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   BGH, 23.03.2016 - IV ZR 345/14   

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https://dejure.org/2016,7175
BGH, 23.03.2016 - IV ZR 345/14 (https://dejure.org/2016,7175)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2016 - IV ZR 345/14 (https://dejure.org/2016,7175)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2016 - IV ZR 345/14 (https://dejure.org/2016,7175)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlungsbegehren eines Beschäftigten des kirchlichen und kirchlich-caritativen Dienstes in den Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland bzgl. gezahlten Sanierungsgeldes ; Bestimmung des tarifvertraglich nicht festgesetzten Sanierungsgeldhebesatzes auf Grundlage ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlungsbegehren eines Beschäftigten des kirchlichen und kirchlich-caritativen Dienstes in den Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland bzgl. gezahlten Sanierungsgeldes; Bestimmung des tarifvertraglich nicht festgesetzten Sanierungsgeldhebesatzes auf Grundlage ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 315 Abs. 1 ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
    Rückzahlungsbegehren eines Beschäftigten des kirchlichen und kirchlich-caritativen Dienstes in den Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland bzgl. gezahlten Sanierungsgeldes; Bestimmung des tarifvertraglich nicht festgesetzten Sanierungsgeldhebesatzes auf Grundlage ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 336/14

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Rechtmäßigkeit der Erhebung eines

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - IV ZR 345/14
    Dies hat der Senat mit Urteil vom 9. Dezember 2015 (IV ZR 336/14, juris Rn. 18 ff.), das den gleichen Sachverhalt betraf, entschieden und im Einzelnen begründet.

    Dies hat der Senat in dem Urteil vom 9. Dezember 2015 (aaO Rn. 19 ff.) näher ausgeführt.

    Auch dies hat der Senat in dem Urteil vom 9. Dezember 2015 (aaO Rn. 26 ff.) entschieden und im Einzelnen begründet.

    a) Dem Beschluss liegt schon deshalb eine unrichtig ermittelte Deckungslücke zugrunde, weil der Verantwortliche Aktuar seinen Berechnungen nicht dem technischen Geschäftsplan der Beklagten entsprechende biometrische Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln) zugrunde gelegt hat (Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 aaO Rn. 28 ff.).

    b) Darüber hinaus ist der Sanierungsgeldhebesatz übersetzt, weil die Beklagte ihren zusätzlichen Finanzbedarf auf der Grundlage ihres derzeitigen Beitragssatzes von 4% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ermittelt hat (Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 aaO Rn. 31 f.).

    Ob der festgesetzte Hebesatz zudem die Grenzen billigen Ermessens überschreitet, weil die vom Aktuar zugrunde gelegte Deckungslücke entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 ATV-K und Nr. 4.1 Abs. 2 AVP 2001 nicht aufgrund des finanziellen Mehrbedarfs wegen Schließung des Gesamtversorgungssystems und Wechsels von der Gesamtversorgung zum Punktemodell entstanden sein soll, kann offenbleiben, weil der Beschluss vom 20. Mai 2010 schon aus den oben genannten Gründen unwirksam ist (Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 aaO Rn. 33 ff.).

  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 110/10

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Höhe des Sanierungsgeldes als

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - IV ZR 345/14
    Mit Urteilen vom 5. Dezember 2012 (IV ZR 110/10, VersR 2013, 219 und IV ZR 111/10, juris) wies der erkennende Senat die Revisionen gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Hamm zurück.
  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 111/10

    Wirksamkeit einer Entscheidung des Verwaltungsrats einer rechtlich

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - IV ZR 345/14
    Mit Urteilen vom 5. Dezember 2012 (IV ZR 110/10, VersR 2013, 219 und IV ZR 111/10, juris) wies der erkennende Senat die Revisionen gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Hamm zurück.
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