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BGH, 21.06.1952 - II ZR 195/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 14.06.1951 - IV ZR 37/50
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Auszug aus BGH, 21.06.1952 - II ZR 195/51
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 14. Juni 1951 - IV ZR 37/50 (NJW 51, 643) - die Ausdehnung des § 817 Satz 2 auf Ansprüche aus Eigentum in Übereinstimmung mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs OGHZ 4, 65 abgelehnt.
- BGH, 25.06.1957 - VIII ZR 262/56
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Es erscheint in diesem Zusammenhang jedoch angebracht darauf hinzuweisen, daß der Anspruch der Klägerin hierauf sich auch aus § § 990, 989 BGB V in Verbindung mit § 281 BGB herleiten laßt und daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Schadensersatzanspruch aus § § 990, 989 BGB nicht entgegengehalten werden kann, daß die Klägerin ebenfalls gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen habe (vgl. BGH Urteil vom 14. Juni 1951 - IV ZR 37/50 - NJW 1951, 643; BGH Urteil vom 21. Juni 1952 - II ZR 195/51 - S 12).