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   BGH, 21.02.2017 - 1 StR 632/16   

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https://dejure.org/2017,7083
BGH, 21.02.2017 - 1 StR 632/16 (https://dejure.org/2017,7083)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2017 - 1 StR 632/16 (https://dejure.org/2017,7083)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 1 StR 632/16 (https://dejure.org/2017,7083)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tateinheitliche Begehung der versuchten Strafvereitelung; Rechtsfehler bei der konkurrenzrechtlichen Bewertung; Vortäuschung eines Strafmilderungsgrunds in Form einer "nachvollziehbaren Racheaktion"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tateinheitliche Begehung der versuchten Strafvereitelung; Rechtsfehler bei der konkurrenzrechtlichen Bewertung; Vortäuschung eines Strafmilderungsgrunds in Form einer "nachvollziehbaren Racheaktion"

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
    Tateinheitliche Begehung der versuchten Strafvereitelung; Rechtsfehler bei der konkurrenzrechtlichen Bewertung; Vortäuschung eines Strafmilderungsgrunds in Form einer "nachvollziehbaren Racheaktion"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Strafvereitelung des Strafverteidigers

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - 1 StR 632/16
    Somit stellen sie bei deliktsbezogener Betrachtung (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93, GSSt 3/93, BGHSt 40, 138, 163 f.) nach den Grenzen der tatbestandlichen Handlungseinheit nur einen einheitlichen Versuch der Strafvereitelung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, BGHR StGB § 258 Abs. 1 Konkurrenzen 1 mwN).
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08

    Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - 1 StR 632/16
    Somit stellen sie bei deliktsbezogener Betrachtung (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93, GSSt 3/93, BGHSt 40, 138, 163 f.) nach den Grenzen der tatbestandlichen Handlungseinheit nur einen einheitlichen Versuch der Strafvereitelung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, BGHR StGB § 258 Abs. 1 Konkurrenzen 1 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 22.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 73/19

    Tierquälerei: Strafschärfende Berücksichtigung der beruflichen Stellung als

    Erforderlich hierzu ist ein berufstypischer Zusammenhang der Tat zu der beruflichen Tätigkeit (BGH, Beschluss vom 23.02.2017 - 1 StR 632/16, juris Rn. 41; Beschluss vom 19.11.2019 - 1 StR 364/19, NStZ-RR 2020, 75; Bockemühl in MünchKomm-StGB, 3. Aufl., § 70 Rn. 10).
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