3028)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2020 - VI ZR 165/19 (https://dejure.org/2020,3028)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - VI ZR 165/19 (https://dejure.org/2020,3028)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 9 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Ersatz materiellen und immateriellen Schadens aufgrund fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör: Erfassung des wesentlichen Kerns des Vorbringens der Partei

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 9
    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Fehlinterpretation eines Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 544 Abs. 9

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Ersatz materiellen und immateriellen Schadens aufgrund fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sinn des Parteivortrags nicht erfasst: Verstoß gegen rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG wenn Gericht den Sinn des Vortrags einer Partei nicht wahrnimmt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das allenfalls den äußeren Wortlaut wahrnehmende Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 934
  • MDR 2020, 568
  • VersR 2021, 861
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.08.2019 - VI ZR 460/17

    Klage auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens nach einem

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - VI ZR 165/19
    Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 27. August 2019 - VI ZR 460/17, MDR 2020, 56 Rn. 12 und - VI ZR 114/18, MDR 2020, 57 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 27.08.2019 - VI ZR 114/18

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - VI ZR 165/19
    Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 27. August 2019 - VI ZR 460/17, MDR 2020, 56 Rn. 12 und - VI ZR 114/18, MDR 2020, 57 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 13.04.2021 - VI ZR 493/19

    Gehörsverletzung im Schadensersatzprozess gegen den Kraftfahrzeughersteller im

    Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2020 - VI ZR 165/19, NJW 2020, 934 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2023 - IV ZR 12/23

    Erbringung von Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung aufgrund eines

    Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2023 - VII ZR 882/21, NJW-RR 2023, 450 Rn. 11; vom 21. Januar 2020 - VI ZR 165/19, VersR 2021, 861 Rn. 7; jeweils m.w.N.; st. Rspr.).
  • BGH, 13.12.2022 - VIII ZR 298/21

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein vom sog. Abgasskandal betroffenes Fahrzeug:

    Denn ein Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) liegt auch dann vor, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2019 - I ZB 90/18, WM 2019, 1973 Rn. 10; vom 21. Januar 2020 - VI ZR 165/19, NJW 2020, 934 Rn. 7; jeweils mwN).
  • OLG Köln, 08.05.2023 - 19 Sch 34/22
    N02, VI ZR 493/19 , NJW N02, 1886 Rn. 8 ; Beschluss vom 21.01.2020, VI ZR 165/19 , NJW 2020, 934 Rn. 7 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.01.2023 - 102 Sch 115/21

    Zulässige Anträge auf Vollstreckbarerklärung aus einem Schiedsspruch

    Damit gleichzusetzen ist es, wenn sich das Gericht mit dem Parteivortrag nicht inhaltlich auseinandersetzt, sondern mit Leerformeln über diesen hinwegsetzt (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019, I ZB 90/18, SchiedsVZ 2020, 46 Rn. 10; Beschluss vom 7. Juni 2018, I ZB 70/17, SchiedsVZ 2018, 318 Rn. 6) und die Begründung der Entscheidung den Schluss zulässt, dass sie auf einer nur den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Parteivortrags erfassenden Wahrnehmung beruht (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021, VI ZR 1206/20, juris Rn. 13; Beschluss vom 13. April 2021, VI ZR 493/19, NJW 2021, 1886 Rn. 8; Beschluss vom 21. Januar 2020, VI ZR 165/19, NJW 2020, 934 Rn. 7 m. w. N.).
  • BGH, 21.04.2021 - VII ZR 261/19

    Rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung erheblichen Parteivortrags zum

    Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Januar 2020 - VI ZR 165/19 Rn. 7 m.w.N., NJW 2020, 934).
  • BayObLG, 16.02.2022 - 101 Sch 60/21

    Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch im Herkunftsstaat und

    Von einer Verletzung der Pflicht ist auch auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021, VI ZR 1206/20, juris Rn. 13; Beschluss vom 13. April 2021, VI ZR 493/19, NJW 2021, 1886 Rn. 8; Beschluss vom 21. Januar 2020, VI ZR 165/19, NJW 2020, 934 Rn. 7 m. w. N.).
  • BayObLG, 16.02.2023 - 101 AR 3/23

    Rügelose Einlassung im Anwendungsbereich des Art. 24 LugÜ

    Damit gleichzusetzen ist es, wenn die Begründung der Entscheidung den Schluss zulässt, dass sie auf einer nur den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Parteivortrags erfassenden Wahrnehmung beruht (BGH, Beschluss vom 13. April 2021, VI ZR 493/19, NJW 2021, 1886 Rn. 8; Beschluss vom 21. Januar 2020, VI ZR 165/19, NJW 2020, 934 Rn. 7 m. w. N.).
  • BayObLG, 04.08.2023 - 102 AR 151/23

    Bindungswirkung einer Verweisung; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in

    Damit gleichzusetzen ist es, wenn die Begründung der Entscheidung den Schluss zulässt, dass sie auf einer nur den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Parteivortrags erfassenden Wahrnehmung beruht (BGH, Beschl. v. 13. April 2021, VI ZR 493/19, NJW 2021, 1886 Rn. 8; Beschl. v. 21. Januar 2020, VI ZR 165/19, NJW 2020, 934 Rn. 7 m. w. N.).
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